Ü25 kein Anspruch auf ALG2 wegen Einkommen der Eltern?
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Ü25 kein Anspruch auf ALG2 wegen Einkommen der Eltern?

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  #1  
Alt 18.11.2008, 11:16
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Unglücklich Ü25 kein Anspruch auf ALG2 wegen Einkommen der Eltern?


Hallo,

habe zwei Fragen zum ALG2 und Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

ich bin 25 geworden in diesem Jahr. Habe vor wenigen Wochen mein Studium abgeschlossen und zur Zeit eine befristete Stelle für einen Monat und bisher sieht es nicht so aus als ob ich etwas neues direkt im Anshcluss bekomme. War heute auf dem Arbeitsamt, um mich rechtzeitig Arbeitslos zu melden damit ich auch weiterhin krankenversichert bin. Da ich noch kein jahr gearbeitet habe, besteht natürlich kein Anspruch auf ALG1. Nun dachte ich wenn ich ordnungsgemäß arbeitslos gemeldet bin, wird weiterhin die Krankenversicherung gezahlt. Daraufhin sagte mit die beraterin, ich müsste ALG2 beantragen, aber sie sieht in meinem Fall eher geringe Chancen, da auch das Einkommen der eltern einbezogen wird.
Nun Frage ich mich warum meine Eltern hier hinhalten sollen? ich bin über 25, habe eine abgeschlossene ausbildung und wohne seit 1 jahr nicht mehr zu hause, bin auch nicht mehr bei eltern mit zweitwohnung o.ä. gemeldet. Wohne schlussendlich sogar 500km entfernt von meinen eltern.
Wie ist das gesetzlich mit den Eltern geregelt ob die Einkünfte herangezogen werden oder nicht?
Eigenes Vermögen besteht bei mir auch nicht, keine lebensversicherung, BU, Sparkonten, selbst mein Auto gehört meinem Vater. ich fahre es nur.

Wohne mit meinem freund zusammen, er ist noch Student und hat einen Diplomandenvertrag, wo er monatlich 800euro erhält...dort ist die zahklung wie beim praktikum geregelt. er zahlt keine rente, arbeitslosenvers. o.ä. ist normal als student versichert. wird er jetzt mit herangezogen um mich zu untersützen?

Meine zweite Frage zur KKV ist: sofern ich bisher überall lesen konnte, muss ich ev. mich privat versichern (was nicht sinnvoll geregelt ist in deutshcland: kein beruf= kein geld = trotzdem kein alg2 = privat versichern mit kostenpunkt ca. 150 euro...wie soll mans zahlen wenn man nichts hat *komisch*) aber zurück zur frage: bisher bin ich normal kkv versichert bei der DAK. habe gelesen, dass die krankenkasse bis einen monat nach beendigung einer beschäftigung noch versichern muss, im sinne von nachversicherungspflicht...stimmt das? oder muss man hier auch wieder best. kriterien erfüllen?

Ich danke schon mal für eure Antworten. Aus den Infos beim arbeitsamt-online wird man absolut nicht schlau.

Grüße,
CaroLE
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  #2  
Alt 18.11.2008, 19:44
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Deine Eltern sind im Sinne des SGB II verpflichtet, dich bis zum 25. Geburtstag zu versorgen. Danach sind sie nicht mehr verpflichtet, das bedeutet, du erhälst bei Bedürftigkeit volle Leistungen ALG II.

Du wohnst auch nicht mehr bei deinen Eltern, also greift auch der § 9 SGB II (Haushaltsgemeinschaft) nicht.

Probleme könnte es geben, wenn du in einer Wohngemeinschaft Männlein & Weiblein wohnst, dann wird die ARGE versuchen, euch eine Einstandsgemeinschaft (eheähnliche Gemienschaft) mit sofortiger Wirkung unterzujubeln.

§ 7 SGB II
SGB 2 - Einzelnorm

Zitat:
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Eine Liaison D'Amour ist aber keine Einstandsgemeinschaft!
Möglicherweise kommt ihr dann ohne rechtlichen Beistand nicht aus.

Wenn euch die ARGE eine Einstandsgemeinschaft unterstellt, heisst das, dass das Vermögen / Einkommen der Partner in einen Topf geworfen, angerechnet und berücksichtigt wird, und aus diesem Topf soll dann gewirtschaftet werden.

Wenn du ALG II beziehst, bist du auch über dei ARGE/Jobcenter krankenversichert.

Bitte sofort ALG II beantragen, denn geleistet wird erst ab Datum Antragstellung.

Aus dem Arbeitsverhältnis (sofern sozialversicherungspflichtig) müsste eine 4-wöchige Nachversicherung existieren. Bitte kläre die Einzelheiten mit deiner Krankenversicherung.

Seit dem 01.04.07 besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Wer sich eine Krankenversicherung nicht leisten kann, kann ALG II beantragen bzw. sich auf den § 26 SGB II berufen.

An sich ist die Krankenversicherungspflicht sehr zu loben, aber wie bei allem, was in letzter Zeit in Deutschland gemacht wird, hat man da für einige Personenkreise böse Fallen hineingestrickt, und man sollte stets engen Kontakt zur Krankenklasse halten. .

Bitte keine Beitragsrückstände entstehen lassen, das ist pures Gift!
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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CaroLE (19.11.2008)

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