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#1
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| Hallo erstmal und danke jetzt schon mal für eure hilfe. Also es sieht so aus das wir in einer 3 zimmer wohnung wohnen aber 4 personen sind (2 erwachsene und 2 kids ) die Wohnung hat nur knapp 62qm und deshalb haben wir uns auf die suche gemacht und eine neue Wohnung gefunden ,sie liegt so weit ich weiss genau ium rahmen(85qm und 535€warm) Nun ging mein Mann zum amt und sagte bescheid das wir umziehen wollen und wollte den mietvertrag vorlegen aber da sagte sie doch glatt zu ihm das uns doch wohl ne 3 zimmer Wohnung reichen würde und das jetzt erstmal der ausendienst kommen müsse um sich die wohnung anzu schauen ,ob es wirklich zu klein für 4 leute ist!!!Das problem ist nur wir sind nach dem satz gegeangen und haben den vertrag unterschrieben und da sagte sie wenn er aussendienst sagt die jetzige wohnung wäre zu klein dann würden sie uns das geld für die wohnung bezahlen wenn der aussendienst aber sagt das die wohnung reicht dann müssen wir mit dem geld was wir jetztbekommen die neue wohnung bezahlen!! und nun meine frage können die das so einfach machen?oder gibt es da auch regelnoder so was?? lg julia |
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#2
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| Unabhängg von der juristischen Sachlage: Wenn man von "Stütze" lebt, kann man sich doch nicht auf Kosten des Amtes "verbessern". Da fragt man doch wohl VORHER nach, ob das Amt da mitspielt. Es geht ja nicht nur um den Mietzins, sondern auch um Umzugs- und Renovierungskosten sowie die Kaution. Wenn das mein Problem wäre, würde ich jetzt ganz schnell zurückrudern und nachfragen, ob die alte Wohnung bereits vermietet ist oder ob man noch wohnen bleiben kann. Und den Mietvertrag für die neue Wohnung würde ich versuchen zu stornieren. Wendet euch evtl. an euren örtlichen Mieterschutzverein, vielleicht gibt es da Leute, die euch helfen können. DIES IST NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG UND KEINE RECHTSBERATUNG!! |
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#3
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| Abend Julia Muss da meinem Vormann Recht geben. Bei vier Personen wären 85 bis 90 Quadratmeter Wohnraum angemessen, da hast Du Recht. Aber so wie ich es verstanden hab, wollt ihr nur umziehen, weil Ihr Eure Wohnung gerne Größer hättet, nicht aber aus Gründen, weil die Chance auf Arbeit dadurch besser wäre. Ein Umzug nur aus Eigennutz wird die ARGE nicht akzeptieren und Euch deshalb einen Umzug verweigern oder nur den Mietpreis der jetzigen Wohnung weiter zahlen. Wenn Ihr eine Wohnung mit 85qm findet, die im gleichem Mietpreis wie die jetzige Wohnung ist liegt und auch keine Übernahme von Umzugskosten ... beantragt, dürfte es die ARGE wenig interessieren, ob Ihr umzieht. Würde da noch mal nachfragen. SG freelancer
__________________ nobody is perfect darum Lob |
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| Eigene Wohnung - Unterhaltspflicht | davidgeck06 | Allgemeine Fragen | 3 | 13.03.2007 11:08 |