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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Guten Tag ich habe da mal eine wichtige frage, Ich habe einen Job gefunden ... werde zum 2.1.2008 eingestellt ( vollzeit ) bekomme momentan noch hartz4, wie schaut es nun aus werde ich noch für januar meine miete bezahlt bekommen und werde ich noch für januar hartz 4 bekommen 347€ Also bekomme ich ende dezember noch geld für januar ? Da ich ja januar mit meiner arbeit anfange werde ich erst im februar ausbezahlt werden können ! oder mus ich dan rückwirkend für januar selber meinte miete bezahlen und für den darauf folgenden monat februar auch gleich nochmal ? |
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#2
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| Du bist solange bedürftig, bis du deinen Lohn erhälst. Das heisst, du beziehst auch im Januar noch ALG II. Dein Lohn wird nach dem Zuflussprinzip und den Zuverdienstregeln behandelt. Erhälst du deinen Lohn bis 31.01.2008, wird er gemäss Zuverdienstregeln mit deinem ALG I - Anspruch verrechnet. Erhälst du deinen Lohn ab 01.02.2008, wird er nicht mehr berücksichtigt und er verbleibt dir voll und ganz.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo also ich fange am 2.1.2008 an ... und soviel ich weiß bekomme ich meinen lohn ab dem 3.2.2008 ! also bekomme ich dann für januar ganz normal hartz 4 ? Frage 2:. wenn ich meinen lohn ende januar bekommen sollte 30.1.2008 ... wird mir dann was abgezogen weil ich hartz 4 NOCh bekommen habe ( ich arbeite vollzeit brauche dann kein hartz 4 mehr .....) |
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#4
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Bekommst Du Deinen Lohn noch im Januar aufs Konto, so musst Du damit rechnen Dein ALG II zurück zahlen zu müssen. Wenn Du ihn Anfang Februar erhälst, dann gehört er voll und ganz Dir. Achte aber bitte darauf, dass Dir für Februar dann kein ALG II gezahlt mehr wird. Sollte Dein Lohn eher niedrig ausfallen, so kann es gut möglich sein, dass Du ergänzend noch ALG II erhalten kannst (Kommt auf Höhe des monatlichen Einkommens und der Anzahl der Familienmitglieder an. Aber wenn ich Deinen Text so lese, vermute ich Du bist allein.) Sollte Dein Lohn dennoch gering sein und Du kein Hartz IV zusätzlich erhalten, vielleicht klappt es mit Wohngeld.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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