| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo zusammen, ich habe eine wichtige Frage und bin hier auf euch gestoßen ![]() Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Und zwar geht es um folgendes. Mein Partner hat eine neue Arbeit angefangen ende April. Vollzeit und er bekommt ca. 700 - 800 euro netto. Nun ist unser Problem dass er ohne Auto nicht zur Arbeit kommt. Unser Auto hat nur noch für Juni TÜV und es kommt nicht mehr durch den TÜV. Nun meine eig frage. Was kann ich machen? Kann ich beim Amt einen Antrag auf ein Neues Auto stellen? Wir haben einen Sohn und haben bisher Hartz4 bezogen. Nun wird es nur noch auf ergänzendes Hartz4 rauslaufen. Ich kann leider erst wieder ab Januar arbeiten gehen, da ich keinen habe, der auf unseren Sohn aufpasst. Darlehn brauch ich nich stellen, da wir jetzt eh eines stellen müssen, da wir umziehen müssen und wir eins für die kaution brauchen... Wie wird es jetzt weitergehen? Die reparatur ist auf jeden Fall nicht bezahlbar für uns, da die kiste schon auseinander fällt... Sollten wir kein neues auto bekommen, verliert mein Partner ja seinen Job wieder... Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist seine Arbeit nicht zu errreichen, zumal er Schichtarbeitet. Ich hoffe ich habe es nicht zu kompliziert geschrieben und vorallem hoffe ich, dass ihr uns helfen könnt. Lg MamaBastian |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hier wäre als erstes zu prüfen, wie die Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr sind. Die Verkehrsverbünde oder Verkehrsgesellschaften haben meistens eine Internetpräsenz oder eine Internetberatung, wo man die Verbindungsmöglichkeiten abfragen kann. Was zumutbar ist, kann man in etwa dem § 121 SGB III entnehmen: SGB 3 - Einzelnorm Dabei ist aber zu beachten, dass bei ALG II das SGB II gilt und höhere Anforderungen an die Zumutbarkeit gestellt werden (§ 2 SGB II). Evtl. müsste man die Möglichkeit einer Fahrgemeinschaft mit Kollegen prüfen, eine Umstellung bei den Schichtzeiten oder eine innerbetriebliche Umsetzung. Natürlich sollte man auch die Arge ansprechen, welche Lösungsmöglichkeiten die Arge sieht. Bitte Vorsicht bei einer Darlehensaufnahme! Bei Geringverdienern ist eine Schuldentilgung nicht immer möglich und sowas bedeutet immer massiven Ärger und Inkassokosten! Wichtig: bitte auf keinen Fall selber eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen, das sollte man immer dem Arbeitgeber überlassen und auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder sonstwie an einer Kündigung mitwirken.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
MamaBastian (29.05.2010) | ||
|
#3
| ||||
| ||||
|
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
MamaBastian (29.05.2010) | ||
|
#4
| |||
| |||
| danke schonmal für eure antworten. also ich weiss dass der normale schulbus dort hin fährt... bahn gibt es dort keine... also dort fährt nichts hin ausser schulbus... das is n dorf wo er arbeitet. laufen kann er nich, da es 10 km sind bis dort hin. noch dazu kommt, dass dort das personal ständig wechselt (weil dort einfach keiner freiwillig lange bleibt) dort ist wöchentliches kommen und gehen... er kommt also wirklich nur hin mit eigenem auto... nachts um 1 fahren keine busse mehr. noch dazu kommt, dass wir ja umziehen und es dann sogar einfache fahrt 17 km bis auf arbeit sind. wegen der kaution... wir hatten bei der jetzigen wohnung auch nur ein darlehn vom arbeitsamt für die kaution bekommen. lg |
|
#5
| |||
| |||
| achso und er arbeitet immer von: 5uhr - 13 uhr oder von 13 uhr - 1 uhr nachts. eig ist es von: 6 uhr - 14:30 oder von 14:30 uhr - 23 uhr... also da fahren auf jedn fall keine Busse. Sie machen eig immer überstunden, es ist bis jetzt noch nicht oft vorgekommen dass sie normal gearbeitet haben. er könnte auch nicht sagen dass er nur frühschicht arbeiten kann, denn dann wird er eh geschmissen... eine vorraussetzung war, dasss man ein auto hat, damit man auch wirklich immer auf die arbeit kommt... hätten wir das nicht gehabt, hätte er die arbeit gar nicht bekommen. Wir haben auch erst erfahren dass unser auto nicht mehr durch den tüv kommt, da wir kurz in der werkstatt waren weil sich unsere handbremse ausgehängt hat. naja, wir werden dann wohl einfach mal ins arbeitsamt gehen und das klären.. ich hoffe, dass wir das alles irgendwie hin bekommen, denn die arbeit möchte er auf keinen fall verlieren, er ist froh endlich mal wieder was gefunden zu haben. |
|
#6
| ||||
| ||||
| Hallo MamaBastian Hier noch ein link wegen der Kaution ALG II: Kaution als Darlehen unzulässig | Mieterverein Witten wie duch dich wehren kannst, wenn die Arge dir ein Darlehen andrehen will, steht da: Zum Teil wurden ALG II-Abhängigen Erklärungen zur Unterschrift vorgelegt, mit denen sie sich mit dieser Regelung "freiwillig" einverstanden erklären. Verweigern Sie in solchen Fällen die Unterschrift! Bestehen Sie auf Übernahme der Kaution! Wenden Sie sich an die Vorgesetzten des Sachbearbeiters und/oder eine Beratungsstelle. Wenn Ihnen gesagt wird „ohne Unterschrift keine Übernahme der Kaution“ lassen Sie sich das schriftlich geben. mit H4 und Autokauf kenne ich mich leider oder Gottseidank nicht aus. Sollte es über's Amt nicht klappen wäre auch der Arbeitgeber eine mögliche Anlaufstelle. Zinslos sind Arbeitgeberdarlehen bis zu 2600 € möglich. Höhere Darlehen gehen zwar auch, aber da wird's abrechnungs-/steuertechnisch komplizierter und ihr dürft ja auch nicht eure Abzahlungsmöglichkeiten aus den Augen verlieren. toitoitoi
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu wombat für den nützlichen Beitrag: | ||
MamaBastian (29.05.2010) | ||
|
#7
| |||
| |||
| Eine Frage hätte ich da trotzdem noch, und zwar: Stimmt es, dass Kaution und Umzugskosten nur übernommen werden können, wenn die Wohnung in der angegebenen Preisklasse liegt? Bei uns darf nämlich die kaltmiete mit kalten Nebenkosten 350 euro betragen, unsere neue Wohnung kostet jedoch mit kalten Nebenkosten 360 euro, das wären ja dann 10 euro zu viel. Deswegen denke ich, dass wir keine Kaution bezahlt bekommen. Eventuell weiss das ja jemand von euch. Ich danke schonmal ![]() Lg |
|
#8
| ||||
| ||||
| Üblicherweise werden Kaution und Umzugskosten nur dann gewährt, wenn der Umzug erforderlich war und von der Arge/Jobcenter genehmigt wurde. Zieht ihr aus eigenem Entschluss um, würde ich das als massiven Fehler ansehen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#9
| ||||
| ||||
| Hallo Bastiansmama, Nontes Einwand ist berechtigt. Ich bin eingangs davon ausgegangen, dass es sich um einen genehmigten Umzug in eine in jeder Hinsicht angemessene Wohnung handelt. Aber du hast nichts dazu geschrieben, ob das tatsächlich so ist. Allgemein zur Frage der Umzugskostenübernahme bei Umzug in eine zu teure Wohnung habe ich nur folgenden link gefunden: Rechtsanwalt in Kiel Blog Archiv Kostenübernahme bei Umzug in zu teuere Wohnung Den lese ich als unkundiger Laie so: 1. Kostenübernahme nur bei genehmigtem Umzug 2. Die Genehmigung setzt einen (schriftlich) anerkannten Umzugsgrund voraus 3. Wird ein Umzugsgrund anerkannt, darf die Genehmigung zur Anmietung nicht wegen geringfügig zu hoher Miete verweigert werden, wenn man glaubhaft machen kann, dass der Wohnungsmarkt im näheren Umkreis keine günstigere angemessene Wohnung bietet. 4. Wird die Genehmigung zur Anmietung der zu teuren Wohnung erteilt, müssen die anfallenden Umzugskosten zu den gleichen Bedingungen wie bei einer preislich angemessenen Wohnung übernommen werden. Wer das anders liest, möge sich melden
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu wombat für den nützlichen Beitrag: | ||
MamaBastian (31.05.2010) | ||
|
#10
| |||
| |||
| Da kann ich dir nur recht geben wombat. Ich hab mir mal das ding auch durch gelesen und würde sagen bevor ich von denen das Geld ausleihe, geh ich lieber wo anderst nochmal nach fragen. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Wichtige Frage zum richtigen Kündigungstermin! DRINGEND! | inp1eces | Kündigung | 7 | 20.04.2009 13:01 |
| wichtige Frage bez Kündigung in Probezeit | dreierMami | Kündigung | 0 | 24.03.2009 11:19 |
| wichtige Frage bezüglich der Gestaltung meines Lebenslaufes | Einfallslos | Lebenslauf | 1 | 26.08.2008 21:57 |
| Wichtige frage zu hartz 4 und Job | Crash82 | ALG II/Hartz IV | 4 | 28.12.2007 08:08 |