Kurze frage
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  #1  
Alt 15.10.2007, 17:55
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Crash82 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Kurze frage


Was meinte meine Beraterin zu mir mit

( ich soll nen zettel schreiben und auflisten wieso ich diese wohnung brauche, das hatt irgendwie so einen spezial begriff )


aber hab ich das noch wirklich nötig mit über 25 jahren !

kann ich nicht einfach nen mietvertrag abgeben und fertig


! meine beraterin meinte ja es werden noch die team leiter dazu kommen und die chefin und die entscheiden das dann !
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  #2  
Alt 16.10.2007, 09:32
Benutzerbild von Ratgeberin
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Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Crash82!

Normal brauchst Du mit über 25 Jahren keine Zustimmung des Trägers zum Umzug und musst auch keine schriftliche Begründung abgeben. Wenn Du allerdings die Kosten für den Umzug von der ARGE erstattet haben möchtest und die Erstausstattung Deiner Wohnung in Anspruch nimmst, dann musst Du Dir zuvor eine Genehmigung zum Umzug holen und die entsprechenden Anträge stellen.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
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