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#1
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| Moin moin! Ich weiß nicht genau, ob mein Thread hier in diesen Forenteil gehört, ich hoffe mal. Mein Problem ist folgendes: Ich bin letzten Herbst mit dem Studium fertig geworden (zum 1.10. exmatrikuliert). Im September 09 bin ich daher zum Jobcenter gegangen, um mich arbeitslos zu melden und ALG2 zu beantragen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil meine Eltern zuviel Geld für mich angelegt hatten. Seit 1.10. bin ich auf der Suche nach einem Job, habe Bewerbungen geschrieben etc. Letzte Woche habe ich dann mehr zufällig erfahren, dass ich damals im September nicht arbeitslos gemeldet wurde und zur Agentur für Arbeit hätte gehen müssen. Wurde mir beim Jobcenter aber nicht gesagt! Also bin ich zur Agentur, seit dem 2.3. bin ich dort arbeitslos gemeldet. Jetzt habe ich nur leider für die Rentenversicherung eine Lücke von 5 Monaten (1.10.-1.3.). Beim Jobcenter hat man mir gesagt, mit meinem Antrag damals hätte ich auch unterschrieben, dass ich ein Merkblatt bekommen hätte, in dem steht, dass ich mich im Falle einer ALG2-Ablehnung in der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss. Daher habe ich keine Chance, für die Rentenversicherung irgendeine Bescheinigung zu bekommen, dass ich in der fehlenden Zeit arbeitslos war - auch wenn mir das niemand mündlich und persönlich gesagt hat. Daher meine Fragen: 1. Weiß jemand eine Möglichkeit, der Rentenversicherung zu bescheinigen, dass ich arbeitslos war? Durch Vorlage meiner Bewerbungen, die ich in der Zeit geschrieben habe z.B.? 2. Was sind überhaupt die Folgen dieser 5 Fehlmonate? 3. Ich werde in die Architektenkammer eintreten, sobald ich die entsprechenden Voraussetzungen erfülle. Muß ich mir vielleicht gar keine Sorgen machen, weil ich da dann ja nicht mehr gesetzlich rentenversichert bin? Oder brauchen die auch die Nachweise über alle Zeiten und Meldungen? Viele Text, viele Fragen - vielleicht kann ja jemand helfen |
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#2
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| Wenn du nicht in die Rentenkasse einzahlst, fehlen dir Rentenzeiten. Die Folge wäre, dass du Rentenleistungen nicht in Anspruch nehmen könntest. Das wäre aber eher ein Thema für Ältere und dies im Rahmen einer professionellen Rentenberatung. Selbst wenn man ALG I oder ALG II bezieht, erwirbt man eigentlich nur Rentenzeiten, aber so gut wie keine Rentensteigerungen. Ich gehe ausserdem davon aus, dass, wenn du so alt bist, dass Rentenfragen an dich herantreten, die Rente in der heute bekannten Form nicht mehr existiert. Bis dahin geschehen sicherlich auch noch Brüche im Währungsgeschehen, dabei ist es egal wie man diese dann jeweils nennt, das Volk wird dabei wieder mal verlieren, so wie es bei den historischen Währungsreformen und bei der Einführung des Euro geschehen ist.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Ich denke, es könnte wichtig sein, dass Du an dieser Stelle mit dem Rentenversicherungsträger Kontakt aufnimmst. In einer Rechtsfolgebelehrung fand ich für Zeiten der Vermittlungssperre (ohne Leistungsbezug) sinngemäß folgenden Text: In den Zeiten der Sperre ist man nicht mehr arbeitslos gemeldet. Eine Arbeitslosmeldung muss anschließend neu erfolgen. (Deshalb denke ich, dass die Situation bei Dir ähnliche Auswirkungen haben könnte.) Eine Anrechnung der Zeiten der Sperre kann danach nur dann erfolgen, wenn man sich während dieser Zeit fortlaufend und ernsthaft um Arbeit bemüht und dies gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger direkt nachweist. Laut der Rechtsfolgebelehrung sei es erforderlich, je Kalenderwoche in der Regel zwei schriftliche Bewerbungen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden abzusenden - nachzuweisen lückenlos durch die Bewerbungsschreiben und die jeweiligen Antwortschreiben. Und am Ende steht das Wesentliche: Nur dann könnte die Rentenversicherung die Zeit der Vermittlungssperre als sogenannten unschädlichen Überbrückungstatbestand berücksichtigen, so dass eine anschließende Zeit der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit in Betracht kommen kann. Das interpretiere ich folgendermaßen: Folgt die Arbeitslosmeldung einem solchen Nachweisloch, so wird auch die Zeit der gemeldeten Arbeitslosigkeit nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt. Trifft auf Dich dasselbe zu, so würde Dein Loch der Anrechnungszeiten also fortbestehen, obwohl Du Dich inzwischen arbeitslos gemeldet hast. Dann solltest Du - wenn möglich - dieses Loch durch direkte Bewerbungsnachweise beim Rentenversicherungsträger schließen. Ob diese Zeiten später irgendetwas bringen, kann wohl niemand sagen. Fest steht jedoch, dass Du die Bewerbungsnachweise mit Sicherheit nicht mehr in 30 Jahren zusammenbekommen kannst. Wenn Du bei Deiner Rentenversicherung erfahren hast, ob Du durch solche direkten Bewerbungsnachweise Dein Loch in den Anrechnungszeiten schließen kannst, wäre es sehr nett von Dir, wenn Du uns Dein Wissen mitteilst! ![]() Sicher gibt es andere mit demselben Problem. Vielen Dank und...
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (04.03.2010 um 14:48 Uhr) |
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#4
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| Ist genau wie beim Finanzamt wenn du 6 Monate kein Einkommen hast schreibst ein zettel habe 6 Monate keinerlei Einkünfte so ist es auch bei Nicht belegbaren Zeiten bei der Rente den merke was du nicht hast Kannste nicht geben oder |
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#5
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| Wer keine Arbeit hat und auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, der sollte sich dennoch arbeitslosen melden, denn... Zitat:
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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