hallo,ich bin schwanger ,habe bis 30.11.11 befristete Arbeitsvertag.20.12 fängt zuerst meine Mutterschutz.Was steht mir zu zwieschen 30.11.11 und 20.12 trotzt Beschäftigungsverbot welche ist von Arzt ausgestelt.ARBEITSAMT sagte das ich auf dem Markt nicht zu verfügung stehe bekomme ich keine ALG I ,oder ALG II, aber soll ich mich arbeitsuchend melden wann ich arbeiten werde und meine Arzt Arbeitsverbot aufheben wird dann bekomme ich Geld.Meine Arzt sagte dass er kann mich weiter KRANK SCHREIBEN ;ABER DIE FRAGE OB SPÄTER BEKOMME VON KRANKENKASSE MUTERSCHAFTSGELD,und wie das wird gerechnet?