Wohngeld wird angerechnet, obwohl ich keins erhalte.
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Wohngeld wird angerechnet, obwohl ich keins erhalte.

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  #1  
Alt 16.10.2011, 12:56
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Folgendes, am 31.08 ist mein Wohngeld ausgelaufen, dies erhalte ich für meine Tocher.

ALG ist ebenfalls am 31.08 ausgelaufen. wie immer habe ich beides 4 Wochen vorher beantragt.

In den Alg 2 Folgeantrag habe ich wie immer reingeschrieben, Wohngeld beantragt, bearbeitungszeit kann 6 Monate dauern. Sprich ich erhalte keins!!

Trotz alle dem hat mein Sachbearbeiter mit wohngeld angerechnet, ich dachte an ein Versehen und habe mich mit ihm telefonscih in Verbindung gesetzt.

seine aussage: Das kann ja jeder behaupten das sie kein wohngeld mehr bekommen. Weisen sie das erst mal nach. Ok dachte ich mir. Warum einfach wenn es auch kompliziert geht.

Zumal mein Sachbearbeiter eine Kopie vom letzten Wohngelbescheid hat wie lange die Laufzeit geht.

Er berechnet mir 200 euro im Monat Wohngeld, er greift die Summe einfach mal aus der Luft. Denn ich weis ja noch gar nicht was ich erhalte.
(Es waren jedes mal ein paar Euro unterschied)

Mir fehlen nun schon 400 Euro. ich sitze nun da und habe noch 20 euro einstecken, bis nächste Woche Freitag, dann kommt das Kindergeld.

Ich habe also die letzten zwei Monate nur 700 Euro bis zum 22 des Monats davon gehen 470 Euro Miete weg, strom, Internet, Versicherung Essen.

Ich möchte mein Geld haben !! Ich habe ihm nun schon zwei Schriftstücke von der Wohngelstelle zukommen lassen in denen ersichtlich ist das es ausgelaufen ist!

Am Freitag wollte ich ihn telefonisch sprechen, leider war er nicht die und Vertretung war nur AB. Ich möchte am Montag zu den öffentlichen Zeiten mit ihm sprechen.

Kann ich darauf bestehen das mir das Geld jetzt ausgezahlt wird ??
Wenn er wieder pampig wird, was mache ich dann ? Ich kann mich nicht merh vetrösten lassen.
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  #2  
Alt 16.10.2011, 21:11
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Wahrscheinlich hättest Du Dir eine Menge Ärger erspart, wenn Du gar kein Wohngeld beantragt hättest, denn nach §12a SGB II ist das ALG II zwar nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen. Das gilt aber nicht für Wohngeld und Kindergeldzuschlag, wenn mit diesen beiden Leistungen weiterhin Anspruch auch Leistungen aus ALG II besteht.
§ 12a SGB II*Vorrangige Leistungen

Da Du auch einen Anspruch auf Vorauszahlung (Abschlag) hast, wenn der ALG-II-Antrag nicht schnell genug bearbeitet werden konnte oder wurde, würde ich an Deiner Stelle die Kontoauszüge einpacken (als Nachweis, dass Du kein Wohngeld erhalten hast) und freundlich auf einer Zahlung zumindest eines Teilbetrages bestehen.

Dabei hat sich schon mehr als einmal die Taktik bewährt, nicht aufzustehen, bis man das Ziel erreicht hat. Das erfordert aber ziemlich viel Mut und Disziplin. Letzteres vor allem deshalb, weil man sich nicht zu Auseinandersetzungen hinreißen lassen darf. Gegebenenfalls kann man auch den Vorgesetzten verlangen. Das wird zwar nicht gern gesehen, aber zusammen mit der Ankündigung, dass man sitzenbleibt, bis das Problem gelöst ist, findet sich meist auch schnell eine Lösung.
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  #3  
Alt 16.10.2011, 23:55
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Ich muss Wohngeld beantragen da es eine vorranige Leistung für meine Tochter ist. Sie bekommt Unterhalt, dies zählt als Einkommen. Daher bin ich vor 1 Jahr genötigt worden Wohngeld zu beantragen andernfalls wäre mir Hartz 4 gestrichen worden.
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  #4  
Alt 17.10.2011, 21:18
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Ich weiß nicht, ob dieser § 12a zu den Neuerungen des Jahres 2011 gehört, aber es steht deutlich:

"Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,

1. bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen oder

2. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch nicht die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten beseitigt würde."
__________________
Liebe Grüße
gesalbte

Ich beantworte nach meinem besten Wissen und Gewissen und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle meine Beiträge sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung.
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