Mehrere fragen zu PKV,Wohnung,Bank
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Mehrere fragen zu PKV,Wohnung,Bank

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  #1  
Alt 12.06.2008, 23:40
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hallo zusammen

ich hoffe das ich hier im forum richtig bin mit meinen fragen.

also am besten erzähle ich kurz was zu mir und dann gehts los mit meinen fragen:

bin seit 3 jahren selbständig gewesen und musste aber am 30.04.08 mein gewerbe abmelden

da ich das aber schon fürh genug bescheid wusste bin ich mitte März zum arbeitsamt gegangen und hatte mich dort arbeitslos gemeldet zum 01.05.08.

die mienten zu mir das ich keinen anspruch auf arbeitslosen geld habe.

musste jedoch trotzdem einen antrag ausfüllen und auf die absage warten.

gesagt getan.

nach ca. 7 wochen hatte ich meine ablehnung und konnte dann damit zur ARGE rennen und musste dort einen neuen antrag stellen.

diesen hatte ich ausgefüllt und dann am 28.05 einen termin bekommen um diesen ab zu geben.

habe ich auch gemacht und sofort einen termin bekommen eine woche später zu einem Vermittlungsgespräch.

man sagte mir erst nach dem ich den termin wahr genommen habe ist der antrag komplett.

so nun hatte ich wie gesagt diese woche dienstag meinen termin und sitze nun hier ohne das ich von irgendwas eine ahnung habe.

die von der ARGE also der typ wo ich meinen antrag abgegeben habe und der vermittler sagten zu mir das ich die fragen mit meiner Sachbearbeiterin klären müsste.

jedoch hat die in kürzester zeit keinen termin frein und nun stell ich einfach mal meine fragen die mir so durch meinen kopf schiesen hier.

1:
durch meine selbständigkeit bin ich ja Privat Krankenversichert. die vom der ARGE sagten mir zwar das die mich wieder bei meiner vorigen gesetzlichen KV anmelden.

nur miene frage ist kann ich einfach so bei meine PrivatenKrankenversicherung kündigen ?

reicht da einfach so ein normales kündigungsschreiben ?

1.2
ab wann wäre ich dann wieder versichert bei meiner alten krankenversicherung ?

2:
zu allem übel hat sich auch meine freundin von mir getrennt und ich muss so schnell wie möglich hier ausziehen.

die von der ARGE sagten mir das ich mir eine wohnug suchen kann für 256,00€ Grundmiete mit 90,00€ Nebenkosten und 56,00€ Heizkosten

jedoch finde ich wirklich auf die schnelle keine wohnung zu diesem preis in meiner nähe.

gibt zwar stadtgebiete wo wohnung frei sind die passen würden jedoch muss ich sagen das, das gebiete sind wo niemand freiwillig hin zieht.

meine frage ist jetzt:

könnte ich mir eine wohnung suchen die sagen wir mal 100,00€ teurer wäre und ich diese 100,00€ selbst zahle bzw. würden mich da meine eltern ein wenig unterstützen !?

3:
da ich ja noch laufende kosten habe die ich monatlich leisten muss und ich aber seit dem 30.04.08 kein geld mehr bekomme ist klar das mein konto immer weiter ins minus rutscht.

habe zwar schon mit der bank gesprochen und soweit auch alles geklärt

die haben jetzt mein konto gesperrt und mir bis zum 01.09 zeit gegeben das ich dann anfange mit 50 euro monatlich mein minus auszugleichen.

soweit so gut.

jedoch habe ich jetzt schon rechnungen hier in höhe von ca 700€ die nicht gebucht worden sind

meine frage nun ist:

wann bekomme ich das erste geld von dieser ARGE ?

und gibst es irgend eine bestimmte reglung für arbeitslose ?
damit meine ich z.B. sowas wie ich nenne es mal Zahlpause

also das ich die jenigen bei denen ich noch sachen zu zahlen habe informiere und die so zu sagen die rechnung erst mal auf eis legen bis ich sie zahlen kann ?


ich weiß ist ein wenig viel zum lesen und vielleicht auch nicht ganz so deutlich beschrieben alles aber im mom könnte ich echt nur heulen wegen diesem ganzen mist.

ist echt ne miese situation und vorallem weil ich noch nie in dieser situation war und vom tuten und blasen keine ahnung habe.

ich hoffe das mir vielleicht der ein oder andere ein paar fragen beantworten kann.

ich bedanke mich einfach schonmal im vorraus dafür.
DANKE
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  #2  
Alt 13.06.2008, 10:36
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Krankenversicherung:

Bitte suche dir eine gesetzliche Krankenversicherung, die dich aufnehmen will und kläre dort die Einzelheiten zur Versicherung und die Kündigungsmodalitäten mit der PKV. Weise darauf hin, dass du ALG II beziehst/beziehen wirst.

Kläre ab, ob Beitragsrückstände entstanden sind (Krankenversicherungspflicht ab 1.4.07 [Gesundheitsreform]).


Wohnung:

ALG II ist eine steuerfinanzierte Leistung für Bedürftige, mit anderen Worten: "Sozialhilfe" für Arbeitsfähige. Es wird nur das geleistet, was der Gesetzgeber als das absolut Notwendige bezeichnet, also orientiert sich daran auch die gewährte Miete.

Niedrige Miete bedeutet üblicherweise entsprechend verbrauchter und abgewirtschafteter Wohnungsbestand und/oder sozialer Brennpunkt.

Davon würde ich mich aber nicht weiter abschrecken lassen. Wichtig ist die vorhandene Infrastruktur: Öffentliche Nahverkehrsmittel, Erreichbarkeit von Arbeitsagentur und Arge/Jobcenter, günstige Einkaufsmöglichkeiten (Discounter), Briefkästen (!) und Postamt.
Achte bitte darauf, das man eine Waschmaschine stellen kann oder dass es einen entsptrechenden Waschmaschinenkeller gibt und dass Wäsche getrocknet werden kann, denn Wäschetrockner bedeuten Energieverbrauch und saftige Stromrechnung.

Du könntest zwar theoretisch eine teurere Wohnung nehmen- in Absprache mit der ARGE - aber du würdest dann nur die "angemessenen" KdU [Kosten der Unterkunft] erhalten, und das bezieht sich auch auf die Nebenkosten. Angesichts der explodierenden Energiepreise (Heizöl, Gas) musst du mit einer saftigen Nebenkostennachforderung rechnen. Das kann bitter werden.

Wenn deine Eltern dich unterstützen, so dürfen Zahlungen nicht direkt erbracht werden (Bankkonto), sonst wird dies als Einkommen betrachtet, dass bei deinen Leistungen angerechnet wird. Also müssten Mietzahlungen direkt an den Hauswirt und Stromrechnungen direkt an den Energieversorgen usw. geleistet werden, nicht an dich selber.

Achte bitte darauf, dass du nur 347€ ALG II erhälst, davon muss alles (ausser KdU) bezahlt werden. Auf Dauer ist das ziemlich wenig. Wenn du der ARGE erzählst, dass du 100 Teuronen selber für die Wohnung aufbringen willst, kommen die in's Grübeln und zweifeln möglicherweise deine Hilfebedürftigkeit an. Das wäre schlechte Medizin.

ALG II - Antrag

Der ALG II - Antrag kann formfrei gestellt werden. Geleistet wird ab Datum Antragstellung. Es ist also darauf zu achten, dass die Arge ab Antragstellung leistet und nicht erst ab Datum Abgabe der ausgefüllten Formulare.

Ausserdem sollte hier der § 28 SGB 10 angewandt werden.

ALG I ist dem ALG II übergeordnet. Da der ALG I - Antrag abschlägig beschieden wurde, tritt ALG II ein. Hier wäre also ALG II ab Datum Antragstellung ALG I zu gewähren, nicht erst ab Datum Antragstellung ALG II.

Bitte stelle einen entsprechenden Antrag.

Bitte kläre das mit deiner Arge ab, wenn die sich dumm und unwissend stellen, suche einen Rechtsanwalt auf. Dem Rechtsanwalt sagst du, dass du ALG II beziehst und dass du einen Beratungsschein brauchst. Aber vorher immer fragen, ob und wie der Rechtsanwalt das Honorar erhebt, nicht dass du auf einmal eine saftige Rechnung in den Händen hälst.


Jetzige nicht angemessene Wohnung

Nach § 22 SGB II müsste es so sein, dass die ARGE für max. 6 Monate deine jetzige [zu teure ] Wohnung bezahlt. Du müsstest einen Bescheid erhalten haben, in dem du aufgefordert wirst, die KdU zu senken. Dies kann geschehen durch Umzug, aber auch durch Untervermietung. Achtung: bei Untervermietung nur gleichgeschlechtliche Untermieter, sonst greift nach max. 12 Monaten, evtl. auch sofort, § 7 SGB II - Einstandsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft.

Zitat:
Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
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  #3  
Alt 13.06.2008, 10:39
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  #4  
Alt 13.06.2008, 11:07
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wow

super danke ihr seit klasse

habt mir echt bei einiges geholfen.

danke


habe da noch eine frage:

habe heute einen anruf von der ARGE erhalten das ich meine kontoauszüge der letzten 3 monate naachreichen soll.

jetzt habe ich letzten monat weil ich ja kein einkommen mehr hatte so einiges bei ebay verkauft.

also so das da mehrere beträge drauf gebucht worden sind.

wovon ich aber eigentlich nix hatte da diese direkt wieder abgebucht worden sind von irgendwelchen firmen wegen offenen rechnungen.

ist das jetzt irgendein problem ?
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  #5  
Alt 13.06.2008, 11:48
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Schonvermögen:

ALG II ist eine Leistung für Bedürftige.

Bedürftige, die dem SGB II unterliegen, dürfen aber ein sogenanntes Schonvermögen (Freibetrag) besitzen.

BMAS - Geschütztes Vermögen

Nach Antragstellung darfst du dein Schonvermögen umwandeln, das heisst, du darfst Eigentum verkaufen und zu Geld machen.

Du darfst auch handeln, also Gewinn erzielen. Nur ist der Gewinn dann anzugeben, weil dieser Gewinn EINKOMMEN nach § 11 SGB II darstellt. Dieser Gewinn stellt kein Erwerbseinkommen nach § 30 SGB II dar, was bedeutet, dass er deine ALG II - Leistungen voll mindert. Du kämest dann damit deiner Pflicht nach § 2 SGB II nach, deine Bedürftigkeit zu mindern, was die ARGE sicherlich gerne sieht .

Alles Geld, was du erhälst, gibst du bitte der ARGE nachweisbar und detailliert an und sagst dazu warum-weshalb-wieso. Dann wird entschieden, ob es angerechnet wird oder nicht. Bitte nicht fudeln: § 52 SGB II Big Brother und so ....

SGB II

§§ 11; 12; 2; 30; 31; 52
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