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#1
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| Also, ich beziehe alg 2, mein Lebenspartner hat bis zum 31.Dezember 2007 die Grundausbildung bei der Bundeswehr gemacht. ab dem 1.Januar 2008 hat er Alg 1 beantragt! Dieses hat er erstmalig am 31.Januar 2008 erhalten. für Januar ( also das was ende dezember kommt ) habe ich noch meine 188 euro alg 2 bekommen, jetzt waren wir für diesen Monat Januar natürlich überbezahlt! jetzt soll ich 45 euro zurückzahlen, naja, da ich derzeit aber nur noch 48 euro alg 2 bekomm, seh ich da ein kleines problem! Ausserrdem musste ich anfang Januar ja auch von etwas existieren! Können die das wirklich von mir zurückverlangen? |
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#2
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| Ja leider können die das! Günstiger wäre gewesen, das ALG I wäre erst am 01.02. auf dem Konto gewesen, dann hättest Du den Januar komplett behalten dürfen und ihr hättet ab Februar erst weniger gehabt. So bildet Ihr schon ab Januar eine BG. Frage nach einer Ratenrückzahlung. Und Du hast nicht nur 48€ im Monat. Ihr müsst aus einer gemeinsamen Kasse wirtschaften!!!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#3
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| Hallo, ich möchte mich mal hier einmischen, weil ich auch gerade einen Bescheid zur Rückzahlung von Hartz4 bekommen habe. Kurze Erklärung: Am 01.03.08 habe ich einen Volltagsjob angetreten und verdiene auch sehr gut. Am 30.03.08 habe ich dann meinen ersten Lohn bekommen, der so gut ist, dass ich zum Glück kein Hartz 4 mehr beanspruchen muss. Da ich aber schon im März mein Hartz 4 auf dem Konto hatte, bevor ich die Zusage für den Job hatte, muss ich jetzt das Hartz4 vom März zurückzahlen. Mein Mann und ich haben beim Jobcenter angerufen und diskutiert, weil wir der Meinung waren, dass das Zuflussprinzip zu trifft. Das heisst: Wenn ich im März in ein Arbeitsverhältnis trete, dann muss ich ja erstmal 4 Wochen arbeiten bis ich das 1. mal Geld bekomme und konnte bisher das Hartz 4 für den 1. Monat behalten. Das interessiert aber jetzt keinen Menschen mehr. Sondern: Die Regierung und das Gericht waren so nett und haben mal fix das Gesetz geändert. Also wurde jetzt per Gerichtsurteil beschlossen, das das Hartz4, was ich im März bekommen habe, zurückzahlen muss. Das heisst dann: das ich im Prinzip im März von Luft und Liebe gelebt habe und hätte leben müssen, wenn ich mich vorzeitg beim Jobcenter gemeldet hätte. Dann hätte ich nämlich im März erst gar kein Hartz4 überwiesen bekommen. Das ist doch mal wieder sowas von nett und die nette Dame von Jobcenter hat auch am Telefon nichts von einer Gesetzesänderung erwähnt oder angedeutet. Bevor wir aber Widerspruch einlegen wollten, haben wir bischen geforscht und den Beschluss gefunden. Ein Hartz4 Empfänger hatte gegen die Rückzahlung von Hartz4 geklagt und verloren. Der Richter verdonnerte ihn zur Rückzahlung der Leistung. Jetzt frage ich mich: Luft und Liebe ist ja sehr schön und gesund, aber kann man davon wirklich leben(satt werden, Miete zahlen ect.) Müsste mal doch mal einen Richter fragen oder? Aus Wut, habe ich mir jetzt das Zeichen des Urteils nicht gemerkt, werde es aber wieder finden und nachträglich reinsetzen. Gruß Tina Zitat:
__________________ Meine Beiträge, Meinungen, Tips und Ratschläge sind keine Rechtsberatung. Ich beteilige mich lediglich aus allgemeinem Interesse an verschiedeneThemen. Für die Richtigkeit meiner Auskünfte übernehme ich keine Garantie. Ich bin keine Rechtsberaterin, sondern teile nur meine eigene Meinung und Erfahrung mit. |
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#4
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| Zitat:
D.h., du erhälst dein ALG II für März und den Freibetrag nach den Zuverdienstregeln nach § 30 SGB II. SGB 2 - Einzelnorm
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Tja Nonte, wenn Tina59 aber so gut verdient, dass sie nicht mehr auf Hartz IV angewiesen ist, dann kommt bestimmt auch bei der Sache mit dem Freibetrag eine "Null" raus. Das Geld ist einfach 2 Tage zu früh auf dem Konto gewesen- zum 01.04. oder später und sie hätte März behalten dürfen und April gut vom Lohn leben können.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#6
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| ja du ahst Recht, leider ich habe am 1.3. angefangen zu arbeiten und habe dann schon am 28.3 mein Gehalt für März bekommen. Und hatte ja auch Hartz 4 für März bekommen, das war nicht mehr zu stoppen. Also muss ich Hartz4 vom März zurück zahlen, hätte ja sonst 2 Mal Geld bekommen. Hätte ich am 1.4. mein Gehalt für März bekommen, dann hatte das Zuflussprinzip gegriffen und ich hätte das Harzt 4 behalten können. Naja, nun zahle ich ebend in 2 Raten zurück, die Möglichkeit gibt es auch. Gruß Tina
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#7
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| hi all hab eine wichtige frage beziehe hartz 4 und wohne in einer kleinen wohnung die 150 € warm kostet warm in diesem fall wasser abwasser hauslicht keine heitzung die wohnung hat eine stromheizung und ich bezahle schon jetzt 110 € strom pro monat und soll jetzt auch noch für letztes jahr 500 € strom nachzahlen wieviel geld übernimmt das amt im bezug auf stromheizung hab schon wieder den kanal voll ****** ämter wenn die einen da immer so als zweite klasse mensch behandeln könnt ich ausrasten und die leute hinterm schalter über den selben ziehen ![]() ![]() |
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#8
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| Wenn du ALG II beziehst, erhälst du angemessene KdU (Kosten der Unterkunft). Dazu gehört auch "angemessene" Heizung, also auch Heizstrom. Bitte reiche die Rechnung/Nachforderung bei deiner ARGE/Jobcenter ein. Aber achte darauf: es wird unterschieden zwischen dem normalen Haushaltsstrom, der bereits in deinem Regelsatz enthalten ist und Heizstrom, der zur Heizkostenabrechnung gehört. Es könnte also sein,dass die ARGE aus der Abrechnung ein Drama macht, also Nerven bewahren.
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donnergott (13.05.2008) | ||
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#9
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| da bin ich mal gespannt was die dazu sagen da ich ja auch nur einen stromzähler hABE die heizkörper hängen an einer normalen steckdose na ja einer hat 1500 watt und 2 davon hängen in der bude danke für die antwort |
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#10
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| Leistungen für Unterkunft und Heizungen werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen ebracht, soweit diese angemessen sind. §22 Abs. 1 Satz 1 SGB II Diese Abrechnung zählt für dich als eine Art Betriebskostenabrechnung. Bitte sofort einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Hoffentlich ist es noch nicht zu spät, weil dies meistens bis 3 Wochen nach Erhalt geschehen sein muss. Aus der allgemeinen sozialgerichtlichen Rechtsprechung ergibt sich, dass ALG II Empfänger grundsätzlich anspruch auf Übernahme ihrer Heizkosten in tatsächlicher Höhe haben- vorausgesetzt die Wohnung wird nicht übermäßig stark beheizt. Als Richtlinie für angemessenes Heizen gelten die von den Energieversorgern festgesetzten Abschlagszahlungen. Az.: Sozialgericht Düsseldorf S 29 AS 156/06 ER Kann sein, dass die Arge dich auffordert einen Zwischenzähler zur genaueren Heizkostenbestimmung einbauen zu lassen.
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donnergott (13.05.2008) | ||
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