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Ohne Krankenversicherung und Hartz4

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  #11  
Alt 26.09.2011, 13:19
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Zitat:
Zitat von cadillac Beitrag anzeigen
.
und die nächste Frage ist was passiert bei einer Insolvenz des Eigentümers oder des Kindes mit dem "lebenslangen Wohnrecht".
Bei einer Insolvenz wird das Vermögen des Schuldners verwertet.

Wohnrecht oder Niessbrauch dessen, der nicht Schuldner ist, wird davon nicht berührt.

Allerdings ist es so, dass ich mich in einer solchen Situation nicht wiederfinden möchte, denn jenachdem, wer die Immobilie kauft, hat vielleicht Mittel und Wege, mir das Wohnrecht oder den Niessbrauch gründlich zu vergällen. So hemdsärmelige Typen haben da eher wenger Probleme, schon deswegen nicht, weil wir Bürger ja immer wieder den schnellen, zuvorkommenden, gerechten und geraden Weg der Obrigkeit bewundern können, wie dem Gesetz zu Ansehen, Respekt und Gültigkeit verholfen wird.
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  #12  
Alt 26.09.2011, 13:25
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Zitat:
Zitat von cadillac Beitrag anzeigen
Sag mal was sagst du zum Verein VDK: Sozialverband VdK Deutschland - Willkommen beim Sozialverband VdK! . Die haben für die 5€ monatliches Vereinsgeld sicher Sozialrechtanwälte. Ist die Frage ob die sich auch bei eventuellen Schulden auskennen.
Der VDK ist ein Sozialverband, der auch bei ALGII berät.

Der Mitgliedsbeitrag ist zumindest nicht verschwendet.

.
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  #13  
Alt 26.09.2011, 13:39
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Nehmen wir einfach mal an, die Wohnung ist von der Grösse her angemeen und es wird ALG II bwilligt.



Zitat:
Zitat von cadillac Beitrag anzeigen
Dann haben wir 3 mögliche Fälle:
1 Fall: Kind in der Eigentumswohnung bezieht ALG2
Kind bekommt Kosten der Unterkunft, aber nur die Hälfte, weil ihm die Wohnung auch nur zur Hälfte gehört. Das heisst: 50% der Kreditzinsen, 50% der Kommunlgebühren bzw. diese hochgerechnet auf angemessene Qudratmeterzahl (Hier ca. 8o qm. ), Heizung ebenfalls ca. 80 qm.

Möglicherweise wird der Besitzer der anderen Wohnungshälfte für die ganzen Kommunalgebühren herangezogen.



2 Fall: Kind in der Mietwohnung bezieht ALG2
Er bekommt nur die Kosten der angemessenen Mietwohnung, da die Eigentumswohnung nicht selbstbewohnt ist, muss Vermögen verwertet werden.



3 Fall: Beide Kinder beziehen ALG2. Eines Wohnt in der Mietwohnung und eines in der Eigentumswohnung

Kombination von 1 und 2



4 Fall: Beide Kinder beziehen ALG2. Beide wohnen in der Eigentumswohnung.

DAS wäre optmal

Beide würden in geschützem Wohneigentum wohnen, das wohl auch angemessen wäre.

Was kannst du zu den 4 Fällen sagen?
...........................................
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  #14  
Alt 27.09.2011, 10:28
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Danke dir! Mit dir bringt es Spaß zu philosophieren

Zitat:
Allerdings ist es so, dass ich mich in einer solchen Situation nicht wiederfinden möchte, denn jenachdem, wer die Immobilie kauft, hat vielleicht Mittel und Wege, mir das Wohnrecht oder den Niessbrauch gründlich zu vergällen. So hemdsärmelige Typen haben da eher wenger Probleme, schon deswegen nicht, weil wir Bürger ja immer wieder den schnellen, zuvorkommenden, gerechten und geraden Weg der Obrigkeit bewundern können, wie dem Gesetz zu Ansehen, Respekt und Gültigkeit verholfen wird.
Sag mal ich überlege gerade ob es nicht Sinn macht allen ein Wohnrecht einzuräumen. Also Eigentum und Wohnrecht. Wenn das erlaubt ist und es sich gesetzlich nicht gegenseitig ausschließt, dann haben alle Familienmitglieder also auch die Eltern, ein Wohnrecht, auch wenn die Immobilie in die Insolvenzmasse fällt.

Aber ich verstehe nicht deinen Galgenhumor

Ich habe keine Ahnung, wie deine Gedanken sind. Kannst du konkreter werden, was bringt dich denn so zum lachen

Außerdem wüsste ich nun nicht, was eventuelle Eigentümer gegen die Menschen mit Wohnrecht machen könnten.

Ich denke mal, dass die nicht mal eben ihre Wohnung durchsuchen dürfen. Auch nicht Ihre Möbel beschädigen. Auch eine eventuelle Renovierung die sich aus Schikanegründen sehr lange hin zieht müsste rechtlich begrenzt sein.

Was kann deiner Meinung denn dazu führen, dass die Lebensqualität der Wohnrecht-Besitzer darunter leidet?

Gibt es überhaupt einen Grund wie man ein Wohnrecht, gesetzlich kippen kann? Ich denke nicht oder? Auch keine Nachteile wie kein ALG2 ist hier nicht gegeben oder? Soweit ich nämlich hier gelesen habe, sind Eigentümer ALG2 fähig, sofern das Eigentum nießbrauchbelastet ist.

http://goo.gl/8hO2y

Das bedeutet für mich. Das die Kinder auch zu Lebzeiten der Eltern, Eigentümer sein dürfen. Dieses Eigentum, ist dann nicht verwertbar bei einer Insolvenz der Kinder. Auch die Arge darf so ein Objekt nicht verwerten. Denn es ist durch die Nießbrauchbelastung kein Vermögen.

Zitat:
4 Fall: Beide Kinder beziehen ALG2. Beide wohnen in der Eigentumswohnung.

DAS wäre optmal

Beide würden in geschützem Wohneigentum wohnen, das wohl auch angemessen wäre.
Das ist sehr gut. Auch wenn der eine Sohn also in einer anderen Wohnung wohnt. Muss er nur den ersten Wohnsitz, wieder in der Eigentumswohnung anmelden. Die andere Wohnung kann ja wenn er alleine Wohnt, gekündigt. Oder wenn er Familie hat, auf den Namen der Freundin/Frau laufen.

Edit: Nun kenne ich den Unterschied von Nießbrauch und Wohnrecht. Nießbrauch kannte ich bis jetzt nicht.
Wohnrecht schließt die Vermietung aus. Ist die Frage ob ich dann auch keinen Studenten ein Zimmer vermieten darf? Denn das dient zur Not dazu, schlechte Zeiten zu überbrücken. Mit Nießbrauch, würde dass noch möglich sein.


Erkärung: http://goo.gl/nQiN0

Geändert von cadillac (27.09.2011 um 11:11 Uhr)
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  #15  
Alt 27.09.2011, 10:36
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Ich habe im Internet eine Antwort eines Anwalts gefunden. Hört sich so an als hätten wir wohl recht. Wohnrecht ist ein guter Schutz gegen Insolvenz.

Zitat:
Der Insolvenzverwalter prüft, ob und was von Ihrem Vermögen im Sinne Ihrer Gläubiger verwertbar ist. Eine mit einem Wohnrecht belastete Immobilie gehört im Regelfall nicht zu dem verwertbaren Vermögen, da niemand eine solche Immobilie kaufen würde. Wenn sich nicht im Ausnahmefall jemand findet, der die Immobilie doch kaufen möchte, wird mit dem Haus in ......... voraussichtlich nichts geschehen
Ist nun die Frage was passiert wenn doch einer kauft. Können alle ganz normal weiter wohnen. Oder hätten sie einbußen Ihrer Lebensqualität.

Geändert von cadillac (27.09.2011 um 10:38 Uhr)
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  #16  
Alt 27.09.2011, 10:47
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Auch nicht schlecht ist folgendes. Ich frage mich ob Nießbrauch nicht noch besser ist als nur Wohnrecht. Wenn man jemanden Nießbrauch gewährt, erlöschen wahrscheinlich alles diese Rechte die der Nießbrauch berechtigte hat, beim Eigentümer. Also kann der Eigentümer nicht mehr verkaufen. Hmm das bringt nicht nur Vorteile auch Nachteile. Ich bin mir nicht sicher ob das ineressant ist oder nicht. Also im Bezug auf Insolvenz und ALG2 Fähigkeit.

Zitat:
Nießbrauchberechtigter verfügt vollständig über alle Nutzungsrechte an der ihr per Nießbrauch zugestandenen Wohnung. Er kann diese sogar vermieten und der Eigentümer hat keine Möglichkeit, etwas von dieser Miete zu beanspruchen.

Nießbrauch erlischt mit dem Tod des Begünstigten. Bis dahin kann der Berechtigte in der Wohnung beliebige Personen wohnen lassen, ohne daß irgendein Mietanspruch des Eigentümers besteht.
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