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#1
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| Hallo! ich war/bin seit ca. 1jahr bei einer firma beschäftigt. erst geringfügig (alg2) und die letzten 2monate in vollzeit. die vollzeittätigkeit wird teilweise durch einen eingliederungszuschuss gefördert. bin zzt arbeitsunfähig geschrieben und hatte es dämlicherweise vergessen direkt am 1.tag dem betrieb zu melden, da ich den krankenschein am nächsten tag einreichen wollte. daraufhin meinte der chef, dass ich noch in der probezeit wäre und nach dem krankenschein gar nicht mehr wieder kommen soll, die kündigung erfolgte direkt am telefon und wird schriftlich folgen. muss ich mit einer sperre vom jobcenter rechnen oder noch schlimmer anteilsmäßig was von dem eingliederungszuschuss zurückzahlen?? |
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#2
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| Ich würde mich auf jeden Fall juristisch beraten lassen und erforderlichenfalls Kündigungsschutzklage erheben. Die verspätete Abgabe der AU ist zwar hochbedenklich, aber deswegen einen geförderten Arbeitsplatz zu kündigen, erscheint mir nicht so ganz koscher zu sein. Sollte die Kündigung rechtmässig sein,kriegst du natürlich eine Sanktion, ob Fördergelder zurückgezahlt werden müssen, müsste aus deiner Eingliederungsvereinbarung hervorgehen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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space76 (06.02.2012) | ||
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#3
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| wie gesagt, is ja noch probezeit. da haben nach vertrag, beide parteien das recht das arbeitsverhältnis innerhalb von 5. arbeitstagen zu kündigen. ich hab mich "nur" nicht am selben tag krank gemeldet. die abgabe der AU ist innerhalb von 3tagen passiert. also 3monate sperre um 30% (beim ersten mal) vom alg2 (ohne miete und heizung)...? gibts da nen unterschied, ob ich selber gekündigt hätte? danke |
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#4
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| Wenn ein Verschulden deinerseits vorliegt, ist dir eine Sanktion sicher, wie du richtig schreibst: 30% des Regelbedarfes, KdU werden nicht angetastet. Und was die Fördergelder angeht: da schaust du bitte mal in deine EGV.
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#5
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| Zitat:
Tue dir aber in Zukunft einen Gefallen: lege dir nicht selber die Schlinge um den Hals. Die nächste Sanktion beträgt 60%, das ist dann doch wirklich sehr spürbar. Die dann folgende Sanktion = 100 %, die umfasst dann auch die KV und die KdU. Man weiss nicht so genau, was die Zukunft bringt, ab 1.4.2012 gibt es weitere Änderungen des SGB II, muss man mal schauen, was das bedeutet.
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space76 (06.02.2012) | ||
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