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#1
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| HAllo, vielleicht hat damit schon jemand Erfahrungen gemach oder kann mir einfach darüber was konkretes berichten. Ich plane für 4Wochen(Mitte Mai-Mitte Juni) eine Ortsabwesenheit, bin aber mir so gut wie sicher, dass dies mein Fallmanager nicht bewilligen wird. Werde aber trotzdem für 4Wochen wegfahren(habe seit 2Jahre keinen Urlaub gehabt) und rechne natürlich mit Sanktionen, erst mit 100% Wegfall für die Zeit, wo ich weg bin. Nun zu der Frage: ich nehme an, wenn ich dem Fallmanager 1Woche vom Urlaub um Erlaubnis bitten, dies zu genehmigen, wird er dies ablehnen und mir während ich im Urlaub bin, ein Paar "wichtige Termine" verpassen, die ich natürlich nicht wahrnehmen können werde. Kann er eigentlich das machen um mir für weitere Zeiten(wenn ich schon zurück bin) z.B für Ende Juni, Juli, August.. die Zahlungen zu kürzen, oder werde ich für die Zeit, wo ich im Urlaub bib und kein Geld für die Zeit bekomme, in Ruhe gelassen? Zweite Möglichkeit: Ich fahre einfach weg und hoffe, dass er während ich weg bin, nichts davon mitbekommt. Ich kann natürlich in der Zeit, wo ich weg bin, einen Termin bekommen, zu dem ich auch nicht kommen kann, kann auch sein, dass das Datum des Termins mit meiner Rückkehr gut zusammen passt und ich bin rechtzeitig wieder da. Und überhaupt, die Sanktionen, Kürzungen um 10-60% dauern 3Monate, wird für die 3Monate der Arbeitslose erstmal "in Ruhe gelassen", oder kann er auch in der Zeit(3Monate) mit weiteren Kürzungen rechnen, wenn er z.B einen Termin verpasst? |
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#2
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| Jeder, der ALG I oder ALG II bezieht, unterliegt der Erreichbarkeitsanordnung. Die Erreichbarkeitsanordnung ist wesentliche Grundlage für ALG I und ALG II. Verstösst man gegen die Erreichbarkeitsanordnung, wird die Leistung eingestellt und gezahlte Leistungen zurückgefordert. Ausserdem muss man mit Sanktionen rechnen, die allerdings abhängig sind von den dann zur Diskussion stehenden Verfehlungen. Vorsicht: die Krankenversicherung ist in höchster Gefahr !! Das SGB II und damit die Erreichbarkeitanordnung kennen keinen "Urlaub". Es gibt nur die ausdrückliche Erlaubnis des Sachbearbeiters, sich für einen genau bestimmten Zeitraum aus dem Erreichbarkeitsbereich seiner Agentur / ARGE/Jobcenter entfernen zu dürfen. Diese Erlaubnis umfasst in der Regel höchstens einen Zeitraum von drei Wochen. Hier im konkret vorliegenden Fall mit der bestimmten Absicht, wissentlich Nachteile in Kauf zu nehmen, wäre es sinnvoller, sich zeitweise vom Leistungsbezug abzumelden: dies aber bitte vorher mit dem Sachbearbeiter genau besprechen!! Man müsste sich dann aber auch selber Krankenversichern. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| ich habe nicht gesagt dass ich bereit bin eher nachteile in kauf zu nehmen,als mich dort zu melden.wenns um änderungen geht oder um gespräche wegen einnahmen ..ist das für mich kein thema...aber mich dahin zu setzen ,nach arbeit suchen zu lassen..und sollte er welche gefunden haben,ablehnen zu müssen,weil ich den kleinen nicht alleine lassen oder mitnehmen kann ist doch quatsch. mir ist nur schleierhaft,warum ich wegen ner arbeitsvermittlung dahin soll,wenn ich so wie so nicht arbeiten gehen kann..wegen dem baby.ich will arbeiten..aber KANN nicht.hätte ich den kleinen nicht,hätte ich vor knapp 2 jahren auch ne stelle gehabt.die mir auch sofort wenn der kleine in den kiga gehen kann...zur verfügung steht. also warum sollte ich mich vorläufug abmelden.wir brauchen ja das geld.nur finde ich es eben unsinnig,leute zu einem termin zu bitten,wo ma so wie so nichts machen kann. oder habe ich dich vielleicht missverstanden? danke dir trotzdem. |
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#4
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| dieser beitrag sollte woanders hin..habe mich verlesen... |
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