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#1
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| Hallo zusammen, ich habe mal ne Frage und hoffe Ihr könnt mir helfen. Meine Elterzeit (seit Aug. 06), in der ich auch Erziehungsgeld bezogen habe, ist nun beendet. Vor meiner Elternzeit war ich 1 Jahr selbstständig, davor Arbeitslos, wo ich zuletzt ALG 2 bezogen hatte. Das Arbeitsamt sagte mir heute das ich keinen Anspruch auf ALG 1 habe, was ich mir auch schon dachte. Sie meinten das ich zur Arge sollte und prüfen ob ich Anspruch auf ALG 2 habe. Denn meine Frau geht 32 Stunden arbeiten und verdient 1500 netto. Dort war ich dann und habe aber zunächst nur die unzähligen Formulare bekommen. Nun meine Frage. Meint Ihr ich habe Anspruch auf ALG 2? Denn ich würde mir den ganzen Rummel gern sparen. (Formulare vom Mieter, Chef meiner Frau usw.) Ich denke mal das ich keinen Anspruch habe, da meine Frau "genug" verdient. Seht Ihr das auch so? Vielen lieben Dank. Gruß Tom |
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#2
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| Hier kannst Du es ca. Ausrechnen.... Alg2 Rechner Aber bei 1500€ Netto bei evt. 3 Personen,nein denke ich nicht.....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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