Wichtige Frage wegen Auto + Arbeit - Seite 2
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Wichtige Frage wegen Auto + Arbeit

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  #11  
Alt 31.05.2010, 13:33
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MamaBastian befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Der Umzug wurde genehmigt, ja.
Da das Arbeitsamt gesagt hat dass wir unsere Wohnung kündigen müssen, da sie zu teuer ist. Das war ja der Grund warum wir überhaupt umziehen. Der Umzug ging ja sozusagen vom Arbeitsamt aus.

Auf jedn Fall wurde heute beschlossen, dass keinerlei Kaution und Umzugskosten übernommen werden, da die neue Wohnung gering zu teuer ist.

Lg
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  #12  
Alt 31.05.2010, 20:28
Benutzerbild von wombat
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Hallo BastiansMama,

Wir wissen ja nun nicht was bis jetzt bei euch gelaufen ist und wie pressant dieser Umzug ist. Aber rein theoretisch bleiben euch nun folgende Optionen offen:

1. ihr akzeptiert die Entscheidung des Amtes, zieht in die zu teure Wohnung und schneidet euch die Umzugskosten aus den Rippen
Pro: Umzugsproblem gelöst
Kontra: finanziell möglicherweise nicht zu stemmen

2. ihr akzeptiert die Entscheidung des Amtes, zieht aber nicht in die zu teure Wohnung. weil ihr euch die Umzugskosten nicht leisten könnt.
Pro: Thema Umzugskosten vom Tisch
Kontra: Thema Umzug immer noch aktuell

3. ihr legt gegen die Entscheidung des Amtes Widerspruch ein und zieht erst dann in die zu teure Wohnung, wenn die Übernahme der Umzugskosten gesichert ist.
Pro: Wenn’s klappt ist sowohl das finanzielle als auch das Umzugproblem gelöst
Kontra: Wenn’s nicht klappt, steht ihr wieder bei Punkt 1 oder 2, je nachdem ob die Wohnung noch verfügbar ist, wenn das Amt sich für oder gegen die Übernahme der Umzugskosten ausspricht.

Welches Pro oder Kontra für euch schwerer wiegt, kann man im Rahmen eines Forums nicht beurteilen, dass müsst ihr selber abwägen oder ihr holt euch Hilfe bei einem Sozialverband vor Ort.

Solltet ihr euch für den Widerspruch entscheiden, dafür gibt’s keine nennenswerten Formvorschriften. Ein Text wie z.B. der untere würde ausreichen, um das Amt zur Prüfung zu verpflichten, ob der Ablehnungsbescheid rechtens ist.

Ablehnungsbescheid vom Datum
Ihr Aktenzeichen ...


WIDERSPRUCH


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen wir gegen den o.g. Bescheid Widerspruch ein, da wir der Auffassung sind, dass die Ablehnung unseres Antrags auf Übernahme der Umzugskosten rechtswidrig ist und zudem im Falle dieses von der Agentur für Arbeit veranlassten und genehmigten Umzugs dazu führt, dass unser Existenzminimum nicht mehr sicher gestellt ist.

Aus diesen Grund ist unserem Widerspruch abzuhelfen.

mit freundlichen Grüßen

Name, Unterschrift, Datum
__________________
______________________
schöne Grüße
wombat

Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht.
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  #13  
Alt 31.05.2010, 20:54
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Gib mir bitte mal den Wohnort....Es hat sich da einiges geändert,bei den KDU Kosten...Aber dafür brauche ich die Stadt.
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  #14  
Alt 02.06.2010, 12:58
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Wir kommen aus Hassfurt und wollten nach Zeil am Main ziehen... Da ist das selbe Amt zuständig, sind nur 7 km weiter.
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