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#1
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| Meine 17 Jährige Stieftochter besuchte im letzten Jahr eine Maßnahme von der ARGE aus. In dieser Zeit war sie sehr lange krank, so das der Maßnahmenträger sie entlies. Seit 01.01.08 bekommen wir nun deshalb eine Sanktion (Kürzung des ALG II) in Höhe von 178,00 €. Meine Frage ist das rechtens ? Meine Stieftochter hat ja nicht gekündigt. Und damit werde ich ja auch bestraft. Vielleicht kann mir ja jemand eine Antwort geben. Vielen Dank im voraus Taipan |
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#2
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| Hi, es erging meinem Sohn genauso. eine Möglichkeit ist: Hol Dir einen Betratungsschein beim Gericht. Es gibt Sozialanwälte, die Dich oder Deine Tochter vertreten. Bei Uns war es so, daß das Amt das Geld sofort nachbezahlt hat. Wie der Anwalt auch bestätigte, ist es sehr oft Willkür. Wer sich nicht wehrt, bekommt halt weniger! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu aileen für den nützlichen Beitrag: | ||
Taipan (21.01.2008) | ||
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#3
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| Guter Tipp, werde ich mal in die Wege leiten. |
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#4
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| Ich denke mal, schnellstens einen Anwalt einschalten!!! Eine Bescheinigung über die Krankheit vom Arzt wäre dem Anwalt bestimmt sehr hilfreich. Gleichzeitig in Widerspruch gehen. Bei unter 25 jährigen wird alles härter gewertet, die Sanktion darf aber nur auf den Regelsatz der Tochter genommen werden. Und das sind bei 178€ gleich über 60% was die da wegnehmen, dass ist zu hoch. ![]() Arbeitslosengeld II - Wikipedia
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Tine9933 für den nützlichen Beitrag: | ||
Taipan (22.01.2008) | ||
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#5
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| Ja habe jetzt wiederspruch eingelegt und gehe heute auf das Sozialgericht. DaMir kam der Betrag auch viel zu Hoch vor. Bin mal gespannt was da jetzt raus kommt. |
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