Sanktion wegen nicht angetretener Arbeit und Frage zum Zuflussprinzip
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Sanktion wegen nicht angetretener Arbeit und Frage zum Zuflussprinzip

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Alt 18.11.2011, 16:20
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Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe folgendes Problem und hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Aber vorab noch ein paar Wörter zum Sachverhalt.

Ich beziehe derzeit Hartz4 und habe ab Dezember eine Sanktion aufgrund nicht angetrener Arbeitsaufnahme.

Nun habe ich ab kommender Woche die Möglichkeit eine -leider bis zum 30.12.2011 befristete- Stelle anzunehmen, da ich unbedingt wieder arbeiten möchte und evtl. auch die Chance habe, auch weiterhin in der Firma (Zeitarbeit) tätig zu sein, was mir aber noch nicht definitiv zugesagt wurde.

Soweit so gut ... jetzt die ein oder andere Frage.

Zum einen würde mich interessieren, ob ich den Dezember noch vom Jobcenter bezahlt bekomme, da ich mein Gehalt für den Zeitraum 21.11. - 30.12. (abzüglich der paar Tage,die ich im Nov. arbeite) erst im Januar 2012 erhalte und somit -sollte das Jobcenter die Leistungen für den Dez. nicht mehr übernehmen- meine Miete/Strom etc. für den Dezember nicht bezahlen könnte?

Ich habe jetzt schon mehrfach etwas von einem Zuflussprinzip gelesen, trifft das in diesem Fall auch zu?

Weiterhin würde mich interessieren, dass sollte ich im Januar 2012 wieder ohne Arbeit da stehen und mich wieder arbeitslos melden müsste, die Sanktionen fortgesetzt bzw. beginnen würden oder ob dann -nach den 1 1/2 Monaten arbeitsaufnahme- alles wieder "bei Null" beginnt bzw. der eine Monat abgezogen wird? :

Ich würde mich über die ein oder andere Rückmeldung sehr freuen.

Vielen Dank schonmal.


bye,

Geändert von MsT-MuC (18.11.2011 um 16:29 Uhr)
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  #2  
Alt 21.11.2011, 12:29
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Zitat:
Zitat von MsT-MuC Beitrag anzeigen
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe folgendes Problem und hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Aber vorab noch ein paar Wörter zum Sachverhalt.

Ich beziehe derzeit Hartz4 und habe ab Dezember eine Sanktion aufgrund nicht angetrener Arbeitsaufnahme.

Nun habe ich ab kommender Woche die Möglichkeit eine -leider bis zum 30.12.2011 befristete- Stelle anzunehmen, da ich unbedingt wieder arbeiten möchte und evtl. auch die Chance habe, auch weiterhin in der Firma (Zeitarbeit) tätig zu sein, was mir aber noch nicht definitiv zugesagt wurde.

Soweit so gut ... jetzt die ein oder andere Frage.

Zum einen würde mich interessieren, ob ich den Dezember noch vom Jobcenter bezahlt bekomme, da ich mein Gehalt für den Zeitraum 21.11. - 30.12. (abzüglich der paar Tage,die ich im Nov. arbeite) erst im Januar 2012 erhalte und somit -sollte das Jobcenter die Leistungen für den Dez. nicht mehr übernehmen- meine Miete/Strom etc. für den Dezember nicht bezahlen könnte?

Beginn und Ende eines Sanktonszeitraumes sind im § 31 b SGB II dargestellt. Nach der Anhörung nach § 24 SGB II solltest du einen Bescheid erhalten haben, aus dem die Sanktion hervorgeht.

Die Kosten der Unterkunft werden üblicherweise noch gezahlt, es sei denn, du hättest als U25 bereits die 2. Sanktion kassiert und als Ü25 die 3. Sanktion erreicht.

Solltest du eine Totalsanktion kassiert haben, also absolut keine Leistungen mehr bekomen, beantrage sofort für den Sanktionszeitraum Lebensmittelgutcheine, dies bewirkt bei Bewilligung, dass wenigstens die Krankenversicherung auflebt.


Ich habe jetzt schon mehrfach etwas von einem Zuflussprinzip gelesen, trifft das in diesem Fall auch zu?

Ja.

Weiterhin würde mich interessieren, dass sollte ich im Januar 2012 wieder ohne Arbeit da stehen und mich wieder arbeitslos melden müsste, die Sanktionen fortgesetzt bzw. beginnen würden oder ob dann -nach den 1 1/2 Monaten arbeitsaufnahme- alles wieder "bei Null" beginnt bzw. der eine Monat abgezogen wird? :

Die Sanktion wirkt fort innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr, siehe dazu § 31a SGB II, dabei ist nicht das Kalenderjahr massgeblich.

Ich würde mich über die ein oder andere Rückmeldung sehr freuen.

Vielen Dank schonmal.


bye,
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Alt 24.11.2011, 10:19
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Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort, Counselor.


bye,

MsT
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