| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hi, mein ALG 1 ist Ende Novemver ausgelaufen. Zu der Zeit habe ich alleine gewohnt und brav ALG 2 beantragt und auch bewilligt bekommen. Jetzt im Januar bin ich zu meiner Mutter gezogen. Auch hier habe ich wieder einen Antrag auf ALG 2 gestellt. Mein jetziger Wohnort (bei meiner Mutter) liegt in einem anderen ARGE Bezirk wie vorher aös ich noch alleine gewohnt habe, ich habe also auch einen neuen Sachbearbeiter bekommen. Dieser Sachbearbeiter hat mir jetzt meinen Antrag auf ALG 2 abgelehnt mit der Begründung, dass das Vermögen von mir und von meiner Mutter über dem Freibetrag liegt. Ich bin 36 Jahre alt, demnach ist meine Mutter auch nicht mehr unterhaltspflichtig und so wie ich die Gesetze verstanden habe, dürfte ihr Vermögen für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit doch gar keine Rolle spielen. ![]() Auch der Vermutung nach §9, Abs. 5 der Unterstützung von Seiten meiner Mutter habe ich widersprochen. Ich darf einzigts mietfrei bei ihr wohnen. So langsam verstehe ich die Welt nicht mehr. Ich spare durch das Wohnen bei meiner Mutter der ARGE das Geld für die Unterkunft, einzigst einen Zuschuss zur Heizung hätt ich gerne. Das die mir jetzt aber auch noch das ALG 2 aberkennen ist für mich nicht nachvollziebar. Wenn ich jetzt ausziehe und den Status wie im Dezember wieder herstelle (also alleine wohne) würde ich wieder ALG 2 erhalten. Und die ARGE muss meine Mietkosten übernehmen, das ist doch paradox. Wer hat denn hier schon Erfahrungen gesammelt? Vielen Dank schon mal für die Hilfe Kai |
|
#2
| ||||
| ||||
| Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld 2 ALG II Sozialgeld, Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld verstehen: Arbeitslosengeld II: Haushaltsgemeinschaft Ich vermute mal, die nehmen euch nicht als Bedarfsgemeinschaft, sondern wollen euch eine Haushaltgemeinschaft anrechnen.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Tine9933 für den nützlichen Beitrag: | ||
kailibaer (04.03.2009) | ||
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Ausbildungsvergütung an die Mutter zahlen ? | mariusb1992 | Ausbildung | 7 | 26.03.2009 07:06 |
| sanktionen der arge (Krankenversicherung gestrichen) | patpiep | ALG II/Hartz IV | 5 | 26.11.2008 21:59 |
| BKO-Rückzahlung, nu stresst die ARGE rum | Curly_Berlin | ALG II/Hartz IV | 3 | 24.07.2007 19:13 |
| Bewerbung bei Mutter und Tochter | lavida | Bewerbung allgemein | 2 | 16.01.2007 19:04 |