Wohnungsbesichtigung durch Arge?
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Wohnungsbesichtigung durch Arge?

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  #1  
Alt 08.11.2011, 19:22
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Standard Wohnungsbesichtigung durch Arge?


Hallo,

vor einiger Zeit hat mich eine Bekannte angerufen, das bei ihr jemand von der Arge / Jobcenter unangemeldet vor der Tür stand und die Wohnung besichtigen wollte. Sie hat denjenigen einfach in die Wohnung gelassen, der dann die komplette Wohnung regelrecht durchsucht hat ohne nähere Begründung. Er hat sogar im Schlafzimmer die Schränke mit der Unterwäsche durchwühlt, was ich eine ziemliche Frechheit finde. Ich beziehe auch momentan ALG II und hoffe ihr könnt mir folgende Fragen mal beantworten:

1. Ist man verpflichtet jemanden von der Arge UNANGEMELDET in die Wohnung zu lassen?

2. Darf die komplette Wohnung durchsucht werden - also auch private Ecken wie Unterwäscheschränke etc.?

3. Darf auch Garage, Garten, Balkon besichtigt werden?

4. Muß man mir schriftlich etwas vorlegen, was der Grund für die "Durchsuchung" ist?

5. Darf die Arge Einsicht in Heizungsräume und Keller haben, wenn diese nicht direkt zur Wohnung gehören sondern dem Vermieter?

Ich habe nichts zu verbergen, aber ich muß schon sagen das ich solche Schnüffeleien wie sie bei meiner Bekannten durchgeführt wurden nicht dulde, denn irgendwo hat auch jemand der auf Arbeitsuche ist das Recht auf Privatsphäre.

Also was darf die Arge besichtigen und was nicht?

Gruß!

Geändert von Alice1981 (08.11.2011 um 19:26 Uhr)
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  #2  
Alt 09.11.2011, 13:34
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Zitat:
Zitat von Alice1981 Beitrag anzeigen
Hallo,

vor einiger Zeit hat mich eine Bekannte angerufen, das bei ihr jemand von der Arge / Jobcenter unangemeldet vor der Tür stand und die Wohnung besichtigen wollte. Sie hat denjenigen einfach in die Wohnung gelassen, der dann die komplette Wohnung regelrecht durchsucht hat ohne nähere Begründung. Er hat sogar im Schlafzimmer die Schränke mit der Unterwäsche durchwühlt,

Da würde ich mich schriftlich beim Jobcenter beschweren und um eine Begründung bitten, was dieser Auftritt sollte.


was ich eine ziemliche Frechheit finde. Ich beziehe auch momentan ALG II und hoffe ihr könnt mir folgende Fragen mal beantworten:

1. Ist man verpflichtet jemanden von der Arge UNANGEMELDET in die Wohnung zu lassen?

Man ist nicht verpflichtet, Mitarbeiter des Jobcenters in die Wohnung einzulassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob angemeldet oder unangemeldet.

Diese Besuche dienen der Prüfung, ob tatsächlich Bedürftigkeit vorliegt, ob nicht gemeldete MItbewohner vorhanden sind oder ob Einstehensgemeinschaften nach § 7 SGB II vorliegen.

Man kann die Prüfer abweisen, jedoch entsteht dann das Problem, dass möglicherweise Leistungen gestoppt werden, weil Sachverhalte nicht geklärt werden können.


2. Darf die komplette Wohnung durchsucht werden - also auch private Ecken wie Unterwäscheschränke etc.?

Das Jobcenter hat keine polizeilichen Befugnisse, daher sollte ein Jobcenter-Prüfer eine Besichtigung duchführen, aber keine Durchsuchung a la Gerichtsvollzieher oder Kriminalkommissar.

3. Darf auch Garage, Garten, Balkon besichtigt werden?

Natürlich, warum nicht? Das ist ja nur die Feststellung, dass in der Garage nur ein angemessenes Fahrzeug vorzufinden ist und dass das Mietobjekt angemessen ist und mt dem übereinstimmt, was an Mietraum von dem Jobcenter bezahlt wird.

4. Muß man mir schriftlich etwas vorlegen, was der Grund für die "Durchsuchung" ist?

Der oder die Prüfer sollten sich ausweisen können. Aber da die Prüfer kein Zutrittsrecht haben und deiner Zustimmung bedürfen, brauchen Sie auch keinen "Durchsuchungsbefehl".

5. Darf die Arge Einsicht in Heizungsräume und Keller haben, wenn diese nicht direkt zur Wohnung gehören sondern dem Vermieter?

Es besteht zwischen Jobcenter und Vermieter kein Vertragsverhältnis, sondern nur zwischen dem Vermieter und dir. Du darfst also dem Prüfer den Zutritt zu den Räumlichkeite gewähren, zu denen du lt. Mietvertrag Zutritt hast.

Ich habe nichts zu verbergen, aber ich muß schon sagen das ich solche Schnüffeleien wie sie bei meiner Bekannten durchgeführt wurden nicht dulde, denn irgendwo hat auch jemand der auf Arbeitsuche ist das Recht auf Privatsphäre.

Also was darf die Arge besichtigen und was nicht?

Ein Besuch vom Jobcenter ist nichts anderes als eine Prüfung, ob die Unterstützungsleistungen zurecht bezogen werden. Eine Besichtigung - nicht Durchsuchung - von allem, was vom Leistungsbezug betroffen ist, sehe ich als ok an. Ein Durchwühlen von Wäsche wäre meiner Ansicht nach nicht ok, es sei denn, es wurde eine entsprechende Erstausstattung gewährt.

Gruß!
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pablo_3131 (03.01.2012)

  #3  
Alt 09.11.2011, 14:09
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Standard AW: Wohnungsbesichtigung durch Arge?

Hallo Counselor,

danke für die schnelle und ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Besichtigung an sich ist auch in Ordnung, die Miete wird ja vom Amt bezahlt. Mit Besichtigung denke ich aber ist es getan, wenn sich der Prüfer die Räume kurz anschaut, somit kann er die Größe der Räume begutachten und wieviele Räume es sind. Aber in sämtliche Schränke zu schauen, finde ich doch geht doch zu nah an die Privatsphäre. Vor allem dann wenn wie bei mir vom Amt lediglich nur Miete und Heizung bezahlt wird. Nebenkosten und Kosten für Garage zahlt das Jobcenter bei mir nicht. Diese Kosten muß ich von meinem Regelsatz zahlen. Insofern finde ich es also etwas unangebracht, wenn da wirklich die komplette Wohnung "durchsucht" wird, denn ich beziehe keine weiteren Kosten von der Arge.

Mir ging es in erster Linie mal darum das ich weiß, was der Prüfer besichtigen darf und was nicht und diese Fragen wurden hier ausreichend beantwortet.

Danke und Gruß!
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