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#1
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| Frage: bin im Erziehungsurlaub, alleinerziehend. Habe Termin zum Gespräch erhalten und um Verschiebung gebeten wegen dringendem Arzttermin. Hat die Bearbeiterin nicht genehmigt. Daraufhin gab ich eine dreitägige Krankmeldung ab und bat telefonisch um einen neuen Termin. Lt. Bearbeiterin sollte dieser schriftlich erfolgen. Kam aber nicht. bis nach 3 Wochen ein neuer Termin mit angekündigten Sanktionen folgte. Bei diesem Termin wurde nochmals erwähnt, dass sowohl ich als auch mein Kind in den letzten Wochen krankheitsbedingt viel Stress war und ich keine Post vom Arbeitsamt wg Termin bekommen habe. Die Bearbeiterin behauptet bis heute, mir zweimal Einladungen geschrieben zu haben(schriftlich von Post, mir wurde keine Post in dieser Zeit vom Arbeitsamt zugestellt!). eine ärztliche Bescheinigung wies Sie ab und kürzte mein ohnehin schon niedriges AG-Geld um jeweils 10% für 3 Monate. Da ich zwischenzeitlich eine Nachzahlung der Nk sowie eine Mieterhöhung erhalten habe steht mein Konto bei -1,30 Euro und der Monat hat erst angefangen. Besonders ärgere ich mich, dass ich eine unbefristete Arbeitsstelle habe und zur Zeit nur wegen des Kindes nicht arbeiten gehe. Zudem finde ich das Verhalten dieser Bearbeiterin und den Umgangston mir gegenüber sowas von ******* und dumm. Wo leben wir denn? Darf sowas hier in Deutschland sein? Ich habe über 20 Jahre für diesen Staat Steuern bezahlt und werde jetzt behandelt wie der letzte Dreck und wenn ich mich wehre, werde ich noch mit Sanktionen bestraft. Wer kann mir einen Rat geben? |
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#2
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| Du bist ungeschickt vorgegangen. Du hast eine Einladung zu einem Gespräch erhalten und wolltest diesen Termin nicht wahrnehmen. Dein Begehren hast du dann noch mit einer Krankmeldung unterstrichen. So eine Vorgehensweise ist wirklich unklug und provokativ. Da musst du dich nicht wundern, wenn deinem Sachbearbeiter die Contenance entgleist. Bitte versuche, in Zukunft solche Konstellationen zu vermeiden. Die aktuelle Situation würde ich mit einem Rechtsanwalt besprechen, meiner unmassgeblichen Ansicht nach darf der Sachbearbeiter eine Krankmeldung nicht ignorieren.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Danke, dass habe ich mittlerweile auch begriffen. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und der meinte ich hätte schon eine Chance, das Geld nachgezahlt zu bekommen. Aber das dauert. Was mich nur sehr ärgert ist, obwohl ich eine feste Arbeitsstelle habe könnte ich lt. dieser Sachbearbeiterin sogar für 1.-Euro-Job herangezogen werden. Sie hat mich vom ersten Gespräch an regelrecht provoziert, damit ich einen Fehler mache. |
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#4
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| Danke, dass habe ich mittlerweile auch begriffen. Das ist gut Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und der meinte ich hätte schon eine Chance, das Geld nachgezahlt zu bekommen. Aber das dauert. Was mich nur sehr ärgert ist, obwohl ich eine feste Arbeitsstelle habe könnte ich lt. dieser Sachbearbeiterin sogar für 1.-Euro-Job herangezogen werden. Sowas darf dich garnicht ärgern. Solange du ALG II beziehst, kann man dir Arbeitsangebote unterbreiten, die du dann auf der Grundlage der Zumutbarkeit nach § 10 SGB II SGB 2 - Einzelnormauch annehmen musst. Wenn man dir mit einem 1€-Job "droht", dann musst du sagen: Oh, das ist aber fein, kann ich den Job bittebittebitte haben??? Du läufst dann zwar Gefahr, dass du den Job wirklich bekommst, aber das Amt wird nicht wirklich erfreut sein. 1€-Jobs sind nämlich rar und hochsubventioniert und mindern NICHT die Bedürftigkeit Sie hat mich vom ersten Gespräch an regelrecht provoziert, damit ich einen Fehler mache. Wo steht denn, dass du dich provozieren lassen musst? Du musst da einfach cool bleiben und Provokationen ignorieren. Merke: Foren machen schlau Hartz IV Forum | Startseite und bewahren dich vor Sanktionen ...
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#5
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| Wenn man dir mit einem 1€-Job "droht", dann musst du sagen: Oh, das ist aber fein, kann ich den Job bittebittebitte haben??? Du läufst dann zwar Gefahr, dass du den Job wirklich bekommst, aber das Amt wird nicht wirklich erfreut sein. 1€-Jobs sind nämlich rar und hochsubventioniert und mindern NICHT die Bedürftigkeit. Gilt dies auch im Erziehungsurlaub mit einem Kind (10 Monate)? Ich habe niemanden, der mir bei der Betreuung hilft. Außerdem wartet mein Arbeitgeber darauf, dass ich bald wieder arbeiten komme. Wo steht denn, dass du dich provozieren lassen musst? Du musst da einfach cool bleiben und Provokationen ignorieren. Stimmt! Zum damaligen Zeitpunkt mit dem Arzttermin hatte ich starke Unterleibsschmerzen und große Angst vor einer eventuellen Krankheit. Daher war ich ziemlich aufgeregt. Außerdem hatte mein Baby einen Hautausschlag der uns Tag und Nacht beschäftigte. Dann Verständnis vom Amt zu bekommen ist wohl zu viel verlangt. |
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#6
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| Zitat:
Zitat:
Auf Deutsch heisst das, solange dein Kind das dritte Lebensjahr nicht vollendet hat, stehst du dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung nicht zur Verfügung und erhälst trotzdem Unterstützung. Im übrigen sollte dein Sachbearbeiter den Art. 6 GG kennen: Zitat:
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#7
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| Zitat:
denn das ist sein job. wenn der nur dann gute laune hätte wenn die arbeitslosen alles nett sind, wäre er ein armer tropf.. |
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#8
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| Danke bonum! Du hast verstanden was ich sagen wollte. |
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