| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#11
| ||||
| ||||
| Zitat:
Das Jobcenter leistet Kosten der Unterkunft, sofern sie angemessen sind, bei dir wären das die Kommunalgebühren (Grundsteuer, ....). Ziehst du um, leistet das Jobcenter die KDU für die neue Wohnung, aber nicht mehr für deinen Haus- und Grundbesitz. Gegenüber deiner Stadt sammelst du Schulden an, was dazu führt, dass die Stadt bereits bei geringen Beträgen bestrebt ist, ihre bevorrechtigten Forderungen zu sichern und einzutreiben, dies geschieht schlussendlich durch eine Zwangsversteigerung. Dein grösster und schlimmster Feind ist also deine KOMMUNE. Solltest du also nicht in der Lage sein, nach einem Umzug die dann auf dich zukommenden Kommunalgebührenlasten zu stemmen, ist von einem Umzug dringend abzuraten. Zitat:
Das ist nicht richtig. Du hast freie Wohnsitzwahl, die grundsätzliche Frage ist, ob dir dein Jobcenter eine Umzugserlaubnis erteilt, dies betrifft einen Umzug innerhalb der bisherigen Gemeinde als auch einen Umzug ausserhalb des Zuständigkeitsbereiches des alten Jobcenters. Mit der Umzugserlaubnis sind Fragen hinsichtlich von Kostenübernahmen verbunden. Zitat:
Also wie Kaiser Wilhelm II mit 59 Eisenbahn-Güterwaggons umziehen is nich
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Umzug trotz ALG2 zurück in alte Bundesländer! | alizia | ALG II/Hartz IV | 13 | 02.07.2011 14:48 |