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  #1  
Alt 16.12.2011, 20:17
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Unglücklich wie weiter?


Ich brauch mal Eure Hilfe - evtl. haben hier einige mehr Erfahrungen wie ich mit dem Jobcenter.
Meine Situation:
ich war seit 2005 selbständig als HGB 84 in Versicherungsbranche; erkrankte voriges Jahr im Oktober und war bis Mitte Mai 2011 krankgeschrieben. habe mich dann gesund schreiben lassen, da Gesellschaft Druck machte, habe nicht sofort wieder die erforderlichen Abschlüsse gebracht, bat um Aufhebung - nicht möglich. vorsorglich Gewerbe schon im Juli abgemeldet und 410 € Job angefangen, Freistellung ab September 2011, bedeutet Arbeits- und Wettbewerbsverbot bis zum Ende der Kündigungsfrist 31.12.2011.
Sollte aber lt. Vertrag noch Durchschnittsprovisionen bis Jahresende bekommen.
Im Okt. wurde nur die Hälfte für Sept. gezahlt, im Nov. überhaupt nicht mehr, Agenturkonto wäre bis auf weiteres eingefroren, teilte man mir Anfang Nov. mit. Im Sept. wurde mir der Mini Job zum 31.10.2011 gekündigt. Mittlerweile hatte ich noch einen 400 € Job Mitte Okt. angenommen.

2 Wochen später - Arbeitsunfall, seitdem krank (kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, da krank innerhalb der ersten 4 Wochen) .

aus beiden Jobs steht mir Verletztengeld zu, was bis heute nicht berechnet wurde. Mitte November zum Rechtsanwalt wegen Zahlung der ausstehenden Prov., es dauert.... am 20.11. zum Jobcenter, da sämtliche Reserven aufgebraucht und ich alleine lebe, gewöhnlich von dem, was ich im Monat so verdient habe.

am 22.11. Termin zur Antragsabgabe..., dort alles erläutert, sämtliche Unterlagen mitgehabt, einiges wurde kopiert...

dann am 6.12. - es fehlen Unterlagen, der Antrag könne nicht bearbeitet werden, solange das Verletztengeld nicht berechnet sei. Unterlagen nachgereicht, die BG ist nicht in der Lage, das Geld dieses Jahr noch zu berechnen.

dann heute ein neues Schreiben, es fehlen wieder Unterlagen:
das Scheidungsurteil

Ich komme mir derartig verarscht vor - der Bearbeiterin war schon am 20.11. bekannt, dass ich geschieden bin, ist das Taktik?
Von was soll ich leben, ich bin echt pleite - habe das auch gesagt, es gibt keinen Vorschuss. Wann bekommt man sowas? In den nächsten Tagen wird mir der Strom abgestellt - ich heize auch mit Strom (und hier schneit es), gibt es denn keine Möglichkeit, wenigstens etwas zu bekommen? Binn jetzt immer zum Blutspenden gewesen, aber 15 € pro Woche reichen kaum zum Essen, geschweige denn um Hauskredit und Nebenkosten zu bedienen.

Also, kann mir mal jemand von Euch hier erklären, was hier läuft und wie ich mich wehren kann?
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  #2  
Alt 17.12.2011, 11:00
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Zitat:
Zitat von Kopflos1965 Beitrag anzeigen
Ich brauch mal Eure Hilfe - evtl. haben hier einige mehr Erfahrungen wie ich mit dem Jobcenter.

Meine Situation:

ich war seit 2005 selbständig als HGB 84 in Versicherungsbranche; erkrankte voriges Jahr im Oktober und war bis Mitte Mai 2011 krankgeschrieben. habe mich dann gesund schreiben lassen, da Gesellschaft Druck machte, habe nicht sofort wieder die erforderlichen Abschlüsse gebracht, bat um Aufhebung - nicht möglich. vorsorglich Gewerbe schon im Juli abgemeldet und 410 € Job angefangen, Freistellung ab September 2011, bedeutet Arbeits- und Wettbewerbsverbot bis zum Ende der Kündigungsfrist 31.12.2011.
Sollte aber lt. Vertrag noch Durchschnittsprovisionen bis Jahresende bekommen.
Im Okt. wurde nur die Hälfte für Sept. gezahlt, im Nov. überhaupt nicht mehr, Agenturkonto wäre bis auf weiteres eingefroren, teilte man mir Anfang Nov. mit. Im Sept. wurde mir der Mini Job zum 31.10.2011 gekündigt.

Mittlerweile hatte ich noch einen 400 € Job Mitte Okt. angenommen.

Dieser Job besteht noch, erzielst du daraus Einkommen, wenn ja, wieviel?

2 Wochen später - Arbeitsunfall, seitdem krank (kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, da krank innerhalb der ersten 4 Wochen) .

aus beiden Jobs steht mir Verletztengeld zu, was bis heute nicht berechnet wurde. Mitte November zum Rechtsanwalt wegen Zahlung der ausstehenden Prov., es dauert....

am 20.11. zum Jobcenter,

Wird das ALG II bewilligt, so wird ab diesem Datum geleistet.

da sämtliche Reserven aufgebraucht und ich alleine lebe, gewöhnlich von dem, was ich im Monat so verdient habe.

am 22.11. Termin zur Antragsabgabe..., dort alles erläutert, sämtliche Unterlagen mitgehabt, einiges wurde kopiert...

dann am 6.12. - es fehlen Unterlagen, der Antrag könne nicht bearbeitet werden, solange das Verletztengeld nicht berechnet sei.

Das ist grundsätzlich erstmal Unsinn, das Jobcenter könnte dir z.B. auch darlehensweise Leistungen gewähren bzw. Leistungen gewähren und später zurückrechnen.


Unterlagen nachgereicht, die BG ist nicht in der Lage, das Geld dieses Jahr noch zu berechnen.

dann heute ein neues Schreiben, es fehlen wieder Unterlagen:
das Scheidungsurteil

ok, das ist natürlich wichtig, denn wenn die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, wäre deine Gattin verpflichtet, dich zu versorgen, so sie dazu wirtschaftlich in der Lage wäre.

Ich komme mir derartig verarscht vor - der Bearbeiterin war schon am 20.11. bekannt, dass ich geschieden bin, ist das Taktik?

Es ist schon so, dass die Jobcenter einen ziemlich zerstreuten Eindruck hinterlassen und sich wenig Mühe geben, kompetent zu erscheinen.

Von was soll ich leben, ich bin echt pleite - habe das auch gesagt, es gibt keinen Vorschuss. Wann bekommt man sowas?

Siehe dazu § 42 SGB I. Beantrage Vorschuss bitte schriftlich und gegen Nachweis, mache deine Notlage deutlich. Mündliche Auskünfte sind Schall und Rauch!

In den nächsten Tagen wird mir der Strom abgestellt - ich heize auch mit Strom (und hier schneit es), gibt es denn keine Möglichkeit, wenigstens etwas zu bekommen?

Ist das eine Mietwohnung? Wie heizt du normalerweise: Heizöl, Gas, Nachtspeicherstrom, Holz/Kohle? Wäre von der Stromsperre grundsätzlich auch eine Heizmöglichkeit verhindert, sperrt der Energieversorger auch gleichzeitig die Wasserversorgung?

Beantrage umgehend beim Jobcenter ein Stromdarlehen, mache explizit und gegen Nachweis der bevorstehenden Stromsperre deutlich, dass eine Notlage vorliegt.


nn jetzt immer zum Blutspenden gewesen, aber 15 € pro Woche reichen kaum zum Essen, geschweige denn um Hauskredit und Nebenkosten zu bedienen.

Du bist Haus- und Grundbesitzer? Wenn ja, wie gross ist das Haus und das Grundstück und bist du der alleinige Besitzer?

Also, kann mir mal jemand von Euch hier erklären, was hier läuft und wie ich mich wehren kann?

----------------------
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
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  #3  
Alt 17.12.2011, 19:37
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Ich brauch mal Eure Hilfe - evtl. haben hier einige mehr Erfahrungen wie ich mit dem Jobcenter.

Meine Situation:

ich war seit 2005 selbständig als HGB 84 in Versicherungsbranche; erkrankte voriges Jahr im Oktober und war bis Mitte Mai 2011 krankgeschrieben. habe mich dann gesund schreiben lassen, da Gesellschaft Druck machte, habe nicht sofort wieder die erforderlichen Abschlüsse gebracht, bat um Aufhebung - nicht möglich. vorsorglich Gewerbe schon im Juli abgemeldet und 410 € Job angefangen, Freistellung ab September 2011, bedeutet Arbeits- und Wettbewerbsverbot bis zum Ende der Kündigungsfrist 31.12.2011.
Sollte aber lt. Vertrag noch Durchschnittsprovisionen bis Jahresende bekommen.
Im Okt. wurde nur die Hälfte für Sept. gezahlt, im Nov. überhaupt nicht mehr, Agenturkonto wäre bis auf weiteres eingefroren, teilte man mir Anfang Nov. mit. Im Sept. wurde mir der Mini Job zum 31.10.2011 gekündigt.

Mittlerweile hatte ich noch einen 400 € Job Mitte Okt. angenommen.

Dieser Job besteht noch, erzielst du daraus Einkommen, wenn ja, wieviel?


ich schrieb ja bereits:
2 Wochen später - Arbeitsunfall, seitdem krank (kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, da krank innerhalb der ersten 4 Wochen) .

ich habe erstmals Lohn Ende Oktober bekommen, also vor der Antragstellung, seitdem nicht mehr, seitdem bin ich krank, also dürfte die Höhe keine Rolle spielen

aus beiden Jobs steht mir Verletztengeld zu, was bis heute nicht berechnet wurde. Mitte November zum Rechtsanwalt wegen Zahlung der ausstehenden Prov., es dauert....

am 20.11. zum Jobcenter,

Wird das ALG II bewilligt, so wird ab diesem Datum geleistet.

das ist doch nicht mehr aktuell, siehe hier:

Kapitel 4 - Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 - 45)
Abschnitt 1 - Zuständigkeit und Verfahren (§§ 36 - 44)
§ 37
Antragserfordernis

(1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 2, Absatz 4 bis 7 sind gesondert zu beantragen.

(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.



da sämtliche Reserven aufgebraucht und ich alleine lebe, gewöhnlich von dem, was ich im Monat so verdient habe.

am 22.11. Termin zur Antragsabgabe..., dort alles erläutert, sämtliche Unterlagen mitgehabt, einiges wurde kopiert...

dann am 6.12. - es fehlen Unterlagen, der Antrag könne nicht bearbeitet werden, solange das Verletztengeld nicht berechnet sei.

Das ist grundsätzlich erstmal Unsinn, das Jobcenter könnte dir z.B. auch darlehensweise Leistungen gewähren bzw. Leistungen gewähren und später zurückrechnen.


Unterlagen nachgereicht, die BG ist nicht in der Lage, das Geld dieses Jahr noch zu berechnen.

dann heute ein neues Schreiben, es fehlen wieder Unterlagen:
das Scheidungsurteil

ok, das ist natürlich wichtig, denn wenn die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, wäre deine Gattin verpflichtet, dich zu versorgen, so sie dazu wirtschaftlich in der Lage wäre.

mag sein, aber das ich geschieden bin, habe ich bereits bei der Antragstellung zu Papier gebracht, hatte dort das Scheidungsurteil mit, da war es nicht gefragt - und genau das bringt mich auf die Palme, für mich riecht das nach Verzögerungstaktik

Ich komme mir derartig verarscht vor - der Bearbeiterin war schon am 20.11. bekannt, dass ich geschieden bin, ist das Taktik?

Es ist schon so, dass die Jobcenter einen ziemlich zerstreuten Eindruck hinterlassen und sich wenig Mühe geben, kompetent zu erscheinen.

Von was soll ich leben, ich bin echt pleite - habe das auch gesagt, es gibt keinen Vorschuss. Wann bekommt man sowas?



In den nächsten Tagen wird mir der Strom abgestellt - ich heize auch mit Strom (und hier schneit es), gibt es denn keine Möglichkeit, wenigstens etwas zu bekommen?

Ist das eine Mietwohnung? Wie heizt du normalerweise: Heizöl, Gas, Nachtspeicherstrom, Holz/Kohle? Wäre von der Stromsperre grundsätzlich auch eine Heizmöglichkeit verhindert, sperrt der Energieversorger auch gleichzeitig die Wasserversorgung?

ich schrieb ja bereits, ich heize mit Strom, wenn ich einen Ofen hätte, würde der schon glühen und ich bräuchte mir nicht die Finger wund schreiben; es ist keine Mietwohnung - bitte erst alles lesen

nn jetzt immer zum Blutspenden gewesen, aber 15 € pro Woche reichen kaum zum Essen, geschweige denn um Hauskredit und Nebenkosten zu bedienen.

Du bist Haus- und Grundbesitzer? Wenn ja, wie gross ist das Haus und das Grundstück und bist du der alleinige Besitzer?


die Größe ist doch nicht relevant, da ich nicht beabsichtige, länger wie bis 31.12.2011 Hilfe in Anspruch zu nehmen. das weiß das Amt auch.siehe hier:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -
Kapitel 3 - Leistungen (§§ 14 - 35)
Abschnitt 2 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 19 - 35)
Unterabschnitt 2 - Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (§§ 20 - 23)
§ 22
Bedarfe für Unterkunft und Heizung

(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre.


Also, kann mir mal jemand von Euch hier erklären, was hier läuft und wie ich mich wehren kann?


Trotzdem Danke.
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  #4  
Alt 18.12.2011, 15:48
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1.
Der § 37 SGB II ist nicht jedem Jobcenter bekannt, man übersieht den § gerne. Auserdem kommt es vor, dass erst ab Datum Abgabe fomvollendet ausgefüllter Formulare geleistet wird.

Das hiesige Jobcenter verweigert sogar die Annahme der Formulare, solange nicht alle Unstimmigkeiten und Fragen gekllärt sind. Es liegt somit kein Antrag vor.

Soviel zur Gesetzestreue von Jobcentern.


2.
Die Grösse deines Haus- und Grundbesitzes ist durchaus von Interesse, davon hängt nämlich ab, ob du bedürftig bist, ob es sich um selbstbewohntes geschütztes Eigentum handelt, ob eine Verwertung angeordnet wird, und in welchem Rahmen das Jobcenter Zinsen im Rahmen der Kosten der Unterkunft zahlt sowie ob das Jobcenter die Kommunalgebühren voll zahlt, also Grundsteuer, Müllabfuhr, Strassenreinigung, Niederschlagswassergebühr (=Regensteuer).


3.
Du hast geschrieben, dass du auch mit Strom heizt.

Das interpretiere ich so, dass eine weitere Heizquelle existiert, z. B. Heizöl.

Und dass du z.B. kein Heizöl mehr hast und dass du deshalb mit Strom heizt.

Es wäre also die Frage, ob du Schutzmassnahmen ergreifen musst, um ein Einfrieren der Heizanlage zu verhindern.

Aber egal, ob nur Stromheizung oder Ölheizung, ohne Strom bist du ohne Heizung, so oder so.


4.
Die Angabe, ob du noch ein Einkommen egal welcher Art erzielst, wäre auch von Interesse gewesen, denn davon hängt ab, ob das Jobcenter einen Vorschuss leistet.


5.
Die grösste Dummheit aber war, dass du dem Jobcenter mitgeteilt hast, dass du nur bis zum 31.12.2011 Leistungen beziehen willst.

Das bedeutet, die werden sich mit dem Bewilligen Zeit lassen, wahrscheinlich werden die die drei Monate voll ausschöpfen, dann ist Januar, da willst du ja wieder Einkommen generieren, und mit dem Einkommen bist du dann auch nicht mehr bedürftig.

Du bekommst einen Ablehnungsbescheid, denn dein Haus ist unangemessen und müsste verwertet werden. Du würdest - wenn überhaupt - nur darlehensweise unterstützt werden, aber da du ja zum Zeitpunkt des Bescheides kein ALG II mehr beziehen willst, ist der Käse dann gegessen.


6.
Ich gehe davon aus, dass ich deinen Ansprüchen nicht genüge, du kannst aber gerne weiter Fragen stellen, die du dann aber so genau wie möglich formulieren müsstest. Und du müsstest auch Rückfragen beantworten wollen.

Ich gebe nachstehend allgemeine Verhaltenshinweise.
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
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  #5  
Alt 18.12.2011, 16:14
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Allgemeine Hinweise:

So wie ich ich das sehe, sind über kurz oder lang Pfändungen zu erwarten, ich rate daher dazu, dass du dein Bankkonto auf ein P-Konto umstellst, damit es nicht von der Bank gekündigt wird. Allerdings fangen dann alle Alarmglocken bei deiner Bank an zu klingeln, aber deine Bonität ist sowieso vollständig im Eimer, da schützt dich auch das Vermögen nicht, das im Haus gebunden ist.

Nach zwei fehlenden Monatsbeiträgen ist dein Krankenversicherungsschutz erloschen, der erst dann wieder auflebt, wenn du entweder ALG II beziehst oder wenn alle Nachversicherungsbeiträge restlos gezahlt sind, die Aufnahme der laufenden Monatsbeiträge genügt dazu nicht.

Bitte lies dir den § 16 SGB V durch und nimm Kontakt zu deiner Krankenkasse auf.

Eine Stromsperre bedeutet für dich als Hausbesitzer, dass du nicht nur vom Stromnetz getrennt wirst, sondern dein Energieversorger wird dir vermutlich auch den Wasseranschluss sperren, das bedeutet, du hast keine Toilettenspülung mehr und kein Trinkwasser.

Es genügt nicht, den rückständigen Betrag zu zahlen, für den die Sperre ausgesprochen wurde. Du musst weiterhin die Abschläge zahlen, auch dann, wenn du nicht von deinem Energieversorger versorgt wirst. Zahlst du nicht, werden auch die rückständigen Abschläge sperrfähig.

Wenn du nach einer Möglichkeit einer Ratenzahlung fragst, wird man dir sagen, dass man eine Ratenzahlung nicht akzeptiert. Das bedeutet, du kannst zwar Raten zahlen, man wird dich aber erst entsperren, wenn alles gezahlt ist.

Das Jobcenter ist ein Konstrukt, das nicht zur Hilfe verpflichtet ist, es reagiert nur auf Anträge mit Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheiden.

Das bedeutet, denen ist es scheixxegal, ob du krepierst oder nicht, immerhin ist ein Sozialbegräbnis billiger als laufende Leistungen.

Solltest du an einer Unterstützung interessiert sein,so schalte bitte einen Fachanwalt für Sozialrecht ein, mindestens aber eine örtliche Beratungsstelle von Diakonie, Caritas, Sozialverbänden wie SoVD, Paritätische, AWO usw.

Ich empfehle auch, dass du Rücksprache mit dem Sozialamt hälst, da das Sozialamt ein Amt ist, wäre dieses verpflichtet zu helfen, sofern du in deren Zuständigkeit fällst. Das Sozialamt handelt auf der Grundlage des SGB XII.

Kommunikation:

Solltest du ohne Strom sein, ist auch dein PC nutzlos. Damit bist du von öffentlichen Informationen abgeschnitten und müsstest auf Internetcafes zugreifen.

Solltest du aber noch Zugriff auf eine Stromquelle haben, aber dein Internetdienstleister dir die Leitung wegen rückständiger Zahlungen gekappt haben, so besorge dir einen Prepaid- Internetstick, am besten bei einem Discounter, wo es alldie guten preiswerten Sachen gibt.
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  #6  
Alt 18.12.2011, 21:40
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Also ich würde mal beim diakonischen Werk / Caritas vor Ort nachfragen:
- ob Sie ein zinsfreies Darlehen geben würden bei Deinem Fall oder sogar eine Unterstützung für die Stromrechnung
- wer für die "kirchliche allgemeine Sozialarbeit" zuständig ist und dort um einen Termin bitten und die Situation schildern
- mal nachprüfen, ob vor Ort eine Kirchengemeinde Kontakt zur Tagespresse hat. In Ansbach gibt es z.B. jedes Jahr vor Weihnachten eine Aktion der FLZ "Leser helfen" und dort werden über Kirchengemeinden Bedürftige unterstützt, sofern die Angelegenheit von einem Pfarrer/Pfarrerin befürwortet wird.
- evtl. gibt es andere Benefizaktionen, die Bedürftige / Menschen in Notlagen in der Weihnachtszeit unterstützen? "Sternstunden"... - mal googlen, wohin man "spenden" kann und dann prüfen, wie das Geld verteilt wird und wer was bekommen kann...
Viel Erfolg!
Jasmin
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