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#1
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| Was meinte meine Beraterin zu mir mit ( ich soll nen zettel schreiben und auflisten wieso ich diese wohnung brauche, das hatt irgendwie so einen spezial begriff ) aber hab ich das noch wirklich nötig mit über 25 jahren ! kann ich nicht einfach nen mietvertrag abgeben und fertig ! meine beraterin meinte ja es werden noch die team leiter dazu kommen und die chefin und die entscheiden das dann ! |
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#2
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| Normal brauchst Du mit über 25 Jahren keine Zustimmung des Trägers zum Umzug und musst auch keine schriftliche Begründung abgeben. Wenn Du allerdings die Kosten für den Umzug von der ARGE erstattet haben möchtest und die Erstausstattung Deiner Wohnung in Anspruch nimmst, dann musst Du Dir zuvor eine Genehmigung zum Umzug holen und die entsprechenden Anträge stellen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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