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#1
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| Ich beziehe Arbeitseinkommen aus einem Vollzeitjob, trotzdem reicht das Einkommen nicht, alle Ausgaben für meine kleine Familie selbst bestreiten zu können. Deshalb beziehe ich ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Ich verdiene ca. 1050 € brutto. Dementsprechend steht mir ein Netto-Erwerbseinkommen in Höhe von 841,63 € zu Verfügung. Davon wird ein Freibetrag abgezogen, dessen Berechnung sich mir nicht erschließt. Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich weiß nämlich ganz gern, ob richtig gerechnet wurde, denn jeder Cent mehr kann das Leben wieder ein wenig schöner machen. Bin gespannt auf Eure Antwort(en) |
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#2
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| Schau mal in die §§ 11, 11 a, 11 b SGB II, da ist es genau dargestellt. Deinem ALG II - Bescheid ist ein Berechnungsbogen angehängt, auch dort musste erschlossen sein, wie deine Unterstützung berechnet wird.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag: | ||
gesalbte (13.10.2011) | ||
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#3
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| Danke schon mal für die schnelle Antwort. Ich werde gleich mal nachschauen, ob mir die §§ weiterhelfen. Die Berechnungen im Berechnungsbogen sind mir im Wesentlichen gut verständlich. Ich weiß nur nicht, wie dieser Freibetrag zustande kommt. Er hat direkt mit meiner Erwerbstätigkeit zu tun, so viel hab ich schon verstanden. Gruß gesalbte PS: Deine Signatur gefällt mir, Counselor |
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#4
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| Nun hab ich auch mal anhand der Zahlen aus § 11 den Freibetrag nachgerechnet. Tatsächlich fällt er deutlich kleiner aus, als er nach dieser Berechnung sein dürfte. Leider ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen. Meine Bescheide für die Zukunft sind immer vorläufig, da ich noch eine selbständige Nebentätigkeit habe, die ich im Voraus schätzen muss und im Nachhinein noch genau abrechnen muss. Kann ich beim endgültigen Bescheid solchen fehlerhaften Berechnungen auch noch widersprechen? Kann mir noch jemand erklären, nach welcher Formel die Verteilung des Gesamteinkommens vorgenommen wird? Im Bescheid steht zwar was dazu, aber entweder stimmt das Ergebnis in meinem Berechnungsbogen nicht oder ich habe einen Denkfehler bei der Umsetzung dieser Erklärung. Vielen Dank im Voraus |
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#5
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| Ggf. hilft der § 44 SGB X weiter. Hinsichtlich der Überprüfung deiner Bedürftigkeitsberechnung müsste dir dein Jobcenter alle Zahlen erklären können, tut das Jobcenter das nicht, müsstest du nach einer örtlichen Beratungsstelle suchen. Evtl. kommt ein Sozialverband wie der SoVD in Frage.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#6
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| Danke ![]() Ich glaube, jetzt habe ich auch deinen Usernamen verstanden
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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