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#1
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| Hallo brauche bitte einige Tips. Mein Freund u. Ich sind 2004 wegen einem Arbeitsangebot von den alten in die neuen Bundesländer gezogen. Die Firma existiert nicht mehr und wir finden ier auch keine neue Stelle. Leben jetzt von ALG2. Bewerbungen haben wir durc gnz Deutschland geschickt. Bis dato ohne Erfolg. Da wir hier beide seelisch zu grunde gehen. Viel böses erlebt, von wegen sch....Wessis und so bin ich hier sehr krank geworden. Gibt es die Möglichkeit trotz ALG2 Umzugskosten durch zusetzen(auch ohne Job) Demnächst droht wieder eine Nebenkosten erhöhung und wir müssen dann eh aus der Wohnung raus. Möchten zurück in die alten Bundesländer. as ist wenn ich in einem anderen Bundesland eine Weiterbildung/Umschulung bekäme? Müste die ARGE dann die kosten für Umzug übernehmen? Wer kann helfen? Alizia |
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#2
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| Wenn du eine Angemessene Wohnung vorweisen kannst,mußt Du einen Antrag stellen wegen dem Umzug und ihn begründen... Sobald du die Zusage von der Arge hast,werden auch Umzugskosten übernommen.... Siehe: SGBII §22 Satz3 Aber bitte dran Denken alles Schriflich mit Nachweisen..... Keinesfalls auf Mündliche zusagen Verlassen....
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Hallo Tyron. Danke für Deine Antwort!!!! Aber genau da fängt dass Problem an.....BEGRÜNDEN....womit???? Das ich hier mit der mentalität der Meschen nicht klar komme und die uns Wessis nun mal hassen, lassen die von der ARGE hier wohl kaum gelten. |
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#4
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| Das klappt schon,Du hast eine P.N. Gruß aus Dortmund...
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#5
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| Danke Tyron01, hat mir wirklich sehr geholfen..... Ganz Liebe Grüsse Alizia |
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#6
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| Nichts zu Danken,gerne....
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#7
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| Hallo an alle, ich habe fast das gleiche Problem. Sind vor ein paar Jahren nach Ostsachsen gezogen (Frau+Ich+Sohn(damals 2, Heute 5 Jahre alt)). Arbeit gibts hier keine mehr für Uns. Unser Sohn ist auch des Öfteren schon als Bess..Wessi etc. beschimpft worden, obwohl er ja eigentlich als "Einheimischer" wegen Dialekt usw. durchgehen sollte. Haben jetzt Wohnung im Rheinland gefunden. Vermieter möchte aber Bescheinigung der ortsansässigen Arge haben. Die Arge hier stellt sich leider quer und will keine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen. Fehlende Begründung. Umzug würde ich aus den Rücklagen bezahlen. Was kann ich tun? |
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#8
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| Wenn du den Umzug aus Rücklagen zahlst,und die Kaution ebenfalls,dann kannst du ohne Zustimmung der Arge Umziehen....Auch die Zusage der neuen Arge muss dir ausgestellt werden,sofern die Wohnung angemessen ist... Eine Begrenzung der Unterkunftskosten,seitens der Arge,ist nicht möglich. Die Arge muss die vollen Kosten der Wohnung Übernehmen,sofern sie Angemessen ist. Urteil vom Höchsten Deutschen Sozialgericht(BSG),daran hat die Arge sich zu halten.
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (01.07.2010 um 20:29 Uhr) |
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#9
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| Danke für die schnelle Antwort ![]() Werde Anfang nächste Woche rüber fahren und sehen was geht. Habe noch keinen Mietvertrag, aber ein schriftliches Angebot des Vermieters. (74.94m², 4,50€m² kalt) Laut Online-Service der dortigen Arge sind 75m² angemessen. Werde berichten wie es gelaufen ist. Geändert von DerFalschVerstandene (01.07.2010 um 21:20 Uhr) |
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#10
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| Hallo, wir sind umgezogen. Arge will aber nur die Miete der alten Wohnung übernehmen. Da ja keine Notwendigkeit vorgelegen hat. Wie nun vorgehen? |
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