Mal ein paar Fragen zu Hartz IV
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Mal ein paar Fragen zu Hartz IV

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  #1  
Alt 22.01.2009, 19:19
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Hallo zusammen,

bin nun leider auch im Kreis der Hartz IV Empfänger und habe mal ein paar Fragen.

Ich bin 39 Jahre alt , letzten Monat geschieden und habe mir seit 01.10.08 eine kleine Wohnung genommen. Sie hat ca 30 qm und ich bezahle dafür 200.- Euro kalt. Das schlechte an der Wohnung ist eigentlich nur das ich mit kleinen Heizkörpern heizen muß und dementsprechend die Stromkosten relativ hoch sind. Die Wohnung ist möbiliert und ich konnte direkt einziehen. Allerdings muß ich für die Möbelüberlassung zusammen 500.- Euro bezahlen. Ich habe die 500 Euro bis jetzt aber noch nicht bezahlt und am 22.12.08 einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt. Jetzt habe ich den nächsten Termin zur Abgabe der Papiere am 27.01.09.

Ich habe jetzt hier im Forum schon mal ein bißchen gelesen und dabei habe ich gesehen das keine Stromkosten übernommen werden. Mein Problem ist aber das ich mit kl. Heizstrahlern heizen muß, koche mit Strom und auch mein Warmwasser wird mit einem Boiler erhitzt. Also auf gut deutsch habe ich sehr hohe Stromkosten die ich wenn ich die Monate Oktober bis Dezember 2008 nehme auf monatlich ca.120 Euro komme. Werden diese Kosten von der Arge nicht übernommen ? Ich habe ja keine andere Möglichkeit da ich keine normale Heizung habe.

Ich habe ja die Wohnung komplett möbiliert übernommen und muß dafür noch 500 Euro bezahlen die ich aber bis jetzt noch nicht bezahlt habe. Übernimmt das Sozialamt diese 500 Euro oder muß ich selbst schauen wie ich die bezahle ? Weil ich ein Schreiben mitbekommen habe (Mietbescheinigung) wo auch ein Punkt die Möbelüberlassungskosten sind und man einen Betrag eingeben muß.

Als ich mein erstes Gespräch am 22.12.08 hatte habe ich gesagt ich bin geschieden und man fragte mich gleich ob meine Frau denn arbeiten geht. Ich habe gesagt ja sie geht arbeiten verdient aber nur ca. 700 Euro netto. Es ist also unmöglich das sie mir Unterhalt bezahlt was ich auch nicht möchte weil wir uns im guten getrennt haben. Ich denke auch mal das sie nichts an mich bezahlen muß. Allerdings verlangt die Arge von mir das ein Rechtsanwalt Ihr einen Brief schickt und Sie zur Auskunft über Ihr Einkommen auffordert mit gleichzeitiger Androhung rechtlicher Schritte. Meine Frage hierzu, muß Sie mir bei dem geringen Verdienst Unterhalt bezahlen und wer bezahlt die Kosten für den Anwalt, den auch wenn er nur einen Brief schreibt kostet das mit Sicherheit 100 - 150 Euro und ich sehe nicht ein dies zu bezahlen. Warum langt nicht einfach ein Gehaltsnachweis meiner Exfrau ?

Mein nächster Punkt ist das ich noch 1200 Euro auf meinem Giro Konto habe von denen diesen Monat ja noch mal die Miete, Telefon und sonstiges abgezogen werden. Ich muß von den letzten 3 Monaten meine Kontoauszüge mitbringen und mich würde jetzt mal interessieren könnte das ein Problem geben oder darf ich auch etwas gespartes haben. Allerdings sind diese 1200 Euro das einzige was ich habe und auf mich kommen die nächsten Monate noch genug Kosten zu (Urinscreaning,MPU usw) und da brauche ich ein bißchen Geld in der Hinterhand. Kann man jetzt von mir verlangen das ich erst mal das Geld verbrauchen muß ?

Und wie sieht es aus wenn ich wieder einen Job habe, muß ich dann alles wieder zurückbezahlen wenn ich wieder eigenes Einkommen habe ?
Ich war jetzt das erste Mal arbeitslos und bekomme jetzt das erste Mal Hartz 4 und würde viel lieber arbeiten gehen aber es sieht halt momentan nicht so gut aus obwohl ich alles annehmen würde.

Ich glaube das reicht erst mal ich habe noch eine Menge Fragen aber die kann ich immer noch stellen.

Freue mich schon auf Eure Hilfe und Antworten

LG

maske
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  #2  
Alt 22.01.2009, 20:03
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Zitat:
Zitat von maske Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

bin nun leider auch im Kreis der Hartz IV Empfänger und habe mal ein paar Fragen.

Ich bin 39 Jahre alt , letzten Monat geschieden und habe mir seit 01.10.08 eine kleine Wohnung genommen. Sie hat ca 30 qm und ich bezahle dafür 200.- Euro kalt. Das schlechte an der Wohnung ist eigentlich nur das ich mit kleinen Heizkörpern heizen muß und dementsprechend die Stromkosten relativ hoch sind. Die Wohnung ist möbiliert und ich konnte direkt einziehen. Allerdings muß ich für die Möbelüberlassung zusammen 500.- Euro bezahlen. Ich habe die 500 Euro bis jetzt aber noch nicht bezahlt und am 22.12.08 einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt. Jetzt habe ich den nächsten Termin zur Abgabe der Papiere am 27.01.09.

Ich habe jetzt hier im Forum schon mal ein bißchen gelesen und dabei habe ich gesehen das keine Stromkosten übernommen werden. Mein Problem ist aber das ich mit kl. Heizstrahlern heizen muß, koche mit Strom und auch mein Warmwasser wird mit einem Boiler erhitzt. Also auf gut deutsch habe ich sehr hohe Stromkosten die ich wenn ich die Monate Oktober bis Dezember 2008 nehme auf monatlich ca.120 Euro komme. Werden diese Kosten von der Arge nicht übernommen ? Ich habe ja keine andere Möglichkeit da ich keine normale Heizung habe.

Der normale Haushaltsstrom ist im Regelsatz enthalten. Strom zum Heizen fällt aber unter die KdU (Kosten der Unterkunft = Miete, Nebenkosten, Heizung). Das Problem wird aber der hohe Stromverbrauch sein UND die genaue Berechnung aus der Gesamtstromrechnung. Die Kosten dürfen nur "angemessen" sein, hier ist also Ärger vorprogrammiert. Ich schlage vor, du suchst dir in Absprache mit der ARGE eine neue angemessene Wohnung. Die nicht angemessenen Kosten werden aber nach § 22 SGB II max. 6 Monate lang gezahlt, danach ist Sense.

Ich habe ja die Wohnung komplett möbiliert übernommen und muß dafür noch 500 Euro bezahlen die ich aber bis jetzt noch nicht bezahlt habe. Übernimmt das Sozialamt diese 500 Euro oder muß ich selbst schauen wie ich die bezahle ?


Den Möblierungsanteil wird die Arge vermutlich nicht oder zumindest nicht ewig zahlen. Damit würde man ja sonst die Erstausstattungsregelung aushebeln.


Weil ich ein Schreiben mitbekommen habe (Mietbescheinigung) wo auch ein Punkt die Möbelüberlassungskosten sind und man einen Betrag eingeben muß.

Der Hintergrund ist: wäre die Wohnung möbliert und würdest du keine "Gebühr" dafür zahlen, wäre dies eine anrechenbare Zuwendung und man würde dir eine Pauschale vom Regelsatz abziehen.

Als ich mein erstes Gespräch am 22.12.08 hatte habe ich gesagt ich bin geschieden und man fragte mich gleich ob meine Frau denn arbeiten geht. Ich habe gesagt ja sie geht arbeiten verdient aber nur ca. 700 Euro netto.

Damit hätte deine Ex-Gattin vermutlich auch Anspruch auf ALG II (ergänzend).

Es ist also unmöglich das sie mir Unterhalt bezahlt was ich auch nicht möchte weil wir uns im guten getrennt haben. Ich denke auch mal das sie nichts an mich bezahlen muß. Allerdings verlangt die Arge von mir das ein Rechtsanwalt Ihr einen Brief schickt und Sie zur Auskunft über Ihr Einkommen auffordert mit gleichzeitiger Androhung rechtlicher Schritte. Meine Frage hierzu, muß Sie mir bei dem geringen Verdienst Unterhalt bezahlen und wer bezahlt die Kosten für den Anwalt, den auch wenn er nur einen Brief schreibt kostet das mit Sicherheit 100 - 150 Euro und ich sehe nicht ein dies zu bezahlen. Warum langt nicht einfach ein Gehaltsnachweis meiner Exfrau ?

Es ist mir schleierhaft, warum die ARGE verlangt, dass ein RA ein Schreiben verfassen soll. Solltest du Unterhaltsanspruche gegenüber deiner Ex-Gattin aus der Ehe haben, so könnte die ARGE sich auf den § 60 SGB II ---> SGB 2 - Einzelnorm berufen und von deiner Ex-Gattin Auskünfte verlangen.

Mein nächster Punkt ist das ich noch 1200 Euro auf meinem Giro Konto habe von denen diesen Monat ja noch mal die Miete, Telefon und sonstiges abgezogen werden. Ich muß von den letzten 3 Monaten meine Kontoauszüge mitbringen und mich würde jetzt mal interessieren könnte das ein Problem geben oder darf ich auch etwas gespartes haben. Allerdings sind diese 1200 Euro das einzige was ich habe

Bei ALG II darfst du über ein Schonvermögen verfügen, was nicht verbraucht werden muss. Diese 1200€ werden durch das Schonvermögen abgedeckt.

und auf mich kommen die nächsten Monate noch genug Kosten zu (Urinscreaning,MPU usw) und da brauche ich ein bißchen Geld in der Hinterhand.

Kann man jetzt von mir verlangen das ich erst mal das Geld verbrauchen muß ?
Nein.

Und wie sieht es aus wenn ich wieder einen Job habe, muß ich dann alles wieder zurückbezahlen wenn ich wieder eigenes Einkommen habe ?

Nein. ALG II ist eine Sozialleistung, die nur im Rahmen der Erbenhaftung nach § 35 SGB II ---> SGB 2 - Einzelnorm ersetzt werden muss.

Wenn du wieder verdienst, achte auf die Zuverdienstregeln und auf das Zuflussprinzip.

Solange du ALG II erhälst, wird jeder Verdienst im Hilfemonat angerechnet und es verbleibt dir ein Freibetrag. Du bist bedürftig, bis du deinen ersten Lohn erhälst. Die Lohnzahlung sollte nach dem Zuflussprinzip ausserhalb des ALG II - Monats liegen.

Beispiel:

Du bist im Dezember arbeitslos und beziehst Leistungen.

im Januar kriegst du einen Job.

Du bist im Januar noch bedürftig und erhälst weiterhin ALG II, weil der Lohn noch aussteht.

Szenario Nr. 1:
Der Lohn wird noch im Januar gezahlt (Eingang auf deinem Konto).
Folge: Das Januar-ALG II wird zurückgefordert.

Szenario Nr. 2:
Der Lohn wird erst im Februar ausgezahlt (Eingang auf deinem Konto).
Folge: Da der Zufluss in einem Nicht-ALG II - Leistungsmonat erfolgte, wird der Januar-Lohn nicht angerechnet, obwohl du im Januar ALG II bezogen hast.

Ich war jetzt das erste Mal arbeitslos und bekomme jetzt das erste Mal Hartz 4 und würde viel lieber arbeiten gehen aber es sieht halt momentan nicht so gut aus obwohl ich alles annehmen würde.

Ich glaube das reicht erst mal ich habe noch eine Menge Fragen aber die kann ich immer noch stellen.

Freue mich schon auf Eure Hilfe und Antworten

LG

maske
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maske (22.01.2009)

  #3  
Alt 22.01.2009, 21:36
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Hallo nontestatum,

danke erst mal für Deine schnelle Antwort. Allerdings verstehe ich einige Sachen nicht so ganz genau.

Die Arge bezahlt also die 200 Euro Kaltmiete. Richtig ?
Für Wasser und Abwasser bezahle ich ca. 25 Euro mtl. Bezahlt das auch die Arge ? Und könnte man hier vielleicht anstatt 25 Euro etwas mehr angeben, das Warmwasser wird ja anhand eines Boilers erzeugt (mit Strom).

Für Strom bezahle ich 120 Euro mtl. Wieviel wird die Arge hiervon übernehmen oder gibt es da einen Pauschalbetrag ?
Ich denke auch mal eine neue Wohnung wird mich teurer kommen da ich mit 200 Euro im Monat denke ich gut bedient bin.

Soll ich also nichts angeben bei den Möbelüberlassungskosten und die 500 Euro selber bezahlen ?

Und was heißt "den Möblierungsanteil wird die Arge vermutlich nicht oder zumindest nicht ewig zahlen" ? Ich muß ja für die Möbelierung einen Einmalbetrag bezahlen oder soll ich mit meinem Vermieter sprechen er soll mtl. eine Gebühr von xx Euro erheben die dann ?? von der Arge bezahlt werden.

Du denkst meine Exfrau hätte bei dem Verdienst auch Anspruch auf ALG 2 Zuschuss ? Dann würde ich nämlich mit Ihr mal dort hingehen, warum soll Sie es verschenken, probieren kann man es ja ! Danke !!

Also bei den Papieren die ich mitbringen soll wurde folgender Satz markiert: Anwaltsschreiben, in dem der Unterhaltsverpflichtente zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wird mit gleichzeitiger Androhung rechtlicher Schritte

Interesant finde ich hierbei das ich bei unserer Scheidung keinen Unterhalt an meine Exfrau zahlen mußte da ich "nur 1422 Euro" Arbeitslosengeld bekommen habe. Meine Ex Frau könnte aber lt. der Sachbearbeiterin ( ca 700 Euro netto mtl )mir gegenüber Unterhalt bezahlen müssen.
Und sehe ich das richtig das es Aufgabe der Arge ist an meine Exfrau heranzutreten zwecks Unterhalt ? Habe mir den Link zu dem § 60 SGB jetzt 2 mal durchgelesen aber verstehen tue ich ihn nicht.
Wie soll ich das verstehen ?

Und kann man mit den Mietkosten irgendwie tricksen damit ich wenigstens einen größeren Anteil an meinen Stromkosten ersetzt bekomme. Ich meine ich laß die Dinger ja nicht Tag und Nacht laufen aber wenn ich daheim bin möchte ich es wenigstens ein bißchen warm haben. Werden die Nebenkosten wie Wasser,Abwasser oder Strom überhaupt überprüft ? Vielleicht kann man ja die ganzen Kosten ein bißchen verschieben oder die Kaltmiete ein bißchen erhöhen auf 230 Euro um damit ein bißchen was von den Stromkosten abzufangen. Ich weiß ja auch nicht wie teuer meine Wohnung als Alleinstehender sein darf.

Und Du schreibst :Der normale Haushaltsstrom ist im Regelsatz enthalten.
Wie hoch ist der Regelsatz in meinem Fall ?

Und Du schreibst: Die nicht angemessenen Kosten werden aber nach § 22 SGB II max. 6 Monate lang gezahlt, danach ist Sense. Heißt das die 120 Euro Stromkosten würden für 6 Monate bezahlt und dann nicht mehr ? Damit wäre mir ja geholfen weil ich davon ausgehe bald wieder Arbeit zu haben, vor allem weil ich gesagt habe das ich alles annehme Hauptsache ich kann wieder arbeiten.

Und eines möchte ich noch sagen: Ich arbeite seit meinem 15 Lebensjahr und war noch nie arbeitslos, habe also immer nur einbezahlt ! Deswegen sehe ich es jetzt auch nicht ein, dass ich dem Staat irgendwas schenken soll. Ich habe gehofft vor dem 27.1.09 einen Job zu finden aber es zögert sich leider doch noch etwas raus. Bin also kein Faulenzer der nicht arbeiten will sondern ich arbeite sehr gerne.

Alles andere hab ich soweit verstanden.

Gruss

maske
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  #4  
Alt 23.01.2009, 09:21
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Hey,

Zum Regelsatz lies dich hier mal durch:

Regelsatz Alg2alg2-hartz4.de - Alg2 Regelleistung

Mittlerweile ist er auf 351€ angehoben worden.

Die Möblierung wird die Arge nicht übernehmen,da wäre es in deinem fall besser eine Erstaustattung zu Beantragen,gibt es auch nach Scheidung..

Dazu hier das Urteil
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maske (23.01.2009)

  #5  
Alt 23.01.2009, 10:51
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Danke tyron01,

mir stehen also 351,- Euro + 160.- Euro zu, weil ich ja davor 12 Monate arbeitslos war und dann eine sogenannte Übergangsfrist eintritt in der ich einen Zuschlag von max 160.- Euro bekomme.

Tja so wie es aussieht bleibe ich dann wohl auf meinen mtl. Stromkosten von 120.- Euro die ich ja weitgehend zum heizen der Wohnung brauch sitzen. Ich meine ich will ja kein Gewinn machen (kann man eh nicht) aber ich hätte halt gerne die Kosten übernommen bekommen die mir zustehen.

Gruss

maske
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  #6  
Alt 23.01.2009, 11:02
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Zitat:
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Hallo nontestatum,

danke erst mal für Deine schnelle Antwort. Allerdings verstehe ich einige Sachen nicht so ganz genau.

Die Arge bezahlt also die 200 Euro Kaltmiete. Richtig ?

Ja, sofern die Wohnung angemessen ist. Ausserdem werden Nebenkosten und Heizung bezahlt, auch sofern Angemessenheit vorliegt. Was "angemessen" ist, sagt dir deine Arge (ist bundesweit nicht einheitlich).

Für Wasser und Abwasser bezahle ich ca. 25 Euro mtl. Bezahlt das auch die Arge ?
Nein. Das musst du aus dem Regelsatz zahlen.

Und könnte man hier vielleicht anstatt 25 Euro etwas mehr angeben, das Warmwasser wird ja anhand eines Boilers erzeugt (mit Strom).
Nein! Alles, was du beantragst, musst du exakt nachweisen. Bitte keine Zahlenjongliererei, das wäre Sozialbetrug (§ 263 StGB). Warmwasser zahlst du auch aus dem Regelsatz.

Für Strom bezahle ich 120 Euro mtl. Wieviel wird die Arge hiervon übernehmen oder gibt es da einen Pauschalbetrag ?
Ich denke auch mal eine neue Wohnung wird mich teurer kommen da ich mit 200 Euro im Monat denke ich gut bedient bin.

Wie gesagt: Heizstrom in angemessener Höhe zahlt die Arge, aber allen anderen Strom zahlst du aus dem Regelsatz. Das Problem ist aber, wie man den Heizstrombedarf ermittelt und bestimmt.

Soll ich also nichts angeben bei den Möbelüberlassungskosten und die 500 Euro selber bezahlen ?
Wenn du Möbelüberlassungskosten zahlen sollst, und du hast diese noch nicht bezahlt, und wenn die Möbel dann in dein Eigentum übergehen, kannst du bei der Arge einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Wenn das aber nur eine "Gebühr" für Möbelabnutzung ist, dann müsstest du mal bei der ARGE fragen, wie die das handhaben.

Und was heißt "den Möblierungsanteil wird die Arge vermutlich nicht oder zumindest nicht ewig zahlen" ? Ich muß ja für die Möbelierung einen Einmalbetrag bezahlen oder soll ich mit meinem Vermieter sprechen er soll mtl. eine Gebühr von xx Euro erheben die dann ?? von der Arge bezahlt werden.
Die ARGE zahlt den Regelsatz und die KdU. Die Stellung von Wohnungseinrichtung ist nicht vorgesehen bzw. nur einmalig in Form einer bescheidenen Erstausstattung. Deshalb glaube ich nicht, dass die ARGE einen Möblierungsanteil zahlt.

Du denkst meine Exfrau hätte bei dem Verdienst auch Anspruch auf ALG 2 Zuschuss ? Dann würde ich nämlich mit Ihr mal dort hingehen, warum soll Sie es verschenken, probieren kann man es ja ! Danke !!
Ein ALG II :- Antrag ist nicht strafbar. Sie könnte alternativ aber auch Wohngeld beantragen. Was vielleicht besser wäre - sie unterliegt bei Wohngeld dann nicht dem SGB II.

Also bei den Papieren die ich mitbringen soll wurde folgender Satz markiert: Anwaltsschreiben, in dem der Unterhaltsverpflichtente zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wird mit gleichzeitiger Androhung rechtlicher Schritte
Interesant finde ich hierbei das ich bei unserer Scheidung keinen Unterhalt an meine Exfrau zahlen mußte da ich "nur 1422 Euro" Arbeitslosengeld bekommen habe. Meine Ex Frau könnte aber lt. der Sachbearbeiterin ( ca 700 Euro netto mtl )mir gegenüber Unterhalt bezahlen müssen.

Ich kann da nur vermuten, ob es hier um grundsätzliche Unterhaltsansprüche geht. Bei der konkreten Zahl von 700€ sind Unterhaltszahlungen wohl eher als abstrus zu betrachten.

Und sehe ich das richtig das es Aufgabe der Arge ist an meine Exfrau heranzutreten zwecks Unterhalt ? Habe mir den Link zu dem § 60 SGB jetzt 2 mal durchgelesen aber verstehen tue ich ihn nicht.
Wie soll ich das verstehen ?
Das ist so zu verstehen, dass die arge UMFASSENDE Rechte hat. Warum ein Hilfeempfänger einen RA einschalten soll, wo doch eigentlich ein Brief der Arge vollkommen ausreicht, ist mir nicht erklärlich.

Und kann man mit den Mietkosten irgendwie tricksen

NNNNEEEEIIIINN !!!!!

damit ich wenigstens einen größeren Anteil an meinen Stromkosten ersetzt bekomme. Ich meine ich laß die Dinger ja nicht Tag und Nacht laufen aber wenn ich daheim bin möchte ich es wenigstens ein bißchen warm haben.

Werden die Nebenkosten wie Wasser,Abwasser oder Strom überhaupt überprüft ?

Ja!

Vielleicht kann man ja die ganzen Kosten ein bißchen verschieben oder die Kaltmiete ein bißchen erhöhen auf 230 Euro um damit ein bißchen was von den Stromkosten abzufangen. Ich weiß ja auch nicht wie teuer meine Wohnung als Alleinstehender sein darf.

Und Du schreibst :Der normale Haushaltsstrom ist im Regelsatz enthalten.
Wie hoch ist der Regelsatz in meinem Fall ?
351€ monatlich, sofern keine Sanktionen verhängt wurden.

Und Du schreibst: Die nicht angemessenen Kosten werden aber nach § 22 SGB II max. 6 Monate lang gezahlt, danach ist Sense. Heißt das die 120 Euro Stromkosten würden für 6 Monate bezahlt und dann nicht mehr ? Damit wäre mir ja geholfen weil ich davon ausgehe bald wieder Arbeit zu haben, vor allem weil ich gesagt habe das ich alles annehme Hauptsache ich kann wieder arbeiten.
Sofern deine Wohnung nicht angemessen ist und die Kosten nicht völlig abstrus sind, zahlt die ARGE alle KdU max. 6 Monate lang. Wobei hier natürlich das Problem besteht, wie man die Heizkosten aus der Stromrechnung axtrahiert. Du bekommst dann eine Aufforderung, die KdU zu senken. das heisst: Umzug oder Zahlung aus dem Regelsatz. Den Umzug würde die ARGE zahlen.

Und eines möchte ich noch sagen: Ich arbeite seit meinem 15 Lebensjahr und war noch nie arbeitslos, habe also immer nur einbezahlt ! Deswegen sehe ich es jetzt auch nicht ein, dass ich dem Staat irgendwas schenken soll. Ich habe gehofft vor dem 27.1.09 einen Job zu finden aber es zögert sich leider doch noch etwas raus. Bin also kein Faulenzer der nicht arbeiten will sondern ich arbeite sehr gerne.


Alles andere hab ich soweit verstanden.

Gruss

maske
In den Augen der Behörden ist ein Hilfeempfänger kein staatstragender Bürger. Es wird sorgfältig darauf geachtet, dass ein Hilfeempfänger auch ja keinen Pfennig zuviel erhält. Bei ALG II handelt es sich schliesslich um Staatsknete, und der Steuerzahler muss natürlich vor solchen Leuten geschützt werden, die da meinen, sie könnten sich auf Staatskosten ein feines Leben machen. Schliesslich ist der Regelsatz ja mehr als auskömmlich (sagen zumindest bestimmte Leute, die sich selber die Taschen vollgemacht haben). Das Steuergeld der Bürger wird nicht benötigt, um Bürgern zu helfen, die auf die Nase gefallen sind, sondern um Regenschirme für die Grossfinanz aufzuspannen. Du musst verstehen, dass das Geld, was man an dir einspart, benötigt wird, damit die Banker und der restliche Abschaum Schampus kaufen können, damit diese dann auf den Unverstand der Politiker anstossen können.

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  #7  
Alt 23.01.2009, 11:05
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Hallo maske,

Hier hast Du die genauen Werte auch für die Kdu.Wiki

Zu deinen Stromkosten:

Es gibt da zwar ein Urteil des BSG über Stromkosten aber ob das bei Dir greift wage ich zu Bezweifeln.. BSG Stromkosten

(Verfahren: B 14/7b AS 64/06 R).

Das mit dem Zuschlag zum Alg2 wegen dem Alg1 ist Korrekt..

Gruß aus Dortmund..
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maske (23.01.2009)

  #8  
Alt 23.01.2009, 12:17
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Ihr seid ja superschnell mit Euren Antworten. Das ich als ALG 2 Empfänger kein beliebter Mensch mehr bin durfte ich schon feststellen als ich bei der ARGE war um meinen Antrag zu holen. 2,5 Std auf dem Flur gesessen bis der gestresste ARGE Mitarbeiter mal Zeit für mich hatte mir den Antrag zu geben. Das ich aber als ich noch knapp 3000.- Euro netto verdient habe diese ganzen Sesselpupser mitbezahlt habe vergessen die scheinbar ! Naja ich habe heute ein Gespräch mit meinem Rechtsanwalt gehabt und der schickt denen ein Schreiben und einen Gehaltsnachweis und das er meine Ex Frau bei der Scheidung vertreten hat und Sie keinen Unterhalt zahlen kann. Ich werde dann am Dienstag mal höflich nachfragen wer für den Brief die Rechnung übernimmt, denn ich bezahle den Brief nicht.

Mein Vermieter überläßt mir die Möbel, dass heißt wenn ich ausziehe kann ich die Möbel mitnehmen. Also bei der ARGE einen Antrag auf Erstausstattung stellen und hoffen das sie wenigstens einen Teil der Kosten übernehmen. Da ich mit meiner Exfrau im guten auseinnander gegangen bin habe ich Ihr den Großteil des Hausrates überlassen und ich war froh das meine Wohnung jetzt möbiliert ist und ich mir nix neues kaufen mußte. Das einzige was ich noch bräuchte wäre eine Waschmaschine da ich momentan immer in einen Waschsalon fahre. Werde mich an Eure Ratschläge halten und bin mal gespannt was da raus kommt. Am liebsten wäre es mir am Montag einen Anruf zu bekommen das ich wieder arbeiten gehen könnte. Dann könnte ich mir den Weg sparen bei der ARGE betteln zu müssen.

Was mich jetzt noch mal interessieren würde ist folgendes. Man bekommt ja wenn überhaupt nur Arbeit über Zeitarbeitsfirmen. Wie sieht es aus wenn ich zum Beispiel einen Job angeboten bekäme wo ich nur 900 .-Euro netto verdienen würde. Wenn ich jetzt meine Miete 200.- Euro + 120.- Euro Strom + Wasser 25.- Euro zummenrechne komme ich auf 345.- Euro. Bleiben mir von meinen 900 Euro also 555.- Euro. Jetzt muß ich mir noch was zu essen und trinken kaufen,Telefon bezahlen, eine Fahrmöglichkeit (egal ob Bus,Bahn oder eigenes Auto) bezahlen. Wie soll das eigentlich gehen.

Kann man da auch irgendwelche Leistungen beantragen oder hat man dann Pech gehabt. Hab mal bei mir auf der Gemeinde nachgefragt und in so einem Fall würde ich 3,50 Euro Wohnzuschuss bekommen. (ich weiß den Betrag nicht mehr genau aber er war wirklich in diesem kleinen Bereich). Ich meine ich habe ja meine Kosten sehr weit runtergefahren und auch die Wohnkosten kann man ja wohl nicht noch weiter runterfahren denn ich kenne niemanden der eine Wohnung für 200 Euro hat.

Bis bald und ein schönes Wochenende an alle !

maske
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  #9  
Alt 24.01.2009, 10:41
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Hallo Maske,

Ja es ist leider so,wenn Du 900€ netto verdienen würdes dann kriegst du von der Arge nichts mehr,weil Du nicht mehr Bedürftig bist und deinen Lebensunterhalt von dem Gehalt selbst bestreiten kannst,auch Wohngeld wirst Du nicht viel bekommen.Das einzigste was du in dem Fall beantragen kannst ist Mobilitätshilfe

Antrag auf Erstausstattung formlos stellen,alles auflisten, was du brauchst, und begründen, warum (hat deine Frau behalten)dann bekommst Du wenigstens noch Geld für Möbel.

Wenn Du mal Lust hast, dann kannst Du dich mal durch das SGBII lesen,dann kennst Du deine Rechte und Pflichten,aber wohl mehr Pflichten...
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Geändert von tyron01 (24.01.2009 um 11:09 Uhr)
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maske (24.01.2009)

  #10  
Alt 24.01.2009, 12:30
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Danke tyron01,

werde mal mein Glück probieren am Dienstag und sehen was dabei herrauskommt. Wenn ich mir überlege was ich vorher für einen guten Job hatte und jetzt muß ich um ein paar Euros betteln. Naja bin ja auch selber schuld.

Was denkst Du was ich von der Arge bekomme für eine Couch,1 Kleiderschrank, 1 Wohnzimmerschrank, Fernseher, Tisch mit 4 Stühlen und 2 Schränke in der Küche ? Das einzige was ich aus meiner alten Wohnung mitgenommen habe war das Bett. Die Sachen sind alle in sehr gutem Zustand und ich bin froh das ich sie übernehmen durfte.

Naja und eine Waschmaschine fehlt mir noch wobei mein Vermieter noch eine hat aber dafür will er natürlich Geld sehen ist ja klar.

Schönes Wochenende

maske
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