Umzug trotz HartzIV bei durch Insolvenz erzwungenem Auszug - Seite 2
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Umzug trotz HartzIV bei durch Insolvenz erzwungenem Auszug

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  #11  
Alt 28.10.2011, 09:58
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Standard AW: Umzug trotz HartzIV bei durch Insolvenz erzwungenem Auszug


Zitat:
=ausaltmachneu;93039]


* Umzug in eine günstigere Wohnung
* Verlust der bisherigen Wohnung
Das hilft dir nicht weiter. Du bist Haus- und Grundbesitzer, das bedeutet, du musst Kommunalgebühren zahlen.

Das Jobcenter leistet Kosten der Unterkunft, sofern sie angemessen sind, bei dir wären das die Kommunalgebühren (Grundsteuer, ....).

Ziehst du um, leistet das Jobcenter die KDU für die neue Wohnung, aber nicht mehr für deinen Haus- und Grundbesitz. Gegenüber deiner Stadt sammelst du Schulden an, was dazu führt, dass die Stadt bereits bei geringen Beträgen bestrebt ist, ihre bevorrechtigten Forderungen zu sichern und einzutreiben, dies geschieht schlussendlich durch eine Zwangsversteigerung.

Dein grösster und schlimmster Feind ist also deine KOMMUNE.

Solltest du also nicht in der Lage sein, nach einem Umzug die dann auf dich zukommenden Kommunalgebührenlasten zu stemmen, ist von einem Umzug dringend abzuraten.


Zitat:
Leider darf man nur innerhalb der Gemeinde umziehen
.

Das ist nicht richtig.

Du hast freie Wohnsitzwahl, die grundsätzliche Frage ist, ob dir dein Jobcenter eine Umzugserlaubnis erteilt, dies betrifft einen Umzug innerhalb der bisherigen Gemeinde als auch einen Umzug ausserhalb des Zuständigkeitsbereiches des alten Jobcenters.

Mit der Umzugserlaubnis sind Fragen hinsichtlich von Kostenübernahmen verbunden.


Zitat:
Ich hoffe, dass ich diese Kosten ersetzt kriege und vielleicht noch von einer gemeinnützigen Orga unterstützt werde, da ich seit 6 jahren opfer von gewalt bin.
Umzugskosten werden nur auf Antrag auf minimalstem Niveau übernommen.

Also wie Kaiser Wilhelm II mit 59 Eisenbahn-Güterwaggons umziehen is nich
__________________
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Gib mir neue Kraft und Geduld.
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