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#1
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| hallöchen! ich wollte mal etwas wissen. und zwar. ein bekannter von mir ist nicht versichert, weil er mal probleme mit der krankenkasse hatte. er sagt aber das er geld vom arbeitsamt bekommt. (harz 4) ich war selbst mal harz 4 empfänger und weiß das man normalerweise automatisch versichert ist. was ich bloß nicht versteh.....bekommt man denn dann überhaupt leistungen von der arge wenn man keine krankenversicherung hat , oder regelt das die agentur selber? hoffe ich hab das jetz nicht so schwierig erlklärt. wäre echt spitze wenn jemand was daz weiß! lg, die ada |
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#2
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| Normalerweise sieht das so aus, dass man, wenn man ALG II bezieht, auch krankenversichert ist. Eine Ausnahme besteht, wenn man von der ARGE sanktioniert wird (letzte Sanktionsstufe). Im übrigen ist es aber so, dass ab dem 1.4.2007 Krankenversicherungspflicht besteht. Wer sich nicht versichert, sammelt Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an. Mit der Versicherungspflicht ist verbunden, dass ihn seine letzte Krankenkasse aufnehmen MUSS. Es könnte sein, dass sich seine Krankenversicherung sich weigert, ihn zu versichern, weil Beitragsrückstände nicht bezahlt sind. Das wäre aber nach § 16 SGB V bei Bezug von ALG II absolut ungesetzlich, könnte aber vorkommen, weil die Regelungen noch ziemlich neu sind und offensichtlich noch nicht alle Sachbearbeiter der Krankenkassen informiert sind. Bitte erkundige dich, was genau vorliegt. Solange dein Bekannter ALG II bezieht, dürfte es kein Krankenversicherungsproblem geben. Wen du möchtest, kannst du das Problem hier schildern, ich denke aber, dass hier ein Missverständnis besteht, das rasch geklärt werden kann. Ist dein Bekannter in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
adamita (11.10.2007) | ||
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#3
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| hallöchen! danke für deine antwort. ich bin gerade mit meinen gefühlen etwas hin und hergerissen. ich habe mich gestern bei der aok erkundigt. und die meinte wenn er nicht sozialversichert ist bekommt er auch keine leistungen. mein bekannter hat mir aber vor kurzem gesagt er ist überhauptnicht versichert. deshalb kann er auch nicht zum arzt gehen wenn mal was ist. das bedeutet doch das er kein alg2 bekommt. ich aber , wie du sagst, ab 1.4. das neue gesetzt eingetretten ist. sie sagte auch das die alte Krankenkasse in der er vorher war , sich melden muss und die müssen ihn aufnehmen. er sagt immer das sowas nicht geht.nur wenn man dann wieder arbeit hat. aber selbst wenn harz 4 empfänger ist muss die krankenkasse ihn aufnehmen, richtig? |
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#4
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| achja nochwas. damals hat das arbeitsamt die sozialversicherungsteile nicht ordnungsgemäß bezahlt an die krankenkasse. und da hat seine dann gesagt nö, wollen wir nicht mehr. wie du es oben schon gesgat hast. *beitragsrückstände nicht bezahlt* mich macht er wirr, weil die gute frau sagte, ohne versicherung , keine leistungen vom amt. |
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#5
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| upps nochwas. er besitzt keine krankenkassenkarte. rein nix davon. will ihn endlich dazu bewege, das er das macht.deshalb auch das forum hier. |
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#6
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| Also: Gesundheitsreform-sei-Dank besteht seit dem 1.4.2007 eine Krankenversicherungspflicht. Dein Bekannter macht jetzt bitte folgendes: Er geht zu der Krankenkasse, bei der er zuletzt versichert war und versichert sich dort wieder. Die Krankenkasse muss (!) ihn aufnehmen. Sie darf ihn nicht ablehnen. Nun bestehen aber noch Beitragsrückstände. Die müssen irgendwann bezahlt werden. Sinnvoll wäre eine Ratenzahlungsvereinbarung, die Krankenkassen kennen das Problem, man wird sich einigen können und auch müssen. In der Zeit, in der er der Krankenkasse Beitragszahlungen schuldet, ruht der Krankenversicherungsschutz. Aber es gibt immerhin eine Notversorgung !! Da dein Bekannter bedürftig ist, geht er unverzüglich zum "Arbeitsamt" (genauer: ARGE/Jobcenter) und beantragt dort Unterstützungsleistungen (ALG II). Die ARGE MUSS seinen Antrag annehmen. Die ARGE prüft seinen Antrag und entscheidet, ob der Antrag bewilligt oder nicht bewilligt wird. Die Angabe der Krankenkassendaten ist notwendig, damit die ARGE die Krankenkassenbeiträge richtig zahlen und verbuchen kann. Wenn der ALG II - Antrag bewilligt wird, ist er auf dem Wege ARGE-Krankenkasse voll versichert, es besteht dann voller Krankenversicherungsschutz, solange er ALG II bezieht. Trotz Beitragsrückständen !! Rechtsgrundlage ist der § 16 SGB V: SGB 5 - Einzelnorm Zitat:
![]() Es wäre vielleicht gut, wenn dein Bekannter einem Sozialverband beitritt. Er wird dort in allen sozialen Fragen beraten, auch auf dem Behördenweg mit der ARGE würde er beratend unterstützt. Beispiel: vdk Sozialverband VdK Deutschland - Sozialverband VdK Deutschland (Suche/ google nach: Ortsverband .... )
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