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#1
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| Hi, ich wollte mich mal für einen guten Freund erkundigen. Ob das so alles stimmt was er sagt. Seit Ausbildungsende 2007 hat er sich fortgebildet und seit 2010 studiert er. Da er sehr wenige Kosten hat und wieder bei seinen Eltern wohnt geht auch alles gut. Die Kosten von der Fortbildung zum Fachwirt IHK aufbauend auf seinem erlernten Beruf hatte er schon während der Ausbildung zusammen gespart und schon vorausbezahlt. Dank der günstigen FernUni von nur 500€ Studienkosten pro Jahr hat er keine weiteren Kosten. Selbst Taschengeld ist nicht nötig, denn er geht kaum aus. Handy ist auch Prepaid. Somit hat er kein Geld für eine Krankenversicherung. Er meint er müsse den Mindestbeitrag von 150€ zahlen, wenn er sich bei seiner alten GKV melden würde. Das Geld hat er ja nicht. Laut seinen Infos muss er eines Tages alle Beiträge ab 01-01-2009 nachzahlen. Plus die Strafe. Die Strafe beläuft sich für die ersten 6 Monate auf die volle Monatsgebühr und für alle anderen Monate 1/6 drauf. Also haben wir das heute ausgerechnet. 2009 12*150€ = 1800€ regel Monatsbeiträge + 6x150€ = 600€ + 6x 25€ = 150€ (1/6 von 150€) Gesamt: 2550€ 2010 12*150€ = 1800€ regel Monatsbeiträge + 12x25€ = 210€ Gesamt = 2010€ 2011 12*150€ = 1800€ regel Monatsbeiträge + 12x25€ = 210€ Gesamt = 2010€ Also müsste er bis ende 2011 folgendes nach zahlen. 2550€+2010€+2010€ = 6570€ Er meint die 25€ im Monat an Strafe würde er schon verkraften. Darauf kommt es bei über 6000€ schulden auch nicht mehr an. Fragen 1.Kann mal einer drüberschauen ob wir richtig gerechnet haben. Oder ob wir an etwas nicht gedacht haben ? 2. Er meint dass er wenn er eines Tages Geld verdient, dann diese Gelder mit Raten von 100€ Moantlich abbezahlen wird. Ist das realistisch? Lässt sich eine GKV darauf ein? 3. Meine Sorge ist folgendes. Ich möchte gerne dass er in der GKV registriert ist. So muss er die 25€ an Monatlicher Strafe nicht zahlen. Kann man sich da einfach registrieren lassen. So dass man Basisversichert ist? Aber die 150€ nicht mehr zahlen braucht. So lange wie man wieder arbeitet. 4.Laut seiner Aussage würde die registriereung nicht viel bringen. Denn solange er seine Schulden nicht abbezahlt bei der GKV, so lange wäre er auch nicht versichert. Also könnte er sich auch gleich nicht bei denen melden. Stimmt das denn so? Oder ist er wenn er sich registirert besser gestellt als jetzt? 5.Die nächste Frage ist, ob sich durch Hatz4 was ändern würde. Er möchte sich auf sein Studium konzentrieren um schnell fertig zu werden. Und befürchtet dass die Arge ihn ständig zu 1€ Jobs schicken würde. Würde das so sein? Oder dürfte er zu Ende studieren? Außerdem würde sich in Sachen GKV etwas ändern? Würde er wenigstens dort, voll versichert sein trotz schulden? Geändert von cadillac (21.09.2011 um 11:31 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
Sind die Eltern vermögend, z.B. gutes Einkommen oder Haus- und Grundbesitz? Hat er bereits irgendeine abgeschlossene Berufsausbildung? Eingangs ist nur ein Ausbildungsende erwähnt ... War er gesetzlich krankenversichert?
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Da musste ich kurz anrufen, Details kannte ich nicht. Also zurzeit ist er 32 Jahre alt. Eine Kaufmanns-Ausbildung inklusive Weiterbildung zum Fachwirt inkl. ADA/Ausbilderschein in der Finanzbranche ist vorhanden. Also GKV versichert war er das letzte mal Oktober 2008. Die Eigentumswohnung ist, ist sogar auf seinen und den Namen des Bruders im Grundbuch. Aber die Brüder haben nichts damit zu tun. Die Kreditraten zahlt der Vater. Wenn die Bank abbezahlt ist, werden sich die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. Zurzeit ist das nicht sinnvoll, denn die Bank steht an erster stelle. Die Eltern habe nur schon mal das Erbe verteilt. Die Mutter ist Krankheitsbedingt nicht mehr berufstätig. Der Bruder ist in Ausbildung. Viel mehr als 400€ wird er wohl nicht bekommen. Gehalt des Vaters ist mit ca. 2000€ netto nicht die Welt für sein hohes Alter. Also 4 Personen in der Wohnung. Frage: Würde die Arge alles ablehnen, oder wenigstens die GKV übernehmen? Sind die da vielleicht kulanter, wenn es nur um die GKV geht? Und was passiert mit den GKV-Schulden? Fallen die vielleicht sogar weg, weil die Arge die übernehmen würde? Geändert von cadillac (21.09.2011 um 14:05 Uhr) |
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#4
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| Die GKV-Schulden fallen nicht weg, es sei denn, es findet sich eine neue gesetzliche Regelung. Mit den Besitzverhältnissen tut sich übrigens eine neue Baustelle auf. Als ALG II - Hilfeempfänger darf man angemessenes selbstbewohntes Immobilieneigentum besitzen, er wird dann aber vermutlich ALG II nur darlehensweise gewährt bekommen. Mit anderen Worten: zukünftig würde das Jobcenter sozusagen als Mitbesitzer mit im Boot sitzen. Wenn der Vater das Immobiiendarlehen bei der Bank tilgt, heisst das, dass dein Freund einen anteiligen Vermögenszufluss hat - nämlich Vermögenserhöhung durch fremde Schuldentilgung - der ihm bei ALG II angerechnet werden würde. Insgesamt heisst das, dass VOR DEM ALG II -ANTRAG eine professionelle und juristische Vermögensberatung bei einem Fachanwalt für Sozialrecht erfolgen muss, um einen schweren Vermögensschaden zu vermeiden bzw. überhaupt erstmal die Voraussetzungen für ALG II zu schaffen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#5
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| Das bedeutet für mich folgendes, wenn ich das richtig verstanden habe. Der Vater ist fast Rentner und hat in Zukunft kaum was zu befürchten. Die Wohnung ist wohl in 1-2 Jahren kurz vor der Rente abbezahlt. Die Kinder jedoch können in den nächsten 30-40 Jahren Harz4 oder ähnliches nötig haben. Vor allem weil die bevorstehende Selbständigkeit meines Freundes ja irgendwo ein Risiko birgt. Wenn die weiterhin im Grundbuch stehen, würde es eines Tages immer Schwierigkeiten geben. Da sie vermögen haben. Das Erbrecht hat ja einen hohen Freibetrag. Also ist eine Wohnung von 150.000€ wert locker ohne Erbschaftssteuer zu vererben. Sehen wir das richtig, dass es für die Zukunft einfacher für die Kinder ist an Sozialgeld zu kommen wenn sie keine Immobilie auf ihren Namen besitzen? Denn das hat er nun vor, nach dem er von deinen angaben gehört hat. Vielleicht würde ein lebenslanges Wohnrecht für die Kinder noch möglich sein. Oder würde das für das Sozialgesetz auch Probleme machen? Die frage ist nun folgende. Wenn mein Freund heute die Wohnung nicht auf seinem Namen hätte. Was würde dann anders aussehen? Könnte er denn dann sozialleistungen bekommen? Ich meine sehe ich das auch hier richtig, dass wenn er zu Hause wohnt er wegen den Verdienst und der Wohnung seiner Eltern auch weniger bekommt. Aber wenn er sich eine eigene Wohnung sucht, er auch die Wohnung bezahlt bekommt plus die 300-400€ die einem immer zustehen? Denn wenn er nicht mehr zu Hause wohnt, kann ja kein Gehalt mit eingerechnet werden. Komisch wenn das so sein sollte. Ich dachte bis jetzt es ist für den Staat günstiger wenn die Kinder noch zu Hause wohnen und keine Wohnkosten haben. So würde die GKV und die Lebenserhalteungskosten (300-400€) jedem zustehen? Wie ist es denn richtig? Oder würde das nicht viel ändern? Ich meine mal gehört zu habe, dass die Eltern für Ihre Kinder haften. Wenn eines der Kinder dann ALG2 bekommt, müssten dann die Eltern die Wohnung verkaufen? Oder sind die Kinder unabhängig von den Eltern zu sehen. Geändert von cadillac (22.09.2011 um 08:41 Uhr) |
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#6
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| Zitat:
Wohnen sie noch zu Hause, greift der § 9 SGB II.
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#7
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| Super du hast uns sehr weiter geholfen!! Das mit dem Anwalt wird noch warten müssen, denn erst muss die Wohnung abbezahlt werden. Vorher ist das mit viel zu viel Aufwand verbunden. Aber einiges ist noch nicht ganz klar. Mein Freund würde gerne noch zu Hause wohnen. So kann er auch seinen Eltern im alter besser helfen. Und man müsste nicht doppelte Wohnkosten haben. Vor allem wenn die Wohnung abbezahlt wurde. Klar ist nun dass in Zukunft nur die Eltern im Grundbuch stehen werden. Vielleicht wird auch ein lebenslanges Wohnrecht vergeben. Das muss man per Anwalt oder Notar klären, ob das Sinn macht. Aus heutiger Sicht, denken wir nur dass es ein Schutz ist vor Insolvenz. Also wenn die Eltern aus irgend einen Grund, Insolvent werden. Was aus heutiger Sicht nur Theorie ist. So könnte der Gläubiger die Wohnung wahrscheinlich nicht verkaufen. Da niemand eine Wohnung haben will, wenn dann noch junge Menschen drin wohnen würden. Und andersherum, wüsste ich nicht was die Kinder für Nachteile hätten. Wenn die wiederum insolvent werden, dann haben sie ja kein Besitz, sondern nur ein Wohnrecht. Aber nun zur Kernfrage.. Wie gesagt würde mein Freund das ausziehen im Notfall vermeiden wollen. Also müssen wir nun von diesem Fall ausgehen. Was ist denn da möglich. Was wird da berechnet? Also wo sind die Freigrenzen. Die Wohnung selber ist 111m² und hat 4 Zimmer. Jeweils ein Zimmer für die Kinder und Schlaf und Wohnzimmer. Wo sind da die Grenzen. Und was für Vermögen dürfen die Eltern dann besitzen. Durch die Rente wird das Gehalt des Vaters stark reduziert und deswegen soll die Wohnung bis dahin keine Hypothekenrate haben. Ich weiß jetzt nicht ob dann noch Versicherungen existieren. Aber da muss doch doch die Arge Freibeträge haben. Es geht darum dass dem Kind bei Arbeitslosigkeit geholfen wird. Ohne die Eltern zu belasten. Das Ausziehen in z.B. eine 1-Zimmer Wohnung würde nur kosten für den Staat verursachen. Denn Wohnen würde er eh zu Hause. Die vermietete Wohnung würde nur sein, um den vollen Betrag zu bekommen. Und um ständige Fragerei und das erbringen von Nachweisen zu umgehen. Also eine Wohnung ohne Möbel und Co. Es ist wirklich traurig dass man so denken muss. Aber irgendwie wird man dazu gezwungen. Das ist das einzige was uns einfiel was wir auch unmoralisch finden. Aber geht dann nicht anders. Kannst du also genauer auf den Fall eingehen wenn man als Kind noch bei den Eltern lebt und über 30 Jahre ist? Welche Grenzen prüft dann die Arge? Geändert von cadillac (22.09.2011 um 11:03 Uhr) |
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#8
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| Ich beschreibe mal kurz die soziale Versorgung Arbeitsloser. Möglichkeit 1 Es besteht eine Anwartschaft auf ALG I aus der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung. Die Ansprüche daraus sind im § 127 SGB III dargestellt. Ist die Anwartschaft verbraucht, greift die ... Möglichkeit 2 Das wäre das ALG II, auch Hartz IV genannt, mit dem Rechtskreis des SGB II. Diese Unterstützung setzt keine Anwartschaft voraus, sondern nur Bedürftigkeit. Mit anderen Worten: man muss ein armer Schlucker sein. Wie arm oder reich man als armer Schlucker sein darf, kann man auf den Seten des BMAS nachlesen. Siehe hierzu den Blog von nontestatum (Nonte's Breviarium :-) Der Blog ist zu finden mit der Blogsuche, siehe Menüleiste Blog. Die Links sind nicht immer aktuell, beim BMAS evtl. die dortige Suchfunktion nutzen, u.a. mit dem Stichwort Freibetrag. Im Prinzip kann ein 32jähriger Arbeitsloser ALG II beziehen, auch wenn er bei den Eltern wohnt, wobei dann zu unterscheiden wäre, ob er im elterlichen Haus eine abgetrennte abgechlossene Wohnung bewohnt oder im elterlichen Haushalt lebt. Dann wird bei ALG II natürlich auch Vermögen berücksichtigt, hier wäre das der im Grundbuch eingetragene Besitz. Bitte durcharbeiten: § 9 SGB II Die Links in nontestatum's Blog Wenn ihr die Hinweise durchgearbeitet habt und die Problematik erkennbar geworden ist, rate ich zu einer Beratung bei einem Fachanwalt für Sozialrecht. Das heisst ja noch nicht, dass irgendwelche teuren Grundbucheintragungen vorgenommen werden müssen, ich rede hier nur von der Beratung, damit man die Situation überschauen und notwendige Entscheidungen treffen kann. Wichtig bei Haus- und Grundbesitz. Ganz schlecht ist es, wenn ein Hartz IV - Empfänger während des Leistungsbezuges erbt. Das wäre dann ein Vermögenszufluss, der verwertet werden muss, also volle Anrechnung auf aktuell laufende und künftige Unterstützugs-Leistungen. Völlig desaströs wid es, wenn anteiliger Haus- und Grundbesitz vererbt wird, dann muss man damit rechnen, dass das jobcenter die Leistungen einstellt, bis eine Erbauseinandersetzung stattgefunden hat und eine Verwertung eingeleitet wurde. Lebensgefährlich im wahrsten Sinne des Wortes wird es dann, wenn mit der Erbschaft eine Leistungseinstellung verbunden ist und damit die Krankenversicherung torpediert ist.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. Geändert von Counselor (22.09.2011 um 15:29 Uhr) |
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#9
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| Danke! Zitat:
Zitat:
Das ist die Wohnung 111qm und Wert von ca. 115.000€ Das Erbe würde dann fairer Weise auf die 2 Kinder laufen. Also Anteilig zur Hälfte. Gehen wir davon aus, das passiert blöder Weise wenn einer der Beiden Kinder in 10-20 Jahren gerade ALG2 bekommt. Wahrscheinlich wird dann eines der Kinder in der Wohnung wohnen. Da andere Kind wird wohl ausziehen, um eine eigene Familie zu gründen. Dann haben wir 3 mögliche Fälle: 1 Fall: Kind in der Eigentumswohnung bezieht ALG2 2 Fall: Kind in der Mietwohnung bezieht ALG2 3 Fall: Beide Kinder beziehen ALG2. Eines Wohnt in der Mietwohnung und eines in der Eigentumswohnung 4 Fall: Beide Kinder beziehen ALG2. Beide wohnen in der Eigentumswohnung. Was kannst du zu den 4 Fällen sagen? Muss die Wohnung verkauft werden damit weiter ALG2 bezogen werden muss? Also Muss der eine Bruder den anderen Auszahlen? Oder gibt es Möglichkeiten wann das nicht erlaubt ist. Zum Beispiel wenn einer der Kinder selber Kinder hat. Oder kann man per Grundbuch einen möglichen Schutz einbauen. Da fällt mir z.B. ein: der eine Sohn ist Eigentümer und der andere bekommt lebenslanges Wohnrecht. So kann die Wohnung wohl nicht einfach verkauft werden da keiner die Wohnung kaufen wird mit einem lebenslangen Wohnrecht. Dabei ist es meiner Meinung auch fair, da keines der Kinder verkaufen kann. Ohne die Zustimmung des anderen. Habe ich da was nicht bedacht? Die frage ist nur, ob man das jetzt schon per Notar festlegen kann, dass sobald auch das 2. Elternteil verstirbt. Automatisch der eine Eigentümer wird und der andere eine lebenslanges Wohnrecht bekommt. Ich glaube das müsste gehen. Ist die Frage wie du mal gesagt hast, ob das dann auch Erbe ist. Oder ob das nicht als solches gewertet wird. Somit würden Erbschaftssteuer oder Kommunalgebühren und eine mögliche und denkbare Vermögenssteuer nicht anfallen. Eine Vermögenssteuer gibt es zur Zeit nicht oder? Denk daran hier geht es nur darum die Wohnung zu schützen. Nicht als Vermögen um es eines Tages zu veräußern. Sondern um eine Mietfreie Möglichkeit. So können beide oder wenigstens eines der Kinder lebenslang, weniger Gehalt verdienen und muss nicht hungern. Wenn man 500-600€ Miete zahlt, muss man das immer abziehen. Wenn man 1100€ Netto bezieht. Ist ein kostenloses Wohnen eine große Hilfe. So denkt gerade die Familie. Eventuelles weiteres Vermögen ist hier nicht relevant. Geh mal davon aus da ist nichts zu vererben. Denn wenn welches da ist, braucht man dann auch kein ALG2. ps und die nächste Frage ist was passiert bei einer Insolvenz des Eigentümers oder des Kindes mit dem "lebenslangen Wohnrecht". Kind als Eigentümer Insolvent: Ist im Falle einer "privat Insolvenz" in den 6 Jahren die Wohnung geschützt? Ich schätze beim Eigentümer nicht. Dann gehört die Wohnung der Bank. Und er darf darin wahrscheinlich nicht mehr wohnen. Ich denke mal dass die Bank die Wohnung nicht verkaufen kann. Sie ist dann nur Eigentümer. Damit ist das Kind mit dem Lebenslangem Wohnrecht im Vorteil. Dieses kann dann darin wohnen. Auch wenn das Kind mit den Eigentumsrechten keine Rechte mehrt hat. Kind mit lebenslangen Wohnrecht Insolvent: Dieses Kind dürfte hier kein Problem haben. Da kein Eigentum, kann er sofort in die privat Insolvenz. Und die in der Wohnung darf er weiterhin wohnen. Folge einer privat Insolvenz wird aber eventuell ALG2 sein. In Sachen Schluden die nicht bezahlt werdne können oder gar was passiert bei einer Insolvenz muss mein Freund sicher auch einen spezial Anwalt fragen. Wer kennt sich denn damit aus. Sag mal was sagst du zum Verein VDK: http://goo.gl/90iP4 . Die haben für die 5€ monatliches Vereinsgeld sicher Sozialrechtanwälte. Ist die Frage ob die sich auch bei eventuellen Schulden auskennen. Geändert von cadillac (23.09.2011 um 10:34 Uhr) |
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#10
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| Zitat:
Im weentlichen heisst es dort, dass nach zwei nichtgezahlten Monatsbeiträgen der Versicherungsschutz nicht mehr existiert mit Ausnahme eines nicht näher definierten Notfallschutzes. Da das Gesetz sich hier sehr auslegungsfähig äussert, übersetze ich das wie folgt: Sollte bei Beitragsrückständen eine medizinishe Versorgung notwendig ein, so ist die Kostenübernahme bzw. Gewährung des Krankenversicherungsschutzes mit der jeweiligen Krankenkasse einzeln auszuhandeln und schriftlich und detaillirt bestätigen zu lassen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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