| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo! Ich habe ein sehr großes problem ich bin 19 jahre alt und in der 13 woche schwanger und freue mich sehr auf mein baby.Leider bi ich zur zeit ohne beschäftigung und hatte bis jetzt auch eine ansprüche auf leistungen! ich wohne noch zu hause und mein vater verdient nicht gerade schlecht wir haben auch ein großes eigenes haus in dem ich ein stockwerk für mich alleien habe. Ich möchte gerne mit meinem Freund zusammen ziehen,damit wir eine richtige familie sind. Vor einen jahr habe ich schonmal versucht alg2 zu beantragen aber sie meinten das meine eltern haften,da ich unter 25 bin! es hätte nur mit psychologischem gutachten und so einem kram geklappt aber sie hätten sich dann das geld von meinem eltern geholt! ich hatte ein gespräch bei proFamilia.ich würde von der mutter kind stiftung etwas geld bekommen aber nur unter der bedingung alg2 zu beantragen. aber ich denke nicht das ich einen anspruch darauf habe,da ich ja mitdem baby auch in dem haus meiner eltern wohen könnte. und ic habe auch keine lust das meine eltern dafür zahlen das ich hartz 4 bekomme.denn mein freudn wollte eigentlich wohnung und alle für uns 3 bezahlen. habe ich denn eventuell einen Ansp´ruch ohne das meine eltern da mit reingezogen werden?? Ich wäre so dankbar für eine antwort bis dann |
|
#2
| ||||
| ||||
| Den Schlüssel zur Lösung des Problems findest du im § 9 SGB II, und zwar im Absatz 3: Zitat:
Der § 9 SGB II "verpflichtet" Familienmitglieder, Unterstützung für bedürftige Familienmitglieder zu leisten. Um aber dem Zerwürfnis innerhalb einer Familie vorzubeugen und [werdende] Mütter zu schützen, entfällt die Unterhaltsvermutung für Schwangere und Mütter mit Kindern bis zu deren 6. Lebensjahr. Hier wäre also ein Mietvertrag mit den Eltern abzuschliessen und ALG II zu beantragen. Dir würde angemessener Wohnraum und volles ALG II gezahlt werden sowie ein Alleinerziehungszuschlag. Bereits jetzt hast du Anspruch auf Schwangerenzuschlag nach § 21 SGB III. Solltest du dich entscheiden, mit deinem Freund = Kindesvater zusammenzuleben, bildet ihr eine Einstandsgemeischaft, sein Verdienst wird voll angerechnet, es verbleibt der Freibetrag nach den Zuverdienstregeln, der Alleinerziehungszuschlag entfällt, der Regelsatz sinkt auf 90% des Regelsatzes. Info: Lebensphase - Powered by vBulletin
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| ALG2 möglich bei Schülern unter 25??? | kommnua | ALG II/Hartz IV | 11 | 18.10.2009 10:24 |
| ALG2 Unter 25Jah. | montymotz | ALG II/Hartz IV | 3 | 02.02.2009 20:00 |
| Studienabbruch, wieder bei Eltern, ALG2 | fom | ALG II/Hartz IV | 7 | 27.11.2008 08:49 |
| Ü25 kein Anspruch auf ALG2 wegen Einkommen der Eltern? | CaroLE | ALG II/Hartz IV | 1 | 18.11.2008 19:44 |
| wenn steht alg2 zu eltern oder u25 jähriger (ich) | tomy1989 | ALG II/Hartz IV | 1 | 04.05.2008 06:00 |