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#1
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| Hallo an alle - hoffe ihr könnt mir bei folgendem Anliegen behilflich sein !! Meine jetztige Situation ist folgende : - arbeitslos - hätte Anspruch auf Hartz4 - habe mich aber noch nicht arbeitslos gemeldet !! bin 26, wohne derzeit in Heilbronn bei meiner Mutter ! Vorhaben : Umzug nach Stuttgart in einer eigenen Wohnung, da in Stuttgart die Arbeitsmarktchanchen erheblich besser sind. Was wären plausible Lösungsansätze : Soll bzw. kann ich mich direkt in Stuttgart melden !? Oder muss ich mich erst bei mir in Heilbronn arbeitslos melden und dann einen Umzug zustimmen lassen !? Folgendes ist mir bereits bewusst : Würde ich mich in Heilbronn arbeitslos melden werde ich die Zustimmung der Arge in Heilbronn benötigen für den Umzug um Umzugskosten und Kaution zu erhalten, ansonsten würde ich nur die Mietkosten erhalten. Da ich ja aber in Stuttgart noch keinen Wohnsitz habe, ist meine Frage ob ich mich da direkt melden kann mit einem eventuellen Mietvertrag !? P.S. auf Kaution und Umzugskosten kann ich gegebenfalls verzichten. Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus. |
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#2
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| Das Problem ist, wie du in Stuttgart bedürftig im Sinne des SGB II ohne Einkommensnachweis eine Wohnung anmieten willst. Und ob Stuttgart, nachdem der Stern nicht mehr so hell glänzt, wirklich eine so tolle Stadt ist, das wage ich zu bezweifeln. Du bist 26, deine Mutter muss dich nicht mehr versorgen. Bei ALG II bilet ihr eine Haushaltsgemeinschaft, deine Mutter kann widersprechen, dass sie dich unterstützt. Bitte lesen: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erftigkeit.pdf Wie bist du krankenversichert?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Peppe (21.10.2009) | ||
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#3
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| Hi - vielen Dank erstmal für dein schnelles Entgegenkommen zur Fragestellung. Natürlich ist es in erster Linie schwierig als ALG II bzw. Hartz 4 Empfänger eine Wohnung zu bekommen - dass steht ausser Frage !! Aber ist es nicht so dass weitere unzählige tausende an Menschen trotz Hartz IV einen Vermieter finden der einem die Wohnung überlässt !? Summa summarium kann der Vermieter ja mit den Mieteinnahmen sicher rechnen dass sie von Amtswegen kommen - ach sorry hab deine Zeile noch mal überflogen und jetzt erst bemerkt was du damit sagen willst - ich hätte ja im Grunde genommen vorerst mal noch nicht mal die Grundsicherung/Regelleistung seitens des Hartz4 Amtes und strebe bei einem Vermieter ne Wohnung an !! naja wird wohl nicht so einfach werden !! man kann ja versuchen dem Vermieter dass ganze so zu schildern wie es ist, eine mögliche Zusage/Bestätigung vom Vermieter holen und damit auf´s Amt - welche Möglichkeiten stehen deines Erachtens offen - ws wäre dass logischste zu machen in meinem Fall !! Geplant ist es eigentlich so - würd gern mit nm Freund zusammenziehen der aus Reutlingen ist und ebenfalls in der ein und selben Situation ist wie ich. Krankenversichert bin ich momentan garnicht !! Wäre dir dankbar für einen konkreten Vorschlag. |
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#4
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| Zitat:
Auf jeden Fall würde ich das vorher (!) mit der zuständigen Arge in Stuttgart besprechen. Du sammelst derzeit Schulden an. Es besteht Krankenversicherungspflicht in Deutschland, wenn du dich nicht versichert hast, entstehen Nachversicherungsbeiträge, die du nachentrichten musst. Korrekte Vorgehensweise: Beantrage sofort ALG II in Heilbronn an deinem jetzigen Wohnsitz. Dann übernimmt die Arge die Krankenversicherungsbeiträge und du geniesst vollen Krankenversicherungsschutz trotz Beitragsrückständen. Dann bemühst du dich um Arbeit in Stuttgart, sollten diese Bemühungen erfolgreich sein (sozialversicherungspflichtiger Job), kannst du Umzugserlaubnis und Umzugskostenübernahme bei deiner Arge beantragen. Beziehst du kein ALG II mehr und es bestehen noch Beitragsschulden aus der Krankenversichetrung, geniesst du keinen Krankenversicherungsschutz trotz laufender Beitragszahlungen! Kläre diesen Sachverhalt mit deiner Krankenversicherung, sollte deine KV dir trotz Beitragsschulden vollen Krankenversicherungsschutz zusagen, so lasse dir das schriftlich geben! Dein Problem ist nicht der gewünschte Umzug nach Stuttgart, sondern der fehlende Krankenversicherungsschutz. Hier tun sich Abgründe auf!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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Peppe (21.10.2009) | ||
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#5
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| Naja "mittellose" sei dahingestellt - die Mietkosten würden ja vom Amt übernommen werden - und von Mietnomaden ganz zu schweigen - wir sprechen hier von zwei aufrichtige, ordentliche Personen die ne kaufmännische Ausbildung haben und Fachabitur mit sich bringen - im groben - im Leben was getan haben und auch sofort wieder ins Arbeitsleben wieder einsteigen wollen - ( also kein erfolgloser Schulabgänger oder ähnliches) - naja soviel dazu !!! Dass mit den Nahversicherungsbeträgen kenne ich schon aus früheren Zeiten. Haben damals 800 ungrad € gefordert - hab mich dann privat versichert - der Versicherungsfachmann von der privaten KV hat dass dann geregelt - hab dafürnicht aufkommen müssen - und innerhalb der Widerrufszeit habe ich bei der privaten KV gekündigt -siehe da -dass Problem war gelöst !! nichts desto trotz weiss ich dass das nicht gerade die feine englische Art ist - aber manchmal muss man sich auch mittels genialen Einfälle sich wehren !! Natürlich ist KV enorm wichtig - dass stelle ich nicht in Frage - keineswegs !! Hatte heute morgen ein tel. Gespräch mit der Arge in HN - die meinten - wenn ich mich in HN melde wird es höchstwahrscheinlich eine Kann-Entscheidung sein - ob sie einem Umzug zustimmen oder weniger !! Hätte nach Angaben der Sachbearbeiterin die Möglichkeit mich direkt in Stuttgart zu melden - vorher Wohnantrag vom Vermieter unterschreiben lassen ( selbst nicht unterschreiben) und damit auf´s Amt den Antrag stellen ! Müsste ich dann für die Kaution aufkommen !? Deine Vorgehensweise ist voll nachvollziehbar - aber ich möchte definitiv nach Stuttgart ziehen - von einer Kann-Entscheidung bin ich nicht sonderlich begeistert - dass kann auch schief gehen !! Für dein Feedback vielen Dank im Voraus. |
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#6
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| Hallo - werde deinen Rat befolgen - werde morgen in HN den ALG II Antrag stellen !! Regelleistung steht mir zu - jetzt geht es um die KdU - mit 26 bilde ich ja keine Bedarfsgemeinschaft !? bzw. kann ich dieser Vermutung widersprechen soweit ich weiß !? Momentan zahlen wir 600 kalt 710 an Warmmiete - sind insgesamt zu 4 - meine Mutter und meine zwei Schwestern arbeiten - unabhängig davon weil Ü25 und keine BG besteht - hätte ich Anspruch auf Kdu - wie wird da verfahren zwecks Wohnkostenanteil - Untermietvertrag wäre ja auch möglich - Verpflegung !? was kann ich höchstens fordern bzw. ws würden man mir maximal bewilligen !! Gäbe es im nahchhinein wenn ich nach Stuttgart ziehen würde Probleme aufgrund dessen dass ich angenommen jetzt nur 200,-€ an Kdu bekommen würde - und dann in Stuttgart ne Wohnung für 300,-€ hätte !? Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus. |
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