Mal ein paar Fragen zu Hartz IV - Seite 4
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Mal ein paar Fragen zu Hartz IV

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  #31  
Alt 13.04.2010, 15:28
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Zitat:
Zitat von Sprungmuzl Beitrag anzeigen
Hab da ma ne Frage...
Ich bin jetzt in einem Betrieb eingestellt und würde gern bei einer Freundin in einem Hotel mit arbeiten weil wir das schon lange geplant hatten und das unser gemeinsamer traum ist usw... jetzt kann sie mich natürlich erstmal nicht voll einstellen, wegen geld und so... sie würde mich für den anfang geringfügig einstellen und später dann voll. wie ist das jetzt wenn ich in dem jetzigen Betrieb kündigen würde, bekomme ich dann zusätzliche Unterstützung vom arbeitsamt oder sollten die mich besser kündigen?
Lg
Wie alt bist du?

Hast du ALG I - Anspruch?

Wohnt ihr zusammen?
Wenn nicht, wo wohnst du: eigene Wohnung, Elternhaus?

Hast du eine Berufsausbildung?
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  #32  
Alt 13.04.2010, 17:27
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Sprungmuzl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich bin 21, mit abgeschlossener Berufsausbildung zur Hotelfachfrau.
Ich würde dann erstmal in einem Zimmer in dem Hotel mit wohnen, wofür ich auch bezahlen würde, bis die jetzige Wohnung gekündigt ist u mein Freund mitkommt. Aber bis es soweit ist, bin ich wahrscheinlich voll eingestellt.
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  #33  
Alt 13.04.2010, 22:58
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wenn du deinen bisherigen Arbeitsplatz selber kündigst oder an der Kündigung mitwirkst, erhälst du von der Agentur für Arbeit (ALG I) eine Leistungssperre und alternativ von der Arge/Jobcenter (ALG II) eine Sanktion.

Ausserdem gibt es bei ALG II eine U25-Problematik, so dass du bei einer selbstverschuldeten Kündigung fast ohne soziale Versorgung dastehst, zumindest für drei Monate.

Es kommt darauf an, wieviel deine Freundin dir zahlen kann, wenn dabei mindestens eine Vergütung in Höhe des ALG II herausspringt, kann man sich das überlegen. Sonst wohl eher nicht.
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  #34  
Alt 04.10.2011, 13:52
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Standard AW: Mal ein paar Fragen zu Hartz IV

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Wenn du deinen bisherigen Arbeitsplatz selber kündigst oder an der Kündigung mitwirkst, erhälst du von der Agentur für Arbeit (ALG I) eine Leistungssperre und alternativ von der Arge/Jobcenter (ALG II) eine Sanktion.

Ausserdem gibt es bei ALG II eine U25-Problematik, so dass du bei einer selbstverschuldeten Kündigung fast ohne soziale Versorgung dastehst, zumindest für drei Monate.

Es kommt darauf an, wieviel deine Freundin dir zahlen kann, wenn dabei mindestens eine Vergütung in Höhe des ALG II herausspringt, kann man sich das überlegen. Sonst wohl eher nicht.

Ich bin überwältigt....wie viele Leute hier versuchen tatsächlich ECHT ztu helfen. Das ist nicht immer so in Foren. GREAT! Hätte mir jemandem damals geholfen wegen Stromkosten.....leider kannte ich diesen Forum nicht!

Geändert von stamma (04.10.2011 um 19:10 Uhr)
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  #35  
Alt 04.10.2011, 15:54
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Standard AW: Mal ein paar Fragen zu Hartz IV

... nicht wundern Stamma- mitmachen!
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... schöne Grüße

Wolf





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Ich bin kein Jurist.
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