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#11
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| Zitat:
Ziehst du in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Arge, muss die Arge die ortsübliche angemessene Miete zahlen. Bundessozialgeicht Aktenzeichen B 4 AS 60/09 R Das müsste deiner jetzt zuständigen Arge bekannt sein, die veräppeln dich. Weise auf das Urteil hin. Solltest du einen Ablehnungs-Bescheid erhalten haben, musst du natürlich die entsprechenden Rechtsmittel anwenden, die in der Rechtsbelehrung aufgeführt sind.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
DerFalschVerstandene (18.09.2010) | ||
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#12
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| Widerspruch läuft. Halte euch auf dem laufenden. |
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#13
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| Hallo an alle, ich möchte nochmal auf denThread zurückkommen. Hatte damals Widerspruch eingelegt. Dann noch Anwalt eingeschaltet. Hat dann alles zusammen fast 10 Monate gedauert. Aber letzlich Erfolg gehabt. ![]() Dank an alle |
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#14
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| Gratuliere DerFalschVerstandene ... und vielen Dank für deine Rückmeldung.
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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