U-25 + Ausziehen + Ausbildung + warten?
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U-25 + Ausziehen + Ausbildung + warten?

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  #1  
Alt 10.06.2008, 23:11
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Unglücklich U-25 + Ausziehen + Ausbildung + warten?


Guten Abend!

Ich hoffe ich schreib das hier in den richtigen Bereich.
Also, ich bin 20 Jahre alt und wohne zurzeit bei meiner Mutter. Ich bin zurzeit noch Schüler (Abi) und werde zum 1.8.2008 meine Ausbildung anfangen. Momentan beziehen ich und meine Mutter Hartz-IV, wir sind also in einer Bedarfsgemeinschaft. Mein Ausbildungsplatz befindet sich in einer Stadt 450km von meinen jetzigen Wohnort entfernt, also muss ich ausziehen.

Nun habe ich bereits nach einer Wohnung gesucht und einen Mietvertrag abgeschlossen, die Wohnung ist mit 280 Euro warm sehr günstig da sie zudem auch noch in der Stadt liegt optimal. Nun würde ich aber gerne bereits zum 15.6.2008 einziehen, meine Fallbearbeiterin meinte aber zu mir heute das ich erst zum 1.8.2008 umziehen darf. Mir ist bewusst das die U-25 Regelung gilt, aber muss ich deswegen nun 1 1/2 Monate warten?

Ich mein ich hab bereits die Bestätigung zur Ausbildung (Schulische Ausbildung btw.) und auch eine Günstige Wohnung. Ich müsste mich nur dann halt in der anderen Stadt anmelden und zusätzlich dann wohl BAB.

Ich verstehe nicht warum die Fallbearbeiterin meint das mir diese 1 1/2 Monate nicht finanziert werden (Also Miete der neuen Wohnung etc.). Wieso muss ich hier denn nun 1 1/2 Monate nichts tun und mein Mietvertrag wieder kündigen? Das würde bedeuten das ich mir wieder eine neue Wohnung suchen müsste, die sicher nicht so Günstig ausfallen wird wie bei 280 Euro warm.

Irgendwie beißen sie sich damit auch selbst. Ich mein sie müssten für mich dann mehr bezahlen weil ich nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft bin, aber das müssen sie in 1 1/2 Monaten doch so oder so. Und wenn ich dann eine teuere Wohnung finde, sagen wir mal 330 warm, so bezahlen sie auf dauer noch mehr.

Wär nett wenn mir da jemand schnell weiterhelfen könnte!

Geändert von DonDiego (10.06.2008 um 23:15 Uhr) Grund: schreibfehler~
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  #2  
Alt 10.06.2008, 23:45
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Zitat:
Zitat von DonDiego Beitrag anzeigen
Guten Abend!

Ich hoffe ich schreib das hier in den richtigen Bereich.
Also, ich bin 20 Jahre alt und wohne zurzeit bei meiner Mutter. Ich bin zurzeit noch Schüler (Abi) und werde zum 1.8.2008 meine Ausbildung anfangen. Momentan beziehen ich und meine Mutter Hartz-IV, wir sind also in einer Bedarfsgemeinschaft. Mein Ausbildungsplatz befindet sich in einer Stadt 450km von meinen jetzigen Wohnort entfernt, also muss ich ausziehen.

Wenn deine Mutter ALG II bezieht, muss sie damit rechnen, dass sie zur Senkung der Wohnkosten aufgefordert wird, wenn du ausziehst. Das bedeutet, dass sie evtl. auch die Wohnung aufgeben oder untervermieten muss. Bitte sofort prüfen, ob die Wohnung noch angemessen ist.

Nun habe ich bereits nach einer Wohnung gesucht und einen Mietvertrag abgeschlossen, die Wohnung ist mit 280 Euro warm sehr günstig da sie zudem auch noch in der Stadt liegt optimal. Nun würde ich aber gerne bereits zum 15.6.2008 einziehen, meine Fallbearbeiterin meinte aber zu mir heute das ich erst zum 1.8.2008 umziehen darf. Mir ist bewusst das die U-25 Regelung gilt, aber muss ich deswegen nun 1 1/2 Monate warten?
Ja. Denn ALG II ist eine steuerfinanzierte Leistung und warum soll der Steuerzahler dir unnötig eine Wohnung finanzieren?

Ich mein ich hab bereits die Bestätigung zur Ausbildung (Schulische Ausbildung btw.) und auch eine Günstige Wohnung. Ich müsste mich nur dann halt in der anderen Stadt anmelden und zusätzlich dann wohl BAB.
Jetzt sage bloss, die Finanzierung deiner Ausbildung ist noch nicht festgelegt?

Ich verstehe nicht warum die Fallbearbeiterin meint das mir diese 1 1/2 Monate nicht finanziert werden (Also Miete der neuen Wohnung etc.). Wieso muss ich hier denn nun 1 1/2 Monate nichts tun und mein Mietvertrag wieder kündigen?
Die Kündigung des Mietvertrages würde dir nicht helfen, da du eine Kündigungsfrist einzuhalten hast. Vermutlich drei Monate.

Das würde bedeuten das ich mir wieder eine neue Wohnung suchen müsste, die sicher nicht so Günstig ausfallen wird wie bei 280 Euro warm.

Irgendwie beißen sie sich damit auch selbst. Ich mein sie müssten für mich dann mehr bezahlen weil ich nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft bin, aber das müssen sie in 1 1/2 Monaten doch so oder so. Und wenn ich dann eine teuere Wohnung finde, sagen wir mal 330 warm, so bezahlen sie auf dauer noch mehr.
Die ARGE muss garnichts. Die schicken dich ganz einfach zurück in den elterlichen Haushalt ODER du suchst dir ganz flott angemessenen Wohnraum, z.B. ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft.

Wär nett wenn mir da jemand schnell weiterhelfen könnte!
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  #3  
Alt 11.06.2008, 00:07
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Zitat:
Ich hoffe ich schreib das hier in den richtigen Bereich.
Also, ich bin 20 Jahre alt und wohne zurzeit bei meiner Mutter. Ich bin zurzeit noch Schüler (Abi) und werde zum 1.8.2008 meine Ausbildung anfangen. Momentan beziehen ich und meine Mutter Hartz-IV, wir sind also in einer Bedarfsgemeinschaft. Mein Ausbildungsplatz befindet sich in einer Stadt 450km von meinen jetzigen Wohnort entfernt, also muss ich ausziehen.

Wenn deine Mutter ALG II bezieht, muss sie damit rechnen, dass sie zur Senkung der Wohnkosten aufgefordert wird, wenn du ausziehst. Das bedeutet, dass sie evtl. auch die Wohnung aufgeben oder untervermieten muss. Bitte sofort prüfen, ob die Wohnung noch angemessen ist.
Ist schon geprüft. Wird zwar gesenkt aber reicht aus um die Wohnung zu halten

Zitat:
Nun habe ich bereits nach einer Wohnung gesucht und einen Mietvertrag abgeschlossen, die Wohnung ist mit 280 Euro warm sehr günstig da sie zudem auch noch in der Stadt liegt optimal. Nun würde ich aber gerne bereits zum 15.6.2008 einziehen, meine Fallbearbeiterin meinte aber zu mir heute das ich erst zum 1.8.2008 umziehen darf. Mir ist bewusst das die U-25 Regelung gilt, aber muss ich deswegen nun 1 1/2 Monate warten?

Ja. Denn ALG II ist eine steuerfinanzierte Leistung und warum soll der Steuerzahler dir unnötig eine Wohnung finanzieren?
Es ist ja nicht direkt unnötig. Denn sie zahlen nu doch auch für mich, klar es ist mehr wenn ich ausziehe und eine eigene Wohnung habe, aber das habe ich dann ja so oder so. Ich frage mich wie ich zum 1.8. ausziehen soll, wann soll da denn bitte der Umzug stattfinden?

Zitat:
Ich mein ich hab bereits die Bestätigung zur Ausbildung (Schulische Ausbildung btw.) und auch eine Günstige Wohnung. Ich müsste mich nur dann halt in der anderen Stadt anmelden und zusätzlich dann wohl BAB.

Jetzt sage bloss, die Finanzierung deiner Ausbildung ist noch nicht festgelegt?
Ja ich kann ja nichts beantragen solange ich nicht hier abgemeldet bin, das kann ich erst wenn ich auch sicher sein kann das der andere Landkreis (also die zuständige ARGE) das finanziert. Das gilt auch für mein BAB, denn die Bestätigung habe ich letzte Woche erst erhalten.

Zitat:
Ich verstehe nicht warum die Fallbearbeiterin meint das mir diese 1 1/2 Monate nicht finanziert werden (Also Miete der neuen Wohnung etc.). Wieso muss ich hier denn nun 1 1/2 Monate nichts tun und mein Mietvertrag wieder kündigen?

Die Kündigung des Mietvertrages würde dir nicht helfen, da du eine Kündigungsfrist einzuhalten hast. Vermutlich drei Monate.
Was soll ich denn da machen? Ich kann doch keine Wohnung bezahlen, zudem Wohne ich nicht mal in dieser. Ob ich den Vermieter dazu bringen könnte das vom 15.6 zum 1.8. zu verschieben ist offen. Das werde ich in Erwägung ziehen müssen wenn das nicht finanziert werden kann. Aber was soll ich denn wenn nicht mit der Kündigung machen?

Zitat:
Irgendwie beißen sie sich damit auch selbst. Ich mein sie müssten für mich dann mehr bezahlen weil ich nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft bin, aber das müssen sie in 1 1/2 Monaten doch so oder so. Und wenn ich dann eine teuere Wohnung finde, sagen wir mal 330 warm, so bezahlen sie auf dauer noch mehr.

Die ARGE muss garnichts. Die schicken dich ganz einfach zurück in den elterlichen Haushalt ODER du suchst dir ganz flott angemessenen Wohnraum, z.B. ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft.
Sie schicken mich zurück obwohl ich eine Ausbildung habe? Ist das nicht etwas Sinn frei wenn der Staat genau diese Möglichkeiten fördert? Und was definierst du als angemessenen Wohnraum, meinst du damit nur Wohngemeinschaften?
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  #4  
Alt 11.06.2008, 08:12
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Du hast zum 15.06.08 einen Mietvertrag unterschrieben, bekommst aber von deiner ARGE eine Umzugserlaubnis erst zum 01.08.2008.

Das bedeutet, die Zeit zwischen 15.06.08 bis 01.08.2008 musst du mit eigenen Mitteln überbrücken.

Wenn du das nicht finanzieren kannst, müsstest du betteln und mit dem Hut in der Verwandtschaft herumgehen. Aber Achtung: direkte Zuwendungen werden beim ALG II angerechnet. Es kann also nur so sein, dass liebe Mitmenschen dir helfen, indem sie Zahlungen direkt an den Hauswirt leisten.

Man könnte den Vermieter auch fragen, ob er die Mietzahlung für diese 1 1/2 Monate stundet und Ratenzahlung ab BAB-Leistungsbezug gewährt. Die Frage ist aber riskant, weil man nicht weiss, wie der Vermieter darauf reagiert.

Du könntest auch die ARGE fragen, ob dir ein Darlehen gewährt wird: entweder nach § 23 SGB II oder nach § 22 SGB II Wohnraumsicherung.

SGB II
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  #5  
Alt 11.06.2008, 11:10
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Naja ganz so stimmt das nun nicht, ich hatte mich heute abermals erkundigt und bei der ARGE in meiner zukünftigen Stadt angerufen. Nach ca. einer Stunde kam dabei raus das es garnicht so aussichtslos ist.

Denn so wie ich es nun erfahren habe werde ich ab 1.8. BaFÖG beziehen und kein ALG-2, das einzige Problem welches nun besteht ist das mit den 1 1/2 Monaten. Welches aber auch eine Lösung hat, denn wenn ich die Umzugserlaubnis meiner jetzigen ARGE bekomme würde mir voraussichtlich der Monat Juli finanziert werden. Den halben Monat vom 15.6. bis Anfang Juli müsste ich nur selbst aufbringen. Diese 140 Euro Miete habe ich bereits aus meinen Ersparnissen zusammen gekratzt.

Ich werde morgen zu meiner ARGE gehen und fragen wie es mit der Umzugserlaubnis aussieht. Ich habe auch die Nr. meines "neuen" Fallbearbeiters von der Stadt wo ich Ausbildung mache bekommen, damit der sich mit meiner jetzigen Fallbearbeiterin beraten kann. Bisher hat er mir positiv zugesagt das da noch nichts aussichtslos ist mit dem 1 1/2 Monaten, bzw 1 Monat.

Also doch nichts mit dem Betteln
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  #6  
Alt 11.06.2008, 12:06
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Zitat:
Also doch nichts mit dem Betteln
Nimm das trotzdem mal in Angriff, wenn du dich erst kümmerst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, hast du am Ende Ärger mit dem Vermieter, und Ärger mit dem Vermieter geht immer böse aus.
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  #7  
Alt 11.06.2008, 12:36
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Morgen weiss ich ja mehr. Je nachdem was da morgen bei raus kommt muss ich handeln. Wenn das mit der Erlaubnis gut geht, dann geht auch alles andere gut. Wenn nicht muss ich sehen wie ich das mit der Miete für 1 1/2 Monate mache. Da würde mir wohl nichts anderes übrig bleiben als "betteln".

Aber eine Frage nebenbei, wenn ich BaFÖG beantrage, kann ich als so gesagt als Zuschuss noch BAB beantragen oder ist das nicht möglich beides gleichzeitig zu haben?
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