Überbrückuzngszeit zwischen Abi und Studium
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Überbrückuzngszeit zwischen Abi und Studium

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Alt 31.05.2010, 10:27
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Standard Überbrückuzngszeit zwischen Abi und Studium


Hallo!

ich habe gerademein Abi gemacht und möchte danach studieren. Die Zeugnisse gibts aber erst Ende Juni 2010. Bis zum 15 Juli kann man sich durchschnittlich bewerben und bis Ende August krigt man die Zu-/Absagen. Obwohl ich das Zeugnis noch nicht habe, steht tritzdem schon fest , dass ich das Abi bestanden hab.
Meine Eltern beziehen ALG2. Ich wohne zwar noch bei ihnen, möchte aber zum Studieren wegziehen. Sobald im August/September (hoffentlich ) die Zusagen von den Unis und FHs kommen, werde ich ausziehen.
Das heisst zwischen Schulabschluss (23.Juni) und dem Ausziehen liegen etwa 2 Monate.
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Arbeitsamt bekommen in dem drinsteht, dass ich mir in dieser Zeit, in der ich weder zur Schule gehe noch studiere und bei meinen Eltern wohne, arbeiten muss, mindestens auf 400-Euro-Basis, am besten Vollzeit. Diese Summe wird selbstverständlich mit dem gesamteinkommen verrechnet, das heisst etwa 300 von den 400 Euro werden mir in den 2 Monaten abgezogen. 2 Monate mal 300Euro sind meines Wissens nach 600 Euro, die in dieser Zeit verrechnet werden..
Ausserdem erschein es mir absolut bescheuert, dass ich in der extrem stressigen Zeit, in der ich mich mit studiumssuche, Wohnungssuche usw beschäftigen muss, noch nebenbei auf mindestzens 400 Euro basis arbeiten muss,das ist Erstens!
Zweitens, welche Arbeitgeber wird jemanden für 2 monate auf basis (oder gar vollzeit ) einstellen?!?!?!?!?!?!
Die Beraterin ( übrigens extrem eingebildet und Zickig ) hat gesagt dass wenn ich mir in dem Monat icht selber ein Job für die Zeit finde , dann wird sie es tun.


So, und jetzt meine Frage:

ich hab gehört, dass es bei ALG2 für den Fall eine Überbrückungszeit geben soll.
weiss irgendjemand irgendetwas??
hat jemand erfahrungen??

Versteht mich nicht falsch, ich bin nicht arbeitsfaul und hab immer einen Nebenjob zur Schule mit einem geringen einkommen gehabt, auch ehrenamtlich habe och schon oft gearbeitet, aber die Zeit (Juli/August) wird extrem stressig sein, in der sich meine Zukunft entscheiden wird. ausserdem habe ich einen Urlaub von 2 wochen anfang august geplant, das wird doch wieder nur stress geben, wegen beurlauzbung usw... da kann man sich doch nur aufregen!! -> arbeit auf basis o Vollzeit für !!!2!!!! monate, als angehende studentin, und dann noch mit Beurlaubung.... das ist doch dumheit hoch 2. tut mir leid für die ausdrücke, aber ich reg mich einfach nur auf..

bitte antwortet, denn in einem Monat muss die sache stehen.

gankz liebe grüße und danke im Voraus.

"Piano"
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Alt 19.06.2010, 13:51
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Erst mal, wenn du zum Studieren ausziehst, dann musst du einen Antrag stellen und begründen warum du ausziehen willst. Sobald dein neues Domizil also feststeht- Antrag stellen. Kommt die Zusage, nächster Antrag wegen Umzugskostenübernahme.
Gehört habe ich von dieser Überbrückungszeit nichts. Aber die Frau darf von dir verlangen, dass du dich intensiv bewirbst! In einer Bedarfsgemeinsachaft hat jeder Erwerbsfähige dazu beizutragen, dass man weniger oder keine Leistungen mehr beziehen muss.
Wenn du 400€ bekommst, darfst du 160€ behalten und der Rest wird aufs ALG II angerechnet.
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
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