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#1
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| Hallo, vor einiger Zeit hat mich eine Bekannte angerufen, das bei ihr jemand von der Arge / Jobcenter unangemeldet vor der Tür stand und die Wohnung besichtigen wollte. Sie hat denjenigen einfach in die Wohnung gelassen, der dann die komplette Wohnung regelrecht durchsucht hat ohne nähere Begründung. Er hat sogar im Schlafzimmer die Schränke mit der Unterwäsche durchwühlt, was ich eine ziemliche Frechheit finde. Ich beziehe auch momentan ALG II und hoffe ihr könnt mir folgende Fragen mal beantworten: 1. Ist man verpflichtet jemanden von der Arge UNANGEMELDET in die Wohnung zu lassen? 2. Darf die komplette Wohnung durchsucht werden - also auch private Ecken wie Unterwäscheschränke etc.? 3. Darf auch Garage, Garten, Balkon besichtigt werden? 4. Muß man mir schriftlich etwas vorlegen, was der Grund für die "Durchsuchung" ist? 5. Darf die Arge Einsicht in Heizungsräume und Keller haben, wenn diese nicht direkt zur Wohnung gehören sondern dem Vermieter? Ich habe nichts zu verbergen, aber ich muß schon sagen das ich solche Schnüffeleien wie sie bei meiner Bekannten durchgeführt wurden nicht dulde, denn irgendwo hat auch jemand der auf Arbeitsuche ist das Recht auf Privatsphäre. Also was darf die Arge besichtigen und was nicht? Gruß! Geändert von Alice1981 (08.11.2011 um 19:26 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag: | ||
pablo_3131 (03.01.2012) | ||
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#3
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| Hallo Counselor, danke für die schnelle und ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Besichtigung an sich ist auch in Ordnung, die Miete wird ja vom Amt bezahlt. Mit Besichtigung denke ich aber ist es getan, wenn sich der Prüfer die Räume kurz anschaut, somit kann er die Größe der Räume begutachten und wieviele Räume es sind. Aber in sämtliche Schränke zu schauen, finde ich doch geht doch zu nah an die Privatsphäre. Vor allem dann wenn wie bei mir vom Amt lediglich nur Miete und Heizung bezahlt wird. Nebenkosten und Kosten für Garage zahlt das Jobcenter bei mir nicht. Diese Kosten muß ich von meinem Regelsatz zahlen. Insofern finde ich es also etwas unangebracht, wenn da wirklich die komplette Wohnung "durchsucht" wird, denn ich beziehe keine weiteren Kosten von der Arge. Mir ging es in erster Linie mal darum das ich weiß, was der Prüfer besichtigen darf und was nicht und diese Fragen wurden hier ausreichend beantwortet. Danke und Gruß! |
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