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#1
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| Hallo zusammen. Was mir gerade ein alter Schulfreund zum Thema „Krankmeldung während einer Maßnahme“ mitteilte, klang für mich unglaubwürdig. Sollte die Sachbeamten so unmenschlich sein? Gleich zu Beginn der angedachten Maßnahme wurde er krank. Natürlich bestätigte der Arzt die Arbeitsunfähigkeit. Zudem folgen noch einige Nachuntersuchungen aus dem Krankheitsbild heraus. Sodass er auch in naher Zukunft die eine oder andere Krankmeldung einreichen muss. Nun ist er ein wenig verunsichert… Aber weiter im Text. Einen Tag später reichte er die Krankmeldung persönlich ein. Jedoch nahm der Empfang sie nicht an, da im Daten-Programm registriert war, dass er einen Termin versäumte (die Maßnahme) und deswegen vorstellig sein muss. Also verwies man ihn direkt ins „öffentliche Büro“. Doch auch die Dame konnte nur sagen, dass er eine erneute „Einladung“ bekäme und sie wären nicht für die Krankmeldung verantwortlich. Daraufhin schmiss er die Krankmeldung im Hausbriefkasten. (Er filmte sich per Handykamera dabei, so zu sagen als Beweis) Einen Tag später hatte er die „Einladung“ auf den Tisch. Sie war keine Einladung. Im Brief stand drin, dass er keine Bezüge mehr erhalten würde, bis er sich zu dem Sachverhalt geäußert hat. Anbei war dann auch ein Datum, was sich allerdings mit der Arbeitszeit seiner Maßnahme kreuzt. Somit nimmt er nun an, dass die komplette Maßnahme gestrichen wurde… Obwohl er die Krankmeldung eingereicht hat und sich dadurch der Sachverhalt logischerweise erklärt, muss er vorstellig sein. Ab wann er seine Leistungen wieder erhält bzw. auch nachträglich zurück bekommt, weiß er nun nicht. Auch dies konnte ihm der Sachbearbeiter der Servicehotline nicht beantworten… Er hätte die Krankmeldung zu spät eingereicht. Bitte?!? Zu spät eingereicht? Hat man den nicht bei einer Erstbescheinigung drei Tage Zeit, die Meldung einzureichen? Bzw. Ist der zweite Tag schon zu spät? Denn beim ersten Tag fuhr er vom Doc direkt ins Bett mit 39 Grad Fieber... Wer kann da mal einen Tipp abgeben, was er nun machen soll. Gruß & Dank Mr. X |
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#2
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| denn die sind am längeren Hebel Zitat:
hinfahren und sich zum Sachverhalt äussern. Hat keinen Wert sich auf "rechthaben" zu beziehen und Filmkamera und so Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu wellen für den nützlichen Beitrag: | ||
Mr. X (19.11.2008) | ||
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#3
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| Hallo Wellen. Nun das hatte er vor. Allerdings wundert und ärgert er sich darüber. Aber ist die Aussage "Krankmeldung zu spät eingereicht" gerechtfertigt? Gruß Mr.X Nachtrag: Ich habe vergessen den Witz an der Sache zu schreiben. Er hatte sich nämlich am Tag seiner Krankmeldung per Email erkündigt, an wen er nun die Krankmeldung schicken soll. An seinen Sachbearbeiter oder an die Person, die ihn zur TM eingeladen hat. An beiden hatte er die Mail zugesendet. Denn es war seine erste Krankmeldung im ALG1 und er wusste wohl nicht weiter... Als antwort bekam er "Am Empfang abzugeben". Und am gleichen Tag schickte ihm eine Kollegin der TM-Person den Brief mit dem bereits genannten Inhalt. Ist das normal??? Geändert von Mr. X (19.11.2008 um 16:59 Uhr) |
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#4
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| Mittlerweile kann ich die Frage beantworten. Der Kollege war nun vorstellig. Er fuhr ca. 1 Std. zum Amt hin. Wurde aufgerufen und war nach 5 sek. wieder fertig. Schon seit Dienstag hätte man ja seine Krankmeldung erhalten. Die Sperre wird nun aufgehoben. Auf seine Frage hin, warum man ihn dann nicht ausgeladen hätte, grinste man nur. Dass er sich mehr als nur verarscht vor kam, kann man sich an dieser Stelle denken. Gruß Mr.X |
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