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#1
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| Hallo liebe Forengemeinde, ich habe folgendes Problem und hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Aber vorab noch ein paar Wörter zum Sachverhalt. Ich beziehe derzeit Hartz4 und habe ab Dezember eine Sanktion aufgrund nicht angetrener Arbeitsaufnahme. Nun habe ich ab kommender Woche die Möglichkeit eine -leider bis zum 30.12.2011 befristete- Stelle anzunehmen, da ich unbedingt wieder arbeiten möchte und evtl. auch die Chance habe, auch weiterhin in der Firma (Zeitarbeit) tätig zu sein, was mir aber noch nicht definitiv zugesagt wurde. Soweit so gut ... jetzt die ein oder andere Frage. Zum einen würde mich interessieren, ob ich den Dezember noch vom Jobcenter bezahlt bekomme, da ich mein Gehalt für den Zeitraum 21.11. - 30.12. (abzüglich der paar Tage,die ich im Nov. arbeite) erst im Januar 2012 erhalte und somit -sollte das Jobcenter die Leistungen für den Dez. nicht mehr übernehmen- meine Miete/Strom etc. für den Dezember nicht bezahlen könnte? Ich habe jetzt schon mehrfach etwas von einem Zuflussprinzip gelesen, trifft das in diesem Fall auch zu? Weiterhin würde mich interessieren, dass sollte ich im Januar 2012 wieder ohne Arbeit da stehen und mich wieder arbeitslos melden müsste, die Sanktionen fortgesetzt bzw. beginnen würden oder ob dann -nach den 1 1/2 Monaten arbeitsaufnahme- alles wieder "bei Null" beginnt bzw. der eine Monat abgezogen wird? :Ich würde mich über die ein oder andere Rückmeldung sehr freuen. Vielen Dank schonmal. bye, Geändert von MsT-MuC (18.11.2011 um 16:29 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Hallo, vielen Dank für die ausführliche Antwort, Counselor. bye, MsT |
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