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#1
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| Hallo zusammen! Habe da eine Frage und würde mich sehr über eure Hilfe freuen ![]() Hier in Kurzfassung meine Infos: 28 Jahre alt. 2000 Abi gemacht. 2001 - 2003 Ausbildung Mediengestalter. 2003 - 2005 Im Ausbildungsbetrieb gearbeitet. 2005 - 2008 Studium an einer Uni. jetzt Studienabbruch wegen wiederholt nicht bestandener Prüfungen. Mein Plan ist, nächstes Jahr September/Oktober an eine FH zu gehen oder an eine Berufsakademie oder ähnliches (für beides dieses Jahr zu spät dran). Bis dahin werde ich wieder bei meinen Eltern einziehen (Mietwohnung, eigenes Zimmer, beide Eltern berufstätig). Habe ich in meinem Fall Anspruch auf ALG2? Bei unter 25 weiß ich bereits, dass die Chancen sehr schlecht stehen, aber mit 28? Ich könnte natürlich sagen, dass mich meine Eltern nicht unterstützen. Aber ich muss meine ganzen zusätzlichen Versicherungen (v.a. private Rente) ja weiter zahlen, und da ich nicht weiß ob ich direkt im Anschluss an meinen Umzug (bin grad dabei) irgendeine Art Job oder bezahltes Praktikum habe, würden meine Eltern die erstmal für mich zahlen. Wozu sie mir halt Geld überweisen würden, was ja dann aber wie Unterhalt aussieht. Ausserdem könnte ich mir ja mit ALG2 die Krankenversicherung sparen. Untermietvertrag hab ich jetzt auch schon oft gelesen, aber da wird glaube ich der Vermieter nicht unbedingt mitmachen, weil er und meine Eltern sowieso im Clinch liegen. Weiß hier vielleicht jemand Rat? Wäre echt klasse ![]() Danke schonmal für eure Mithilfe!!! |
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#2
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| schwierig
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Soweit war ich auch schon Vielleicht weiß ja sonst noch jemand Rat? |
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#4
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| nen Abi + ne Ausbildung was willst du eigentlich noch mehr ?? Irgendwann liegt es an einem selbst einfach nur jegliche Arbeit anzunehmen. Und wenn du derzeit auf deinem Gebiet keine findest, dann bewirb dich als Bauhelfer. Alles andere wäre Zeitverschwendung. Gruss wellen
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#5
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| Eine Ausbildung in einem Bereich den ich auch wirklich machen will. Das mit dem Mediengestalter war nicht meine Welt habe ich irgendwann gemerkt. Aber das steht hier auch nicht zur Diskussion, mir geht es um die Frage die auch gestellt habe. Zitat:
Klar, ich bin schon 28, aber d.h. sicherlich nicht dass ich mich aufgebe! Mag sein, dass Du meinen Weg als "Zeitverschendung" ansiehst, aber Dein Vorschlag klingt für mich stark nach Resignation. Aber soweit bin ich trotz aller Verzweiflung noch nicht. Vielleicht kommt das noch |
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#6
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| wenn du nun in hohem Alter noch was neues anfangen möchtest,so ist das nicht verboten. Wenn du von Verzweiflung sprichst, weil dir das nicht sofort gelingt, so verstehe ich das auch. Gerade darin liegt aber auch die sog. Kraft die man benötigt um sich selbst aus den Haaren aus der bisher unzufriedenstellenden Situation zu ziehen. Nehme doch an, dass deine Eltern dich auch weiterhin unterstützen werden, wenn du ihnen die Sache nur plausibel genug machst. Die Frage nach Hilfen vom Amt ALG 2 muss ich dir so beantworten, dass ich das als sehr schwierig einschätze. Der Amtsschimmel wird natürlich auch erst mal fragen - warum gehst du nicht einfach was arbeiten ? Du kannst es ja mal probieren. Offenbarung aller finanziellen Verhältnisse usw. - ich würde da alles aber auch wirklich alles daransetzen um dies zu umgehen. Gruss wellen
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#7
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| Hi, die Eingruppierung eines Kindes in eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern erfolgt nur bis zu einem Alter von 25 Jahren. Dir steht also ALG II zu, ohne daß Deine Eltern einbezogen werden. Mach noch einen Untermietvertrag mit Deinen Eltern inkl. der Nebenkosten, dann müssen diese Kosten der Unterkunft mit übernommen werden. Dein Fall ist relativ eindeutig gesetzlich geregelt. Keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Gruß Ulrich |
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#8
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| Hallo und vielen Dank für Deinen Beitrag. Vorweg, meine Situation hat sich nun folgendermaßen geändert: Ich darf zwar kostenlos bei meinen Eltern wohnen, jede weitere Unterstützung findet jedoch nicht statt. D.h. ich kauf mir selber was zu Essen und meine Versicherungen etc. muss ich auch selber zahlen. War nun diese Woche bei der ARGE und dort wurde mir gesagt, dass eine Unterhaltspflicht immer gelten würde. Also auch über 25. Und obwohl ich den Haushaltgemeinschafts-Zettel so ausgefüllt habe, dass ich zwar keine Miete zahlen muss aber mich ansonsten komplett selbst versorge, hat der Bearbeiter mir nun eine "Erklärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse - Unterhaltsleistungen von Familienangehörigen" in die Hand gedrückt. Warum? Und MÜSSEN meine Eltern das ausfüllen? V.a. weil die Spalte dort mit "Unterhaltspflichtige Person" betitelt ist. Wo genau ist denn die Unterhaltspflicht definiert? Ich meine, ich bin 28, habe eine abgeschlossene Ausbildung vor dem Studium gemacht und während des Studiums wurde ich auch noch von meinen Eltern bezuschusst. Irgendwann muss da doch auch mal rechtlich gesehen Schluss sein? |
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