Staatliche Unterstützung/ Hilfen bei zu geringem Verdienst???
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Staatliche Unterstützung/ Hilfen bei zu geringem Verdienst???

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  #1  
Alt 18.04.2006, 14:00
zulusie
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Standard Staatliche Unterstützung/ Hilfen bei zu geringem Verdienst???


Hallo an alle,

kann mein Freund, trotzdem er jetzt einen Job (40 Stunden-Woche) hat, zusätzliche Leistungen vom Amt beantragen?:

Er verdient 896 € brutto im Monat. Wieviel davon noch abgeht, weiß er leider noch nicht, da die erste Auszahlung des Gehaltes noch ansteht.
Sagen wir, es gehen ca. 200 € nochmal ab, bleiben also 696€ im Monat.
davon gehen 290€ Miete + ca. 150€ sonstige Kosten (d.h. Gas, Strom und Handy, keine Lebensmittel, Klamotten usw.!!) ab.
Er hat kein Internet, keinen Festanschluss (Telefon) oder sonstigen "luxus" wie z.B. ein Auto, spart also schon, wo es nur geht.

Kann er evtl. beim Amt einen Zuschuss zur Miete o.ä. beantragen??? Gibt es Unterstützung für Geringverdienende? Er ist jetzt 23 und wohnt seit ca. 3 Jahren nicht mehr zuhause. Wenn er z.B. Wohngeld beantragt, könnte das Amt dann sagen, er soll zurück nach Hause ziehen?? Wegen dieser neuen regelung für unter 25-jährige?? bei seinen eltern ist übrigens kein zimmer mehr frei, er kann also schlecht zurückziehen.

Ich mein,es kann doch nicht sein, dass sein ALG 2, was er vor Erhalt des Jobs bekam, höher war, als das was er jetzt mit seinem Job verdient!
das ist doch kompletter irrsinn!!!!!!!

Würd mich über Antworten sehr freuen! Einen schönen Tag noch wünscht Zulusie
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  #2  
Alt 18.04.2006, 14:21
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Standard Re: Staatliche Unterstützung/ Hilfen bei zu geringem Verdienst???

Willkommen im Forum von arbeits-abc

Hallo zulusie,

Zum Bezug von ARG II bei geringem Einkommen gilt. Es hat jeder, egal ob er vorab gearbeitet hat oder nicht, grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld 2. Die einzigste Voraussetzung ist, das Dein Freund bedürftig ist.
D.h. wenn er seinen Grundbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken kann. Dazu gehört aber auch das sein Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet und er kein verwertbares Vermögen hat. Der Anspruch auf ARG II ist nicht von Arbeitslosigkeit abhängig! Zu den Regelungen bei Personen zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr stehe ich Dir gern noch einmal heute Abend wieder zur Verfügung. Ich bin jetzt leider beruflich außer Haus unterwegs (dringender Termin!) Bis dahin...
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  #3  
Alt 18.04.2006, 20:33
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Standard Re: Staatliche Unterstützung/ Hilfen bei zu geringem Verdienst???

da bin ich wieder ...

nochmal kurz zum Anspruch auf ARGII. Ob Dein Freund Leistungen bekommt und wenn ja, wie dann der Auszahlbetrag (aufgrund seines Einkommens) wäre, kann ich Dir derzeit leider nicht beantworten. Auf jedenfall soll er einen Antrag stellen. Übrigens ist es sehr wohl so, das viele einem Arbeitsverhältnis nachgehen, obwohl sie durch den Bezug von ARG II mehr Geld zur Verfügung hätten. Aber wo kämen wir hin, wenn sich dadurch jeder denkt, er bleibt dann besser zuhause und lebt vom Staat ???

Ein Zuschuss zur Miete wäre Wohngeld, nicht Arbeitslosengeld 2. Beim ARG II wird die komplette, angemessene Miete zzgl. Nebenkosten gezahlt, beim Wohngeld gibt es nur einen Zuschuss zur Miete.

Mir ist bisher nicht bekannt, das unter 25-Hährige keine eigene Wohnung beziehen dürfen. Ich weiß das dies mal im Gespräch war. Gerade wenn die Eltern keinen ausreichenden Wohnraum zur Verfügung haben, kann ich mir nicht vorstellen dass das Amt dies verlangt. Wenn, doch dann müsste Dein Freund Belegen, das seine Eltern keinen Platz für eine weitere Person haben.

Vielleicht weiß einer von Euch mehr dazu. Wäre super

Gut zulusie, hoffe trotzdem, ich konnte Dir ein wenig weiter helfen!
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  #4  
Alt 27.07.2011, 14:12
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Standard AW: Staatliche Unterstützung/ Hilfen bei zu geringem Verdienst???

Hallo,

ich habe eine wichtige Frage und weiß selbst nicht mehr weiter...

Meine Mutter ist am 11.3.2011 verstorben und war der Hauptverdiener. Mein Vater ist schwerbehindert und kann nicht arbeiten, hat leider die letzten 5 Jahre weder Rentenversicherung o.ä. bezahlt, bekommt also kein ALG oder sonstiges. Derzeit bekommt der 604 € Witwenrente, die Miete beträgt 375 € warm, keine Ersparnisse. Ich glaube, die Krankenversicherung wird durch die Rentenversicherung gedeckt. Meine Mutter hat fürher alle Papiere gemacht und weder mein Vater noch ich haben große Ahnung.

Ich würde gerne wissen, was wir noch an Zuschüssen oder so beantragen können und wo. 604 € ist ja weder zum Leben noch zum Sterben genug und mit 56 Jahren hat er ja noch ein paar Jahre vor sich...

Vielen Dank im Voraus.
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  #5  
Alt 29.07.2011, 09:11
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Standard AW: Staatliche Unterstützung/ Hilfen bei zu geringem Verdienst???

Zitat:
Zitat von yorkie2011 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe eine wichtige Frage und weiß selbst nicht mehr weiter...

Meine Mutter ist am 11.3.2011 verstorben und war der Hauptverdiener. Mein Vater ist schwerbehindert und kann nicht arbeiten, hat leider die letzten 5 Jahre weder Rentenversicherung o.ä. bezahlt, bekommt also kein ALG oder sonstiges. Derzeit bekommt der 604 € Witwenrente, die Miete beträgt 375 € warm, keine Ersparnisse. Ich glaube, die Krankenversicherung wird durch die Rentenversicherung gedeckt. Meine Mutter hat fürher alle Papiere gemacht und weder mein Vater noch ich haben große Ahnung.

Ich würde gerne wissen, was wir noch an Zuschüssen oder so beantragen können und wo. 604 € ist ja weder zum Leben noch zum Sterben genug und mit 56 Jahren hat er ja noch ein paar Jahre vor sich...

Vielen Dank im Voraus.
Bitte nehmt unverzüglich Kontakt zu einem Sozialverband auf, wie z.B. dem VDK, SoVD, AWO, Paritätischer, Diakonie, Caritas, und lasst euch an Ort und Stelle beraten.

Wenn dein Vater noch in der Lage ist, drei Stunden am Tag einen Bleistift zu halten, fällt er in die Zuständigkeit des Jobcenters, also ALG II.
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Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
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  #6  
Alt 04.09.2011, 23:48
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Erolena befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Staatliche Unterstützung/ Hilfen bei zu geringem Verdienst???

Für den ALG 2-Bezug des Haushalts muss eine Person im Haushalt erwerbsfähig sein.

Angenommen der Vater wäre erwerbsunfähig:
Dann kann der Fragesteller, wenn er über 15 Jahre alt ist, selber einen Antrag auf ALG II stellen. Denn laut Gesetz ist man ab dem 15. Geburtstag erwerbsfähig. Dabei ist es egal. was der 15-Jährige derzeit macht. Er kann auch Schüler sein.

Nur im Ausnahmefall, wenn alle Personen erwerbsunfähig sind, muss der Haushalt Sozialhilfe beim Sozialamt beantragen (nach SGB XII).

Aber egal, wenn die Betroffenen nicht Bescheid wissen, dann stellen sie erstmal den Antrag bei einem Amt und das Amt muss dann von sich aus, den Antrag an das richtige Amt weiterleiten.
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  #7  
Alt 17.01.2012, 08:20
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Maja21 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo,

ich habe vor kurzem nach Arbeitslosigkeit einen neuen Job gefunden. Bei diesem Job verdiene ich etwas weniger als beim Arbeitslosengeld. Wieviel genau ich verdiene weiß ich noch nicht, aber laut den Rechnern im Internet werden es um die 800€ Netto sein, mein Arbeitslosengeld lag bei knapp 900€. Ich weiß nicht wirklich wie ich meine Miete von dem Geld noch finanzieren soll. Ich wollte Wohngeld beantragen, jedoch wurde mir gesagt das die Chancen darauf gering sind, da mein Nettogehalt niedriger als der dafür geforderte Umsatz ist.
Meine Frage nun kann ich irgendwo Unterstützung beantragen?

Vielen Dank im Voraus.
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