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| Hallo alle zusammen, ich habe dringende Fragen weil Widerspruchsfrist! Ich beziehe ALG II und habe selbstständige Nebentätigkeit. Bei meinem neuen Antrag auf ALG II mit geschätzten Einkommen (EKS) für die nächsten 6 Monate hat die ARGE mir jetzt die Regelleistung gekürzt wegen „zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen“. Diese Summen habe ich noch gar nicht erwirtschaftet. Vielleicht komme ich gar nicht auf das Einkommen. Meine Frage: Darf die ARGE das? Nützt ein Widerspruch und wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn ich das geschätzte Einkommen nicht erziele (abschließende Angaben nach den 6 Monaten mit Anlage EKS), bekomme ich dann das Geld was die ARGE einbehalten hat zurück oder kann es da Probleme geben? Was bedeutet „Wird diese vorläufige Entscheidung nicht aufgehoben oder geändert, erfolgt die endgültige Erklärung nur auf Antrag des Betroffenen (§ 328 Abs. 2 SGBIII)? Was ist das für ein Antrag? Freundliche Grüße foreiki |
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