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#1
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| Ich habe vor knapp einem Jahr eine selbstständige Tätigkeit angefangen. Nun musste ich die Anlage EKS ausfüllen und habe dabei auch Tipps aus diesem Forum befolgt. Ich habe allerdings nur meine Ausgaben berechnet (bzw das letzte halbe Jahr ähnlich für die nächsten 6 Monate geschätzt) und genau diese Summen bei Einnahmen reingeschrieben damit ich auf 0€ Gewinn komme. Dazu noch ein Brief an die Dame SB mit dem Satz, ich könne nich hellsehen bin aber meiner Mitwirkungspflicht nach Paragraph sonstwas nachgekommen und die genauen Einnahmen und Ausgaben mit Belegen bekommen sie nach dem Bewilligungszeitraum. Nun kam die Antwort, ich verkaufe so und soviel, also kann ich selbst für meinen Lebensunterhalt aufkommen, was totaler Blödsinn ist. Ich muss dazu sagen, dass mein Lebensgefährte auch Hartz 4 erhält und mein "Einkommen" somit für uns beide reicht, meint die SB. Die Fallmanagerin hatte da mal gemeint ich müsste für Beide 1300€ im Monat Einkommen haben, was ich noch lange nicht habe. Was kann ich nun dagegen machen? Ich hatte die ersten 5-6 Monate Verluste, habe wirklich jeden Cent reingesteckt und auf alles, aber auch alles verzichtet bis es endlich ab Januar einigermaßen lief. Momentan schwächelt es wieder ein bisschen und die Kauflaune der Leute hält sich in Grenzen. Ich möchte die selbstständigkeit auf keinen Fall aufgeben denn bevor ich das gemacht habe war ich ziemlich kaputt und aufgrund von psychischen Krankheiten lange arbeitslos (soziale Phobie ect., deshalb auch ein Online Shop und es geht endlich bergauf, ich kann sogar ab und zu einkaufen). Apropos Krankheit .. der Bewilligungszeitraum ist seit letztem Monat abgelaufen aber ich müsste dringend ein Rezept haben denn mein Asthmaspray ist seit letzter Nacht leer. Muss ich das nun selbst zahlen? Oder muss ich den Krankenkassenbeitrag selbst zahlen und dann erst zum Arzt? Wenn ich nun alle meine Rechnungen zahlen würde (Miete, Strom ect..) wären alle Gewinne des letzten halben Jahren weg. Ich spare gerade auf einen "größeren Deal" obwohl sie meinten ich darf nichts sparen, solange ich Hartz 4 erhalte.. Aber was soll ich sonst machen? Jedes Stück einzelnd kaufen? Ich habe manchmal das Gefühl, sie wollen nicht, dass man arbeitet. Wäre nett wenn mir jemand weiter helfen könnte. Vielen Dank. |
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#2
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| sind die Fragen noch aktuell? |
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#3
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| Hallo gesalbte, vielen Dank für Deine Antwort. Die Fragen sind nicht mehr aktuell. Ich habe mich von Hartz 4 abgemeldet. Das klappt soweit ganz gut obwohl wir weniger zum Leben haben als mit Hartz 4. Vor allem ist ja noch die Krankenversicherung dazu gekommen die für zwei Personen bezahlt werden will. Aber mit hängen und würgen klappt es und das Sommerloch haben wir auch überstanden. Es geht also weiter bergauf und ich hoffe, ich muss mich nie wieder mit Fallmanagerinnen und Sachbearbeiterinnen rumärgern. Viele Grüße |
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#4
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| Hallo Ravyn, ich freue mich, dass es mit Deinem Geschäft jetzt aufwärts geht, und ich wünsche Dir, dass Du in der nächsten Zeit vom Weihnachtsgeschäft so richtig profitieren kannst. Was verkaufst Du eigentlich und wo genau? Dass Ihr im Moment von weniger als Hartz IV leben müsst, ist - gelinde gesagt - eine Schweinerei. Selbstverständlich sollen die Sachbearbeiter die Bedürftigkeit prüfen, aber jeder, der in Deutschland lebt, hat einen Rechtsanspruch auf das Existenzminimum: Grundsicherung zum Lebensunterhalt + angemessenen Wohnraum (Miete + Nebenkosten + Heizkosten) + Kranken- und Pflegeversicherung + Rentenversicherung. Für die letzten beiden Positionen werden zumindest Zuschüsse berechnet. Mein Exmann hat schon im Jahre 2006 über 220 € dafür bekommen - und ich denke, diese Sätze sind nicht gesunken. Insgesamt würden 1300 € Gewinn m.E. nicht ausreichen, um Euch keine ergänzende Leistung zu geben. Bei der Berechnung des Einkommens (Gewinn) aus einer Selbständigkeit sind die Behörden offensichtlich etwas strenger geworden. Jedenfalls musste ich für den letzten Bewilligungszeitraum zum ersten Mal alle Belege einzeln einreichen, vorher reichte eine monatliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die einzelnen Beträge dieser Aufstellungen konnte ich dann ganz einfach in die Abrechnung übertragen. Wenn ich die Begründung richtig verstanden habe, wird bei Hartz- IV-Empfängern genauer geprüft, ob die Ausgaben tatsächlich nötig sind. Z.B. kauft sich ein Unternehmer alle drei bis vier Jahre einen Computer, den er natürlich von der Steuer absetzen kann. Wenn solch eine Ausgabe während des Hartz-IV-Bezuges getätigt wird, muss man zum einen vorher beim Amt die Genehmigung einholen und zum anderen gut begründen, warum diese Anschaffung jetzt nötig ist. Bei der Vorschau für die nächsten Monate habe ich immer darauf geachtet, dass die Zahlen insgesamt schlüssig sind und dass ein - wenn auch kleiner - Gewinn herauskommt. Die Damen sehen es nicht gern, wenn man Ihnen sagt, dass bei der Unternehmung sowieso nichts rauskommt. Und natürlich sehen sie gern, wenn sich das Geschäft positiv entwickelt. Übrigens denke ich, dass viele Angestellte - und da bilden Sachbearbeiter im jobcenter keine Ausnahme - keine Ahnung von unternehmerischem Denken haben. Sonst würden sie nicht so kleinkariert daherreden. Viele Grüße Geändert von gesalbte (14.10.2011 um 13:18 Uhr) |
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