Weit über 25, bin bei meiner Mutter eingezogen, Stress mit ARGE
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Weit über 25, bin bei meiner Mutter eingezogen, Stress mit ARGE

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Alt 07.01.2009, 13:21
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kailibaer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Böse Weit über 25, bin bei meiner Mutter eingezogen, Stress mit ARGE


Hi,
mein ALG 1 ist Ende Novemver ausgelaufen. Zu der Zeit habe ich alleine gewohnt und brav ALG 2 beantragt und auch bewilligt bekommen.
Jetzt im Januar bin ich zu meiner Mutter gezogen. Auch hier habe ich wieder einen Antrag auf ALG 2 gestellt. Mein jetziger Wohnort (bei meiner Mutter) liegt in einem anderen ARGE Bezirk wie vorher aös ich noch alleine gewohnt habe, ich habe also auch einen neuen Sachbearbeiter bekommen.
Dieser Sachbearbeiter hat mir jetzt meinen Antrag auf ALG 2 abgelehnt mit der Begründung, dass das Vermögen von mir und von meiner Mutter über dem Freibetrag liegt. Ich bin 36 Jahre alt, demnach ist meine Mutter auch nicht
mehr unterhaltspflichtig und so wie ich die Gesetze verstanden habe, dürfte ihr Vermögen für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit doch gar keine Rolle spielen.
Auch der Vermutung nach §9, Abs. 5 der Unterstützung von Seiten meiner Mutter habe ich widersprochen. Ich darf einzigts mietfrei bei ihr wohnen.

So langsam verstehe ich die Welt nicht mehr. Ich spare durch das Wohnen bei meiner Mutter der ARGE das Geld für die Unterkunft, einzigst einen Zuschuss zur Heizung hätt ich gerne. Das die mir jetzt aber auch noch das ALG 2 aberkennen ist für mich nicht nachvollziebar.
Wenn ich jetzt ausziehe und den Status wie im Dezember wieder herstelle (also alleine wohne) würde ich wieder ALG 2 erhalten. Und die ARGE muss meine Mietkosten übernehmen, das ist doch paradox.

Wer hat denn hier schon Erfahrungen gesammelt?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe
Kai
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Alt 12.01.2009, 11:13
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Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld 2 ALG II Sozialgeld, Bedarfsgemeinschaft

Arbeitslosengeld verstehen: Arbeitslosengeld II: Haushaltsgemeinschaft

Ich vermute mal, die nehmen euch nicht als Bedarfsgemeinschaft, sondern wollen euch eine Haushaltgemeinschaft anrechnen.
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kailibaer (04.03.2009)

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