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#1
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| hallo, ich wusste nicht, wie ich die infos kurz in die Betreffzeile kriege.. die situation gestaltet sich wie folgt: momentan bin ich noch uni-student, aber unzufrieden damit und möchte jetzt an die örtliche fachhochschule wechseln, allerdings ist es dort ein nc-studiengang und die chancen stehen relativ schlecht einen platz zu kriegen. eine vorige ausbildung in die entsprechende fachrichtung ist dieses jahr auch nicht mehr wirklich möglich. ich wohne im studentenwohnheim, ziehe aber noch diesen monat in eine WG. gemeldet bin ich in der stadt noch nicht (da bisher keine notwendigkeit bestand, weil studentenstatus), d.h., ich bin noch bei meiner heimatadresse gemeldet, wo meine eltern wohnen. nun kam mir der gedanke, dass ich ja möglicherweise ein jahr lang hartz4 beziehen müsste, um (bei einer möglichen absage der FH) mich fürs nächste jahr zu bewerben bzw. dann nächstes jahr, wenn sie dann WIEDER absagt, mich rechtzeitig für die fachschule zu bewerben. ich hoffe, das war jetzt nicht zu verwirrend beschrieben ![]() angenommen: ich exmatrikuliere mich und melde mich gleichzeitig mit haupt- oder nebenwohnsitz hier in der stadt an, inwiefern habe ich dann anspruch auf leistungen, wenn ich zum amt gehe? ist das machbar oder schickt man mich zurück zu meinen eltern?? (ich arbeite hier nebenbei seit kurzem ehrenamtlich in dem bereich, in welchem studieren/arbeiten will). fehlen noch infos? mehr ist mir grad nicht eingefallen.. mfg wabohu |
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#2
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| Ist der Thread noch aktuell ?
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Unbedingt auch an die Studentische Beratung an der Uni wenden (also Sozialberatung beim Studentenwerk oder beim Asta o.ä.). Denn es gibt genug Studenten, die sich durch falsches Vorgehen beim Wechsel den Anspruch auf Bafög verpatzen. Vielleicht kann man das Jahr mit einem Freiwilligen Jahr + Kindergeld + Wohngeld überbrücken. Freiwilliges Soziales Jahr ? Wikipedia Unterschiede FSJ - Bundesfreiwilligendienst |
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#4
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| he; danke für die antwort, auch wenn ich ein wenig verspätet komme. wie es der zufall will, stecke ich grad in einem FSJ (Krankanhaus) und habe mir (rein stellentechnisch) selbst tierisch ein bein gestellt. ich geh da krachen. ich erstelle dazu einen neuen beitrag. |
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