Umzugskosten bei Ausbildungsbeginn
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Umzugskosten bei Ausbildungsbeginn

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  #1  
Alt 31.07.2007, 15:00
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WillowMaus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich beginne am 01.09.07 meine Ausbildung und muss dazu von Flensburg nach Kiel ziehen. Bis dahin beziehen wir noch Hartz4.
Gibt es ein Formular zum Beantragen von Umzugskosten oder wird nur ein formloses Schreiben mit den Transportangeboten fertig gemacht?

Es handelt sich dabei, um den Wechsel des Hauptwohnsitzes (ziehe zu Hause aus und ziehe nach Kiel, um meine Ausbildung dort aufzunehmen, d.h. ab 1.9 beziehen wir kein Hartz4 mehr)!

Reicht es, wenn ich die Angebote so aus dem Internet ausdrucke (Bsp. Europcar, Sixt etc) oder muss ich direkt zur Firma und die müssen mir die Angebote geben?
Ich habe mal im Internet gelesen, dass man bei einem Umzug für 1 Person max. 3 Helfer angeben kann und dass man für die 20 € bekommt, damit man etwas zu trinken und zu essen bereit stellen kann. Weiß da jemand etwas von?

Kann mir die Arge den Umzug dennoch verbeiten bzw diese Kosten mir ncht erstatten, da ich die Mietkosten nicht einhalte? Ich frage mich das nur, da ich ab 1.9 kein Hartz4 mehr bekomme und die Arge somit auch nichts mehr mit mir zu tun hat..
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  #2  
Alt 31.07.2007, 15:22
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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So wie ich das sehe, musst du die ARGE übehaupt erstmal um Erlaubnis fragen, ob du wegziehen darfst. Wenn die ARGE zustimmt, kannst du einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten (und evtl. Erstausstattung) stellen.

Ich gehe eher davon aus, dass du nichts bekommen wirst, weil der Umzug ja nicht von der ARGE veranlasst wurde und eher deiner persönlichen Zukunftsplanung entspricht.

An deiner Stelle würde ich jetzt ganz flott zur ARGE gehen und die Angelegenheit persönlich mit dem Sachbearbeiter besprechen - aber erwarte nicht zuviel!!

ALG II ist eine Sozialleistung, die im voraus gezahlt wird, d.h., du musst rechtzeitig eine Veränderungsmitteilung an die ARGE geben - und zwar NACHWEISBAR !!.
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  #3  
Alt 31.07.2007, 15:32
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Arminius befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Und wer zahlt die Fahrtkosten von Flensburg nach Kiel? Ich hoffe die von der ARGE wissen wie weit es von FL nach KI ist.
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  #4  
Alt 31.07.2007, 15:39
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
So wie ich das sehe, musst du die ARGE übehaupt erstmal um Erlaubnis fragen, ob du wegziehen darfst.
http://arbeits-abc.de/forum/arbeitsl...gsbeginn-2861/
Hier habe ich schin einmal gepostet.. Es ist so, dass mir der Umzug stattgegeben wird und zwar zum 1.9.07, da ich von da an, nicht mehr Hilfebedürftig bin! Soweit hab eich das shcon egklärt.. Da ich auf Grund von einigen Meinungsverschiedenheiten mit meiner SB im Klintsch liege, möchte ich sie so wenig wie möglich fragen!
An Erstausstattung und Kautionsdarlehnen werde ich auch nichts bekommen, da die Wohnung in der Bruttokaltmiete um 30 € zu teuer ist!

Also wie gesagt, Umzug wurde stattgegeben. Begrüdung: Ausbildungsaufnahem am 1.9 und somit nciht mehr Hilfebedürftig.
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  #5  
Alt 31.07.2007, 15:44
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
ALG II ist eine Sozialleistung, die im voraus gezahlt wird, d.h., du musst rechtzeitig eine Veränderungsmitteilung an die ARGE geben - und zwar NACHWEISBAR !!.
Das ist auch schon passiert.. Ich habe meinen Ausbildungsvertrag usw abgegeben und auch bekanntgegeben, dass ich mich zum 1.9 von der Arge abmelde usw..
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  #6  
Alt 31.07.2007, 16:34
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Also ich sehe das so, dass jetzt die Zeit wegläuft. Ich würde daher drei Angebote im Original einholen und die Transportkostenübernahme formlos schriftlich beantragen, und zwar anlässlich eines persönlichen Besuches.

Im übrigen schliesse ich mich da Tine's Meinung aus dem letzten Thread an:

Zitat:
Wir haben dann den Kampf aufgegeben und einen Kredit aufgenommen. Dies war für uns die nervenschonendere Variante.
Ich fasse das mal in folgende Worte zusammen:

Wenn man sich auf's Arbeitsamt verlässt, ist man verlassen.

Leider eine Erfahrung, die man schon vor zwanzig Jahren machen konnte ...
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  #7  
Alt 31.07.2007, 16:36
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Es ist so, dass es leider sehr lange mit der Wohnungssuche gedauert hat. Der Mietvertrag wird Anfang näcshter Woche unterschrieben. Muss ich den auch mit Einreichen?
Ich werde definitiv kein Kredit aufnehmen und ich irgendwie allein da durch boxen.
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  #8  
Alt 31.07.2007, 16:51
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Es ist so, dass es leider sehr lange mit der Wohnungssuche gedauert hat. Der Mietvertrag wird Anfang näcshter Woche unterschrieben. Muss ich den auch mit Einreichen?

Mache eine Kopie und reiche diese mit ein. Das ist besser, als wenn du nochmal hinrennen und ihn nachreichen musst. Nimm vorsichtshalber auch das Original zum Vorzeigen mit. Aber nicht aus der Hand geben!


Ich werde definitiv kein Kredit aufnehmen und ich irgendwie allein da durch boxen.

Kredite soll man auch vermeiden. Besagten Satz habe ich nur zitiert, um noch einmal zu unterstreichen, wie verlassen sich Bürger von den Ämtern fühlen können.
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  #9  
Alt 31.07.2007, 16:52
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Ja verlassen fühle ich mich auch.. Wie ich schon in dem besagten Beitrag gesagt habe, es geht nicht um eine Luxusausstattung oder um ein Kautionsdarlehnen, was ich nie zurückzahle. Ich frage mich wirklich, was der staat sich dabei ausgedacht hat.
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  #10  
Alt 02.08.2007, 08:51
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Die Frage mit den Helfern ist noch nciht ganz geklärt..
Hmm. so nach einer langen Diskussion kam meine SB mal raus mit der Sprache.. Ich bekomme jetzt einen Vordruck zugeschickt. Mal sehen, was auf dem enthalten ist. Dazu soll ich die 3 Mietvorschläge (für Transportkosten) mit einreichen.
Ich fragte sie, was es mit den Helfern auf sichhat. Da hat sie abgeblockt und meinte, sowas würde es nciht geben.

Geändert von WillowMaus (02.08.2007 um 10:44 Uhr)
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