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#1
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| Hallöchen, ich habe im Juli meine schulische Berufsausbildung abgeschlossen und mich in der Einrichtung beworben, wo ich schulische Praktika absolviert habe. Bis jetzt habe ich noch keinen Bescheid über Einstellung... Beim Arbeitsamt habe ich mich arbeitssuchend gemeldet. Dort hat man mich gleich an ARGE (wegen Hartz IV) verwiesen. Da ich jedoch bei meinen Eltern wohne (beide mit Einkommen) und unter 25 bin, habe ich sowieso keinen Leistungsanspruch. Entstehen mir Nachteile wenn ich mich nicht bei der ARGE melde? Was habe ich vom Arbeitsamt zu erwarten (bisher keine Betragszahlung)? Vielen Dank für Eure Hilfe! eb19xx: |
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#2
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| Im Sinne des SGB II sind deine Eltern verpflichtet, dich zu versorgen, bis du 25 bist. Da du aber bereits über eine wenn auch schulische Ausbildung verfügst, kann es sein, dass du dennoch einen ALG II - Antrag stellen könntest. Kläre das mit der ARGE ab, ob deine Eltern dich noch versorgen müssen, frage schriftlich an und verlange eine schriftliche Antwort. Wenn du noch zuhause im elterlichen Wohnraum wohnst, wird man eine Unterstützungsvermutung nach § 9 SGB II anstellen, dieser Vermutung kann man aber widersprechen. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erftigkeit.pdf Solltest du nicht ALG II - berechtigt sein, ist die ARGE für dich sowieso nicht zuständig, sondern die Agentur für Arbeit. Dort kannst du dich arbeitsuchend gemeldet betreuen lassen, aber erwarte von der Agentur nicht zuviel. Wie alt bist du?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Erstmal danke für die Info. Ich bin jetzt 22 und einen Affentanz mit der Arge vorm SG habe ich (erfolgreich) durch. Damals ging es um Unterhalts-/Verpflegungskosten (vor Änderung des Gesetzes). Da sich aber die Einkommensverhältnisse meiner Eltern positiv änderten und das Gesetz geändert wurde (zum Nachteil für mich, da ich bis 25 ohne Einkommen/Kindergeld) zu Hause bleiben muss sehe ich ehrlich gesagt keine Chance bei der Arge auf Lesitungsbewilligung. Ist dennoch was zu machen? |
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#4
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| Hallo Eb19xx, ... warum stellst du nicht ganz einfach Antrag auf ALG-II, füllst das entsprechende Formular aus und reichst es ein? Im schlechtesten Fall erhältst du einen begründeten, ablehnenden Bescheid, gegen du ggf. in Wiederspruch gehen kannst. Auf jeden Fall weißt du dann woran du bist.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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| Opfer und andere Missverständnisse (Beobachtungen zu Karrierewegen und Hartz IV) | Eauvive | Karriere & Job | 21 | 19.04.2011 02:32 |