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#1
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| Guten Abend! Ich hoffe ich schreib das hier in den richtigen Bereich. Also, ich bin 20 Jahre alt und wohne zurzeit bei meiner Mutter. Ich bin zurzeit noch Schüler (Abi) und werde zum 1.8.2008 meine Ausbildung anfangen. Momentan beziehen ich und meine Mutter Hartz-IV, wir sind also in einer Bedarfsgemeinschaft. Mein Ausbildungsplatz befindet sich in einer Stadt 450km von meinen jetzigen Wohnort entfernt, also muss ich ausziehen. Nun habe ich bereits nach einer Wohnung gesucht und einen Mietvertrag abgeschlossen, die Wohnung ist mit 280 Euro warm sehr günstig da sie zudem auch noch in der Stadt liegt optimal. Nun würde ich aber gerne bereits zum 15.6.2008 einziehen, meine Fallbearbeiterin meinte aber zu mir heute das ich erst zum 1.8.2008 umziehen darf. Mir ist bewusst das die U-25 Regelung gilt, aber muss ich deswegen nun 1 1/2 Monate warten? Ich mein ich hab bereits die Bestätigung zur Ausbildung (Schulische Ausbildung btw.) und auch eine Günstige Wohnung. Ich müsste mich nur dann halt in der anderen Stadt anmelden und zusätzlich dann wohl BAB. Ich verstehe nicht warum die Fallbearbeiterin meint das mir diese 1 1/2 Monate nicht finanziert werden (Also Miete der neuen Wohnung etc.). Wieso muss ich hier denn nun 1 1/2 Monate nichts tun und mein Mietvertrag wieder kündigen? Das würde bedeuten das ich mir wieder eine neue Wohnung suchen müsste, die sicher nicht so Günstig ausfallen wird wie bei 280 Euro warm. Irgendwie beißen sie sich damit auch selbst. Ich mein sie müssten für mich dann mehr bezahlen weil ich nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft bin, aber das müssen sie in 1 1/2 Monaten doch so oder so. Und wenn ich dann eine teuere Wohnung finde, sagen wir mal 330 warm, so bezahlen sie auf dauer noch mehr. Wär nett wenn mir da jemand schnell weiterhelfen könnte! Geändert von DonDiego (10.06.2008 um 23:15 Uhr) Grund: schreibfehler~ |
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#2
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__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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#4
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| Du hast zum 15.06.08 einen Mietvertrag unterschrieben, bekommst aber von deiner ARGE eine Umzugserlaubnis erst zum 01.08.2008. Das bedeutet, die Zeit zwischen 15.06.08 bis 01.08.2008 musst du mit eigenen Mitteln überbrücken. Wenn du das nicht finanzieren kannst, müsstest du betteln und mit dem Hut in der Verwandtschaft herumgehen. Aber Achtung: direkte Zuwendungen werden beim ALG II angerechnet. Es kann also nur so sein, dass liebe Mitmenschen dir helfen, indem sie Zahlungen direkt an den Hauswirt leisten. Man könnte den Vermieter auch fragen, ob er die Mietzahlung für diese 1 1/2 Monate stundet und Ratenzahlung ab BAB-Leistungsbezug gewährt. Die Frage ist aber riskant, weil man nicht weiss, wie der Vermieter darauf reagiert. Du könntest auch die ARGE fragen, ob dir ein Darlehen gewährt wird: entweder nach § 23 SGB II oder nach § 22 SGB II Wohnraumsicherung. SGB II
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Naja ganz so stimmt das nun nicht, ich hatte mich heute abermals erkundigt und bei der ARGE in meiner zukünftigen Stadt angerufen. Nach ca. einer Stunde kam dabei raus das es garnicht so aussichtslos ist. Denn so wie ich es nun erfahren habe werde ich ab 1.8. BaFÖG beziehen und kein ALG-2, das einzige Problem welches nun besteht ist das mit den 1 1/2 Monaten. Welches aber auch eine Lösung hat, denn wenn ich die Umzugserlaubnis meiner jetzigen ARGE bekomme würde mir voraussichtlich der Monat Juli finanziert werden. Den halben Monat vom 15.6. bis Anfang Juli müsste ich nur selbst aufbringen. Diese 140 Euro Miete habe ich bereits aus meinen Ersparnissen zusammen gekratzt. Ich werde morgen zu meiner ARGE gehen und fragen wie es mit der Umzugserlaubnis aussieht. Ich habe auch die Nr. meines "neuen" Fallbearbeiters von der Stadt wo ich Ausbildung mache bekommen, damit der sich mit meiner jetzigen Fallbearbeiterin beraten kann. Bisher hat er mir positiv zugesagt das da noch nichts aussichtslos ist mit dem 1 1/2 Monaten, bzw 1 Monat. Also doch nichts mit dem Betteln |
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#6
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#7
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| Morgen weiss ich ja mehr. Je nachdem was da morgen bei raus kommt muss ich handeln. Wenn das mit der Erlaubnis gut geht, dann geht auch alles andere gut. Wenn nicht muss ich sehen wie ich das mit der Miete für 1 1/2 Monate mache. Da würde mir wohl nichts anderes übrig bleiben als "betteln". Aber eine Frage nebenbei, wenn ich BaFÖG beantrage, kann ich als so gesagt als Zuschuss noch BAB beantragen oder ist das nicht möglich beides gleichzeitig zu haben? |
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