Selbständig, wenig Gewinn- aber Hartz IV wird verweigert
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Selbständig, wenig Gewinn- aber Hartz IV wird verweigert

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  #1  
Alt 27.09.2007, 15:43
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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und weiß keinen anderen Ausweg aus der Situation als in Insolvenz zu gehen. Das Gewerbe abmelden darf ich nicht, die Arge hat gedroht, für den Fall bekomme ich kein Hartz IV.
Ich bin seit 2001 Selbständiger Handwerker mit einem fest eingestellten Arbeitnehmer.
Bis 2005 lief das Geschäft ausgesprochen gut, ab Januar 2007 eher schlecht.
Meine bisherige Bilanz, ein Gewinn von ca. 5000 €. Also Monatlich ca. 714 €.
Darin enthalten 330 € Krankenversicherung und ca. 150 € Einkommenssteuervorauszahlung.
Bleibt also nicht mehr viel übrig.
Meine Frau ist Arbeitslos und bekommt nichts da ich die letzten Jahre immer gut verdient habe.
Da wir im Januar nur unbedeutende Einnahmen hatten haben wir Antrag auf Hartz IV gestellt. Das Monat für Monat und es wurde Monat für Monat abgelehnt. Die BWA wurde mit eingereicht. Begründung für die Ablehnung war zu Anfang der Verweis auf den Vorjahresverdienst.
Widersprüche wurden auch abgelehnt.
Wir haben das akzeptiert zumal wir als Betrieb ja einen Dispo haben und den in Anspruch nehmen können solange Kredit da ist.
Wir hatten auch immer die Hoffnung dass es wieder besser geht. Diese Hoffnung hat sich nun zerschlagen, wir bekommen so gut wie keine Aufträge rein.
Damit wir leben konnten haben wir natürlich monatliche Privatentnahmen (aus dem Dispo) gehabt.
Das wird von der Arge als Gewinn angesehen und somit konnten wir unseren Lebensunterhalt bestreiten.
Jetzt ist der Ofen aus, der Dispo ist ausgeschöpft, wir sind sozusagen Pleite.
Auch das sieht die Arge nicht so, wir könnten ja unsern Dispo aufstocken lassen, ob wir das schon mal versucht haben.
Meine Ankündigung das Gewerbe abzumelden wurde mit dem Hinweis abgetan, wenn ich das mache bekomme ich erst recht kein Hartz IV denn dass ist Schuldhaft (was immer das bedeutet)
Bei der Handwerkskammer wurde mir gesagt dass die Arge nur vom tatsächlichen Gewinn ausgehen kann, der auch beim Finanzamt als Einkommen zu versteuern ist. Der Kredit (Dispo) zählt nicht dazu.
Was nun machen, Widerspruch gegen den Bescheid wurde eingelegt, der Widerspruch wird nach telefonischer Auskunft der Arge abgelehnt. Bleibt das Sozialgericht. Bis das aber entschieden hat sind hat sich das mit dem Gewerbe sowieso erledigt und wir haben eine Menge Schulden.
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  #2  
Alt 27.09.2007, 19:16
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ich habe folgendes Problem und weiß keinen anderen Ausweg aus der Situation als in Insolvenz zu gehen.

Bitte wende dich unverzüglich an eine Schuldenberatung :: Schuldenratgeber - www.meine-schulden.de - Was mache ich mit meinen Schulden? ::

Das Gewerbe abmelden darf ich nicht,

Je nach Gesellschaftsform bist du sogar verpflichtet, rechtzeitig Insolvenz anzumelden ...

die Arge hat gedroht, für den Fall bekomme ich kein Hartz IV.

Hartz IV = ALG II ist die Sozialhilfe für Arbeitsfähige. Sie darf dir nicht entzogen werden. Die Aussage der ARGE ist einfach nur kriminell. Du musst zwar alles unternehmen, um deine Bedürftigkeit zu mindern, aber du bist nicht verpflichtet, ein ruinöses Geschäft zu betreiben oder Schulden (Dispo) anzuhäufen. Im Gegenteil, du hast sogar das Recht, über ein gewisses Schonvermögen zu verfügen.

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Ich bin seit 2001 Selbständiger Handwerker mit einem fest eingestellten Arbeitnehmer.

Wie bezahlst du diesen Arbeitnehmer?

Bis 2005 lief das Geschäft ausgesprochen gut, ab Januar 2007 eher schlecht.
Meine bisherige Bilanz, ein Gewinn von ca. 5000 €. Also Monatlich ca. 714 €.
Darin enthalten 330 € Krankenversicherung und ca. 150 € Einkommenssteuervorauszahlung.
Bleibt also nicht mehr viel übrig.
Meine Frau ist Arbeitslos und bekommt nichts da ich die letzten Jahre immer gut verdient habe.
Da wir im Januar nur unbedeutende Einnahmen hatten haben wir Antrag auf Hartz IV gestellt. Das Monat für Monat und es wurde Monat für Monat abgelehnt. Die BWA wurde mit eingereicht. Begründung für die Ablehnung war zu Anfang der Verweis auf den Vorjahresverdienst.
Widersprüche wurden auch abgelehnt.
Wir haben das akzeptiert zumal wir als Betrieb ja einen Dispo haben und den in Anspruch nehmen können solange Kredit da ist.
Wir hatten auch immer die Hoffnung dass es wieder besser geht. Diese Hoffnung hat sich nun zerschlagen, wir bekommen so gut wie keine Aufträge rein.
Damit wir leben konnten haben wir natürlich monatliche Privatentnahmen (aus dem Dispo) gehabt.
Das wird von der Arge als Gewinn angesehen und somit konnten wir unseren Lebensunterhalt bestreiten.
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Meine Ankündigung das Gewerbe abzumelden wurde mit dem Hinweis abgetan, wenn ich das mache bekomme ich erst recht kein Hartz IV denn dass ist Schuldhaft (was immer das bedeutet)

*UN-GLAUB-LICH !!*

Bei der Handwerkskammer wurde mir gesagt dass die Arge nur vom tatsächlichen Gewinn ausgehen kann, der auch beim Finanzamt als Einkommen zu versteuern ist. Der Kredit (Dispo) zählt nicht dazu.
Was nun machen, Widerspruch gegen den Bescheid wurde eingelegt, der Widerspruch

wird nach telefonischer Auskunft der Arge abgelehnt.

Kein schriftlicher Ablehnungsbescheid??

Bleibt das Sozialgericht. Bis das aber entschieden hat sind

hat sich das mit dem Gewerbe sowieso erledigt und wir haben eine Menge Schulden.

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Bitte wende dich unverzüglich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht und vereinbare unverzüglich enen Termin bei der örtlichen Schuldnerberatung !
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  #3  
Alt 27.09.2007, 21:03
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Einen Rechtsanwalt aufsuchen, werde ich machen.
Die schriftliche Ablehnung des Widerspruchs ist unterwegs.
Werde mich auf jeden Fall melden und mitteilen wie die Sache ausgegangen ist bzw. sich entwickelt.
nochmals vielen Dank.
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  #4  
Alt 11.10.2007, 08:10
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Standard Hallo, valium 3!

Noch ein kleiner Nachtrag:

nontestatum hat schon absolut recht- es ist unglaublich! Aber der tatsächliche Grund für die scheinbare Allmächtigkeit der zust. ARGE und AA- MA ist eigentlich deren Unwissenheit.

Ich weiß, das ist ein schwacher Trost. Deswegen zuerst zum RA- wie du es auf den Ratschlag hin vorhast. Schuldnerberatung? Vielleicht noch keine so gute Idee.

Gegen jeden "Verwaltungsakt" kann und darf man in Widerspruch gehen. Telefonische Ablehnungen dürfen grundsätzlich nicht erteilt werden (BDSG und Verwaltungsgesetz). "Verwaltungsakt" zur Widerspruchsbearbeitung sagt aus, dass ein schriftlicher Bescheid zu erstellen ist.

Wird dir von den zust. MA erklärt wird, dass diese bis zu 6 Monaten Zeit hätten, diesen zu bearbeiten, dass ist das der Gipfel der Faulheit und Gemeinheit! Du bist als Bürger nicht für das Amt da, sondern das Amt für dich als Bürger!
Diesem "Akt" kann man getrost eine Fristsetzung zur sofortigen Bearbeitung setzen- dabei nicht zu vergessen, dass die Bearbeitung mit einer Androhung einer "Untätigkeitsklage" verbunden werden sollte.
Dazu- so weiß ich ganz sicher- brauchst du einen RA und keine Schuldnerberatung.

Na ja- ich drück' dir die Daumen: Ganz fest!

M.l.G.!

soisrecht2
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  #5  
Alt 11.10.2007, 09:04
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Zitat:
Schuldnerberatung? Vielleicht noch keine so gute Idee.
Eine Beratung in Sachen Schulden ist bestimmt eine gute Idee.

Das soll aber nicht heissen, dass damit gleich eine Insolvenz eingeläutet wird.

Für jeden Schuldner ist ein massgeschneidertes Hilfeprogramm erforderlich.
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  #6  
Alt 11.10.2007, 09:57
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Ja, nonte, in gewissem Sinne hast du ja recht, aber:

RA zuerst (ich bin keiner!), weil das Thema mit der ARGE erst mal in trockene Tücher gehört. Erfahrungsgemäß ist eine fundierte Rechtsberatung (Sozial- u. Arbeitsrecht) bei einem guten Anwalt- ohne Schuldnerberatung zu nahe zu treten- schon erst einmal besser aufgehoben.

Insolvenz? Sicher weiß auch ich, dass das ein Neuanfang sein könnte. Hab's zwar zum Glück noch nicht am eigenen Leibe erfahren müssen, dessen ungeachtet haben wir von Zeit zu Zeit auch schon mal mit solchen Menschen zu tun.

Wichtig war doch für den Fragesteller zu erfahren, wie er seinen weiteren Lebensunterhalt mit dem Leistungsanspruch auf H4 trotz evtl. Insolvenz bestreiten kann.

In dem Sinne...

M.l.G.!

soisrecht2
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  #7  
Alt 12.10.2007, 18:58
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fireglider3 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hi !

Ich wollte nur sagen mit diesem Einkommen musst du keine 330 Euro Krankenversicherung zahlen. Vor einigen Monaten, ich glaube im April 2007 gab es nämlich eine Gesundheitsreform. Die sieht vor dass wenn man bedürftig ist, also kein Vermögen hat und weniger als 1770 Euro oder so im Monat verdient 1225 Euro als Mindestbemessungsgrenze gelten - aber nur wenn man es beantragt !!!

Nun habe ich angerufen bei der DAK und die sagten: Nein, das stimmt nicht. Das gilt nur für Leute die vom Arbeitsamt einen Gründungszuschuss kriegen. Und mein Vater hat für sich auch da angerufen und auch ihm sagten sie dass es nicht geht. Aber wir bestanden darauf und so haben die Leute sich bei ihrer Hauptstelle erkundigt und siehe da - ich und mein Vater zahlen jetzt nurnoch 210 Euro KV pro Monat !!

Das also ein ganz heißer Tipp wenigstens etwas Geld zu sparen. Wenn du mehr Infos dazu suchst schreib mir ruhig mal ne PN. Es geht aber ganz sicher ! Auf jeden Fall. Du musst bei der Krankenkasse anrufen und sagen dass ist jetzt ganz neu, dieses Jahr geändert und du weißt, dass sie denken es ginge nur bei dem Gründungszuschuss aber das wär jetzt geändert worden und sie sollen mal bei der Hauptstelle anrufen usw. Du musst drauf bestehen. Hier hat die DAK an die 300.000 Mitglieder, aber ich war DER ERSTE (!) der diese Vergünstigung beantragt hat im gesamten Kreis ! Weil keiner davon weiß !! Das sagte mir die Frau vom DAK. Weder die Versicherten, noch die DAK Mitarbeiter wissen das... ist aber echt so !

Also unbedingt mal danach schauen ! Ganz heißer Tipp auch wenn viele jetzt sagen das wäre Quatsch weil sies halt nicht checken. Ich zahl jetzt echt nurnoch 210 Euro KV und verdiene etwa 1300 Euro pro Monat aus selbständiger Arbeit.

Ich habe sogar darauf bestanden dass sie es rückwirkend zum April ändern und nach großem Widerstand haben sie es gemacht und ich hab das ganze Geld verrechnet bekommen...musste ein paar Monate garkeine KV zahlen ! Bei meinem Vater haben sie das nicht gemacht...der hat halt nicht genug darauf bestanden. Aber ist ne geile Sache. Ich habe jetzt jeden Monat nen Hunderter mehr zum Leben. Die schicken dir dann nen Bogen auf dem du dein Einkommen für 2007 schätzen musst. Diese Aktion hat mir schon 600 Euro gespart dieses Jahr.

Geändert von fireglider3 (12.10.2007 um 19:09 Uhr)
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  #8  
Alt 22.10.2007, 17:47
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Daumen hoch Danke für die Antworten

Mit dem Rechtsanwalt hab ich telefoniert, hab von ihm erst mal nur Tipps erhalten wie ich weiter verfahren soll. Er sieht noch keinen dringenden Handlungsbedarf. Die Arge hat von mir nochmal alle BWA von Anfang des Jahres angefordert und ist noch bei der Bearbeitung meines Widerspruches.
Eigenartigerwiese lief es mit dem Geschäft im Oktober wieder etwas besser so dass von daher keine unmittelbare Gefahr droht.
Gleichzeitig habe ich einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt.
Das heißt, sämtlche Ablehnungen vom Jahresanfang bis jetzt werden nochmal überprüft.
Der Rchtsanwalt sagte mir, dass die Arge nach dem durchschnittlichen Einkommen (Gewinn) gehen muß und wenn danach eiene Bedürftigkeit besteht wird das Geld auch rückwirkend gezahlt so dass ich den Dispo wieder ausgleichen kann.
Den Tipp mit der Krankenversicherung werde ich gleich morgen (Dienstag) in die Tat umsetzen. Bin bei der barmer und die wollen von mir für 2005 eine Nachzahlung. Können sie dann gleich verrechnen.

Nochmal vielen Dank
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  #9  
Alt 23.10.2007, 06:23
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Sag' mal: Was tust du selbständig? Bist du in einer Branche, wo "Jahrestiefs" regelmäßig auftreten?

Ist es nicht möglich, immer wiederkehrende Umsatztiefs im Voraus zu berücksichtigen?

Wir in unserem Geschäft stellen uns schon seit Jahren darauf ein und ich sorge für den nötigen Überblick. Schließlich ist es bei uns ja fast nicht möglich, Menschen der Baubranche z.B. über den Jahreswechsel in Arbeit zu halten.

Dazu muß man sich was einfallen lassen- und siehe da, wenn die Leute "mitspielen" gelingt das auch.

In deinem Bereich könnte es so sein, dass du vielleicht als "Einzelkämpfer" deine bisherige Auftragslage einmal genauer betrachten könntest, um nicht zu spontan reagieren zu müssen.

Nur ein wohlgemeinter Rat von mir.

Also, viel Glück und möglichst dauerhafte Erfolge!

M.l.G.!

soisrecht2
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  #10  
Alt 23.10.2007, 09:30
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Standard Hallo soisrecht2

Ich bin hauptsächlich im Bereich Bausanierung tätig (seit 2001) und habe einen Mitarbeiter fest eingestellt, in der Regel von Mai bis Dezember.

In den Wintermonaten läuft sehr wenig.

Bisher war das so, dass ich mir für die einkommensschwachen Monate eine Rücklage bilden konnte. Das funktioniert auf Grund der miesen Auftragslage in diesem Jahr nicht.

Die Mehrwertsteuer Erhöhung lässt grüßen.

Ich hab mich auf eine Sache spezialisiert, führe aber auch alle anderen Arbeiten im baugewerbe aus. Der Bedarf für meine Leistung ist sehr groß, den Leuten fehlt das Geld.

Das Hauptgeschäft läuft in der warmen Jahreszeit.

Das Problem der niedrigen Einnahmen ist ein wiederkehrendes, jedes Jahr im Winter, von Januar bis Ende März.

Der Arge wurde das so mitgeteilt.

Ich musste am Jahresanfang 2007 die BWA der letzen 3 Monate, also Oktober bis Dezember 2006 einreichen und daraufhin wurde die Leistung für Januar 2007 bis jetzt, obwohl im Durchschnitt der Monate sehr wenig Gewinn gemacht wurde, verweigert.

Würde mich sehr interessieren was man da machen kann.

Vielen dank für die Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Valium 3
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