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#1
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| Hallo, ich bekomme ab 01.04.2009 Kurzarbeitergeld, als 60 % von meinem Nettolohn. Nun hat meine Frau eine geringfügige Anstellung (160 €) in einem Einkaufsmarkt, weil sie ja nichts von der AA bekommen hat. Weil mein Verdienst bisjetzt noch zu hoch war, 5,86 € über die Berechnungsgrenze. Nun jetzt werde ich Kurzarbeitergeld bekommen und da wird sie wohl ALG 2 beantragen müssen, weil ich ja nun 60 % bekomme. Dann ist ihr 160 € - Job wech, dann wird sie nicht mehr das machen können. Oder reichen meine 60 % aus, ich kann ja dann auch Wohngeld und Mietzuschuß beantragen. Was könntet ihr uns Raten, was am besten ist, ohne das meine Frau den 160 € Job aufgeben muß? Gruß klausberbel |
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#2
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| Warum muß deine Frau den Minijob aufgeben???Beim alg2 gibt es Freibeträge. Wohngeld kannst Du natürlich gleizeitig Beantragen,damit ihr kein Verlust habr,Alg2 wird erst ab Datum der Antragstellung gezahlt.. Mindesteinkommen Wohngeld... Da für euch beides in Betracht kommt,unverzüglich beide Anträge stellen,um Finanzielle verluste zu Vermeiden.. Entscheiden was euch zusteht,das entscheiden die Ämter... Alles gute und Viel Glück...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Hallo, ist ja richtig, aber wenn Sie diesen Mini-Job weitermacht, trotz Beantragung von ALG 2 kann es sein das trotzdem das Aufgeben muß. Weil ja bestimmt die ARGE kommt und sagt, " Liebe Frau... sie müssen erstmal ab nächste Woche an eine Maßnahme (sinnlose) teilnehmen. " Und dann muß meine Frau wohl Notgedrungen diese Maßnahme machen, sonst bekommt sie eine Sperre bzw. Abzug vom ALG 2. Und ich glaube kaum, das sie das dann mit diesem Mini-Job dann noch Realisieren bzw. Vereinbaren kann. Außerdem brauchen wir dann jeden Cent um über die Runden zu kommen. Das können wir uns nicht erlauben. Außer die ARGE oder die AA finanziert für meine Frau eine Lehrstelle. Dann könnte man dem ALG 2 aus dem Wege gehen. Und meine Frau würde dann mit nochmals 40 eine Lehre machen. Sie hat ja in der Bundesdeutschen Arbeitwelt wieso keinen Berufsabschluß. Den Beruf den sie mal gelernt hat zu DDR- Zeiten, der wurde auf dem Bundesdeutschen Arbeitsmarkt nicht anerkannt. Somit hat sie keinen Berufsabschluß. Dieser Vorschlag wurde schon mal gemacht über den Einkaufsmarkt, wo ja meine Frau diesen Mini-Job bzw. als Aushilfskraft arbeitet. Nur hat es damals an der finanzierung gescheitert. Weil keiner so richtig wuste, ob meine Frau mit 40 nochmal eine Lehre bzw. Ausbildung finanziert bekommt, über die AA o. ARGE. Jetzt in dieser Situation müßte doch was zu machen sein,oder? Gruß klausberbel |
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#4
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| Da Du ja jetzt erstmal in einer Transfergesellschaft kommst,hat sich das Thema Alg2 ersteinmal bis August für euch erledigt. Ich hoffe Du hast bis dahin einen Neuen Job und kommst nicht in den Unangenehmen Genuss des SGBII... Alles Gute und Viel Glück,wünsche ich euch.... Notfalls,zu gegebener Zeit nocheinmal in diesem Forum um Rat fragen... Alles Gute euch beiden...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (09.03.2009 um 20:35 Uhr) |
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#5
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| Zitat von tyron01: Da Du ja jetzt erstmal in einer Transfergesellschaft kommst,hat sich das Thema Alg2 ersteinmal bis August für euch erledigt. Hallo, warum hat sich das Thema ALG 2 für uns bis August erledigt? Das muß Du mir jetzt erstmal erklären, warum das so ist. Das Transferkurzarbeitergeld ist genau so hoch wie das Arbeitslosengeld. Gruß klausberbel Geändert von klausberbel (09.03.2009 um 20:44 Uhr) |
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#6
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| Hey, Sorry das mit dieser Transfergesellschaft ist nicht grad mein Gebiet,Sorry.. Zum Thema Ausbildung für deine Frau,das muß sie mit dem Zuständigen Fallmanager der Arge Abstimmen... Leider gibt es dafür keinen Rechtsanspruch,liegt im Ermessen des Fallmanagers der Arge...Und diese haben Mittlerweile viel zu viel Spielraum....und Entscheidungsgewalt... Bitte denke daran den Antrag auf Alg2 Rechtzeitig zu stellen,denn gezahlt wird erst ab Tag der Antragstellung
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#7
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| Hallo, wer kann mir hier im Forum mehr sagen über das Thema Transfergesellschaft? Also können wir doch ALG 2 für meine Frau beantragen, oder sie bekommt eine Lehre. Ich habe mal so über een Daumen gepeilt was ich würde an Kurzarbeitergeld bekommen, das wären so 850 EUR +/-. Ist nicht viel, aber da müßte ich doch ALG 2 beantragen können für meine Frau. Auch Wohngeld etc. Oder man spricht jetzt im Vorfeld nochmals mit der AA ob da nicht noch was zu machen ist, mit einer Finanziering für eine Lehrstelle. Bevor ich in die Kurzarbeit gehe, das ist ja erst ab 01.04 der Fall. Am Mittwoch habe ich das Profiling in der neuen Transfergesellschaft. Gruß klausberbel |
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#8
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| Anspruch werdet ihr haben,hier kannst Du es ungefähr ausrechnen Wegen der Ausbildung,wie gesagt,über den Fallmanager der Arge....
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