Sanktionen ALG2 + Erziehungsurlaub
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Sanktionen ALG2 + Erziehungsurlaub

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  #1  
Alt 06.10.2007, 12:02
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Frage: bin im Erziehungsurlaub, alleinerziehend. Habe Termin zum Gespräch erhalten und um Verschiebung gebeten wegen dringendem Arzttermin. Hat die Bearbeiterin nicht genehmigt. Daraufhin gab ich eine dreitägige Krankmeldung ab und bat telefonisch um einen neuen Termin. Lt. Bearbeiterin sollte dieser schriftlich erfolgen. Kam aber nicht. bis nach 3 Wochen ein neuer Termin mit angekündigten Sanktionen folgte. Bei diesem Termin wurde nochmals erwähnt, dass sowohl ich als auch mein Kind in den letzten Wochen krankheitsbedingt viel Stress war und ich keine Post vom Arbeitsamt wg Termin bekommen habe. Die Bearbeiterin behauptet bis heute, mir zweimal Einladungen geschrieben zu haben(schriftlich von Post, mir wurde keine Post in dieser Zeit vom Arbeitsamt zugestellt!). eine ärztliche Bescheinigung wies Sie ab und kürzte mein ohnehin schon niedriges AG-Geld um jeweils 10% für 3 Monate. Da ich zwischenzeitlich eine Nachzahlung der Nk sowie eine Mieterhöhung erhalten habe steht mein Konto bei -1,30 Euro und der Monat hat erst angefangen. Besonders ärgere ich mich, dass ich eine unbefristete Arbeitsstelle habe und zur Zeit nur wegen des Kindes nicht arbeiten gehe. Zudem finde ich das Verhalten dieser Bearbeiterin und den Umgangston mir gegenüber sowas von ******* und dumm. Wo leben wir denn? Darf sowas hier in Deutschland sein? Ich habe über 20 Jahre für diesen Staat Steuern bezahlt und werde jetzt behandelt wie der letzte Dreck und wenn ich mich wehre, werde ich noch mit Sanktionen bestraft. Wer kann mir einen Rat geben?
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  #2  
Alt 06.10.2007, 21:35
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Du bist ungeschickt vorgegangen. Du hast eine Einladung zu einem Gespräch erhalten und wolltest diesen Termin nicht wahrnehmen. Dein Begehren hast du dann noch mit einer Krankmeldung unterstrichen.

So eine Vorgehensweise ist wirklich unklug und provokativ. Da musst du dich nicht wundern, wenn deinem Sachbearbeiter die Contenance entgleist.

Bitte versuche, in Zukunft solche Konstellationen zu vermeiden.

Die aktuelle Situation würde ich mit einem Rechtsanwalt besprechen, meiner unmassgeblichen Ansicht nach darf der Sachbearbeiter eine Krankmeldung nicht ignorieren.
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  #3  
Alt 07.10.2007, 07:28
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Danke, dass habe ich mittlerweile auch begriffen. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und der meinte ich hätte schon eine Chance, das Geld nachgezahlt zu bekommen. Aber das dauert. Was mich nur sehr ärgert ist, obwohl ich eine feste Arbeitsstelle habe könnte ich lt. dieser Sachbearbeiterin sogar für 1.-Euro-Job herangezogen werden. Sie hat mich vom ersten Gespräch an regelrecht provoziert, damit ich einen Fehler mache.
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  #4  
Alt 07.10.2007, 11:26
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Danke, dass habe ich mittlerweile auch begriffen. Das ist gut Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und der meinte ich hätte schon eine Chance, das Geld nachgezahlt zu bekommen. Aber das dauert.

Was mich nur sehr ärgert ist, obwohl ich eine feste Arbeitsstelle habe könnte ich lt. dieser Sachbearbeiterin sogar für 1.-Euro-Job herangezogen werden.

Sowas darf dich garnicht ärgern. Solange du ALG II beziehst, kann man dir Arbeitsangebote unterbreiten, die du dann auf der Grundlage der Zumutbarkeit nach § 10 SGB II SGB 2 - Einzelnormauch annehmen musst. Wenn man dir mit einem 1€-Job "droht", dann musst du sagen: Oh, das ist aber fein, kann ich den Job bittebittebitte haben??? Du läufst dann zwar Gefahr, dass du den Job wirklich bekommst, aber das Amt wird nicht wirklich erfreut sein. 1€-Jobs sind nämlich rar und hochsubventioniert und mindern NICHT die Bedürftigkeit.

Sie hat mich vom ersten Gespräch an regelrecht provoziert, damit ich einen Fehler mache.

Wo steht denn, dass du dich provozieren lassen musst? Du musst da einfach cool bleiben und Provokationen ignorieren.



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  #5  
Alt 07.10.2007, 11:53
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Wenn man dir mit einem 1€-Job "droht", dann musst du sagen: Oh, das ist aber fein, kann ich den Job bittebittebitte haben??? Du läufst dann zwar Gefahr, dass du den Job wirklich bekommst, aber das Amt wird nicht wirklich erfreut sein. 1€-Jobs sind nämlich rar und hochsubventioniert und mindern NICHT die Bedürftigkeit.
Gilt dies auch im Erziehungsurlaub mit einem Kind (10 Monate)? Ich habe niemanden, der mir bei der Betreuung hilft. Außerdem wartet mein Arbeitgeber darauf, dass ich bald wieder arbeiten komme.
Wo steht denn, dass du dich provozieren lassen musst? Du musst da einfach cool bleiben und Provokationen ignorieren.

Stimmt! Zum damaligen Zeitpunkt mit dem Arzttermin hatte ich starke Unterleibsschmerzen und große Angst vor einer eventuellen Krankheit. Daher war ich ziemlich aufgeregt. Außerdem hatte mein Baby einen Hautausschlag der uns Tag und Nacht beschäftigte. Dann Verständnis vom Amt zu bekommen ist wohl zu viel verlangt.
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  #6  
Alt 07.10.2007, 12:47
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Zitat:
Gilt dies auch im Erziehungsurlaub mit einem Kind (10 Monate)? Ich habe niemanden, der mir bei der Betreuung hilft. Außerdem wartet mein Arbeitgeber darauf, dass ich bald wieder arbeiten komme.
Die Antwort findest du im § 10 SGB II.

Zitat:
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

1.er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,

2.die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,

---->>>>3.die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,

4.die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann
,
5.der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.


(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

1.sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entspricht, für die er ausgebildet ist oder die er ausgeübt hat,
2.sie im Hinblick auf die Ausbildung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als geringerwertig anzusehen ist,
3.der Beschäftigungsort vom Wohnort des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
4.die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.

Auf Deutsch heisst das, solange dein Kind das dritte Lebensjahr nicht vollendet hat, stehst du dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung nicht zur Verfügung und erhälst trotzdem Unterstützung.

Im übrigen sollte dein Sachbearbeiter den Art. 6 GG kennen:

Zitat:
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die --->>>zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

---->>>>(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Deutscher Bundestag: I. Die Grundrechte
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  #7  
Alt 07.10.2007, 16:49
bonum
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Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Du bist ungeschickt vorgegangen. Du hast eine Einladung zu einem Gespräch erhalten und wolltest diesen Termin nicht wahrnehmen. Dein Begehren hast du dann noch mit einer Krankmeldung unterstrichen.

So eine Vorgehensweise ist wirklich unklug und provokativ. Da musst du dich nicht wundern, wenn deinem Sachbearbeiter die Contenance entgleist.

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einem sachbearbeiter hat nichts "zu entgleisen" schon gar nix französisches..

denn das ist sein job. wenn der nur dann gute laune hätte wenn die arbeitslosen alles nett sind, wäre er ein armer tropf..
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  #8  
Alt 08.10.2007, 09:14
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Danke bonum! Du hast verstanden was ich sagen wollte.
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