| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#11
| |||
| |||
| Der Umzug wurde genehmigt, ja. Da das Arbeitsamt gesagt hat dass wir unsere Wohnung kündigen müssen, da sie zu teuer ist. Das war ja der Grund warum wir überhaupt umziehen. Der Umzug ging ja sozusagen vom Arbeitsamt aus. Auf jedn Fall wurde heute beschlossen, dass keinerlei Kaution und Umzugskosten übernommen werden, da die neue Wohnung gering zu teuer ist. Lg |
|
#12
| ||||
| ||||
| Hallo BastiansMama, Wir wissen ja nun nicht was bis jetzt bei euch gelaufen ist und wie pressant dieser Umzug ist. Aber rein theoretisch bleiben euch nun folgende Optionen offen: 1. ihr akzeptiert die Entscheidung des Amtes, zieht in die zu teure Wohnung und schneidet euch die Umzugskosten aus den Rippen Pro: Umzugsproblem gelöst Kontra: finanziell möglicherweise nicht zu stemmen 2. ihr akzeptiert die Entscheidung des Amtes, zieht aber nicht in die zu teure Wohnung. weil ihr euch die Umzugskosten nicht leisten könnt. Pro: Thema Umzugskosten vom Tisch Kontra: Thema Umzug immer noch aktuell 3. ihr legt gegen die Entscheidung des Amtes Widerspruch ein und zieht erst dann in die zu teure Wohnung, wenn die Übernahme der Umzugskosten gesichert ist. Pro: Wenn’s klappt ist sowohl das finanzielle als auch das Umzugproblem gelöst Kontra: Wenn’s nicht klappt, steht ihr wieder bei Punkt 1 oder 2, je nachdem ob die Wohnung noch verfügbar ist, wenn das Amt sich für oder gegen die Übernahme der Umzugskosten ausspricht. Welches Pro oder Kontra für euch schwerer wiegt, kann man im Rahmen eines Forums nicht beurteilen, dass müsst ihr selber abwägen oder ihr holt euch Hilfe bei einem Sozialverband vor Ort. Solltet ihr euch für den Widerspruch entscheiden, dafür gibt’s keine nennenswerten Formvorschriften. Ein Text wie z.B. der untere würde ausreichen, um das Amt zur Prüfung zu verpflichten, ob der Ablehnungsbescheid rechtens ist. Ablehnungsbescheid vom Datum Ihr Aktenzeichen ... WIDERSPRUCH Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit legen wir gegen den o.g. Bescheid Widerspruch ein, da wir der Auffassung sind, dass die Ablehnung unseres Antrags auf Übernahme der Umzugskosten rechtswidrig ist und zudem im Falle dieses von der Agentur für Arbeit veranlassten und genehmigten Umzugs dazu führt, dass unser Existenzminimum nicht mehr sicher gestellt ist. Aus diesen Grund ist unserem Widerspruch abzuhelfen. mit freundlichen Grüßen Name, Unterschrift, Datum
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
|
#13
| ||||
| ||||
| Gib mir bitte mal den Wohnort....Es hat sich da einiges geändert,bei den KDU Kosten...Aber dafür brauche ich die Stadt.
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
|
#14
| |||
| |||
| Wir kommen aus Hassfurt und wollten nach Zeil am Main ziehen... Da ist das selbe Amt zuständig, sind nur 7 km weiter. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Wichtige Frage zum richtigen Kündigungstermin! DRINGEND! | inp1eces | Kündigung | 7 | 20.04.2009 13:01 |
| wichtige Frage bez Kündigung in Probezeit | dreierMami | Kündigung | 0 | 24.03.2009 11:19 |
| wichtige Frage bezüglich der Gestaltung meines Lebenslaufes | Einfallslos | Lebenslauf | 1 | 26.08.2008 21:57 |
| Wichtige frage zu hartz 4 und Job | Crash82 | ALG II/Hartz IV | 4 | 28.12.2007 08:08 |