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#1
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| Hab im Nov.ALG 2 beantragt,hab nach meinem Abi 03 Zivildienstgemacht danach 400 Euro Nebenjobs gehabt. November beantragteich das ALG 2, da ich 23 wurde, keine Nebentätigkeit hatte und im Dez. 23 wurde, d.h. ich bin gesetzlich verpflichtet gewesen aus der Familienversicherung meiner Krankenkasse auszutreten,und mich selbst zu versichern,für 130 Euro imMonat. Deswegen Alg 2 da ich kein Geld dafür habe. Antrag gestellt,letzte Woche eingereicht, heut kam der Bescheid dass es nich genehmigt wurde da meine Mutter ja für mich aufkommen würde,ich muss jetzjeden Monat (seit Janur) 130 Euro zahlen, aber habe kein Geld, ab April bin ich Student, dann also wieder familienversichert. Ich hab zwar wieder 'nen Job aber das seit Montag. Und das Geld bräucht ich dann schon fürs Studium etc, alses fürdie Krankenkasse zu zahlen. Was nun tun? Ich hab de Januar nich zahen können, Februar auch nicht. Warum geben dirmir also nich das ALG 2??? Bitte um Hilfe... |
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#2
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| Hallo, lt. Info bei www.arbeitsagentur.de: "Wichtig ist auch, ob Sie alleine leben oder mit anderen Familienmitgliedern eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt." Wenn du also noch daheim wohnst und nicht eine eigene Wohnung im Haus mit Untermietvertrag hast, wird es schwierig, weil du dann deine Mutter mit zu deiner Bedarfsgemeinschaft zählt. Nur die Krankenversicherung allein kann nicht übernommen werden. Entweder du bist bedüftig und bekommst AlgII inkl. Kranken- u. Rentenversicherung oder gar nichts. Gruß Christin |
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#3
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| LOL, aber warum hat meine Schwester dann auch ALG 2 bekommen und ich nicht? Kann ja nich angehen dass das Kindergeld für mich ausreichen soll, ich hab hier auch Kosten, Telefonrechnung, Internet, hab genug Schulden bei meiner Mama gemacht... Ich raffs nich ^^ Mittwoch kommt nen Kollege vorbei der is im 6. Semester Jura und hilft mir Widerspruch einzulegen... |
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#4
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| @Benny_Psychobilly Ich weiß ja nun nicht, wohnst Du noch bei Deiner Mutter, hat Sie Einkommen oder bezieht Sie auch ARGE II? Denn wenn Sie ebenfalls ARGE II bezieht kann Sie unmöglich für Dich aufkommen, andererseits bekommt Sie wenn Ihr noch in einem Haushalt wohnt für Dich ebenfalls ARGE II. So richtig versteh ich das jedoch nicht: Habe hier so ein kleines Büchlein vom AA bekommen, wo über Familienversicherung folgendes steht: "Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, sind Sie nur dann in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung pflichtversichert, wenn Sie nicht im Rahmen einer Familienversicherung bei anderen mitversichert werden können. ..." Ich finde Das widersprüchlich (vielleicht verstehe ich es auch falsch), denn auf der einen Seite muss man ARGE II beziehen, um übers AA Kranken- und Pflegeversichert zu werden. Und auf der anderen Seite wird man pflichtversichert, wenn man nicht im Rahmen einer Familienversicherung bei anderen mitversichert werdenkann. So und bei Dir ist es so: Du beziehst kein ARGE II - hast also auch keinen Anspruch auf pflichtversicherung und andereseits kannst Du aber nicht im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert werden, da Du nun 23 bist - somit hättest Du aber Anspruch auf die pflichtversicherung übers AA. ??? ??? so versteh ich das, in Prinzip bist Du ein Härtefall und ich würde mich auf jeden Fall dagegen währen. Nun keine Ahnung, ob Dir das jetzt weitergeholfen hat, aber das musste ich jetzt mal los werden. Gruß Frenzi |
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