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#1
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| Hallo liebe Foris, war auf der Suche nach passenden Infos und hab euer Forum gefunden. Hier ist nun mein Problem: Ich bin seit Juni arbeitslos und habe eine 3 monatige Sperre wegen Aufhebungsvertrag erhalten. Bis ich den Bescheid für ALG I hatte, dauerte es knapp einen Monat! Erst mit diesem Bescheid konnte ich ALG II beantragen und somit auch Wohngeld. Die Stelle die ALG II bearbeitet, gab mir folgende Termine 11.08. zum Antrag abholen und 25.08. zum Antrag abgeben. Da ich nun 2 Arbeitsvermittler habe, behauptete AV1 ich seie bei ihr und sollte nichts weiter bei AV2 an Bewerbungsunterlagen etc. abgeben. Also sagte AV2 sie würden den Antrag erst annehmen, wenn ich meine Bewerbungsunterlagen bei ihnen abgeben würde! Das geschah dann erst am 28.08. Wie man sieht, wurde alles in die Länge gezogen (nicht von meiner Seite) Jetzt stehen mittlerweile 3 Mieten offen und sie wollen nur die Miete für den September übernehmen... Was mach ich nun mit den beiden offenen Mieten? Danke für eure Aufmerksamkeit und eure Hilfe LG S. Edit: für den Zeitraum der Sperre habe ich weder Geld noch Lebensmittelgutscheine erhalten um mich zu ernähren. |
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#2
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| Alg2 wird ab dem Tag der Antragstellung gezahlt...und nich ab Antragsabgabe... Von diesem Tag an,an dem du den Antrag nachweißlich gestellt hast,muß auch die Miete gezahlt werden... Ratgeber Alg2
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Mit Aufmerksamkeit habe ich deinen Beitrag gelesen. Leider ist es wirklich so das,dass Amt nur die Kosten für den September übernimmt,weil das Amt keine Leistung rückwirkend zahlt. Es sind zwei unterschiedliche Stellen auch wenn beide vor Ort sind. Arbeitslosengeld bekommst du von der "Argentur für Arbeit". Arbeitslosengeld 2 bekommst du vom "Job Center". Hier siehst du schon den kleinen aber feinen unterschied der gerne mal verschwiegen wird. Einzige Möglichkeit mit einer Rechtsschutzversicherung mal versuchen nach hacken,das du keine Schuld an der Verzögerung des Antrages hast. Aber mach dir keine zu grosse Hoffnung das du das Geld bekommst. Leider kann ich dir keine bessere Aussicht geben. |
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#4
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| schlichtweg eine Amtsschweinerei ohnegleichen. Ich würde hier aber wirklich sämtliche Hebel in Bewegung setzen um meine Rechte durchzusetzen. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#5
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Um es nochmal klarer zu formulieren: die Antragstellung ALG II ist formlos, und nicht abhängig von der Abgabe formvollendet ausgefüllter Formulare. Die Formulare können später nachgereicht werden. Geleistet wird ab Datum Antragstellung, und nicht erst ab Datum Abgabe formvollendet ausgefüllter Formulare. Das heisst: der Antrag ist gestellt, wenn du die ARGE/Jobcenter aufsuchst und den Willen bezeugst, Hilfe in Form von ALG II in Anspruch nehmen zu wollen. Grundsätzlich reicht bereits ein Blatt Toilettenpapier "Ich will ALG II: Unterschrift". Bitte stelle fest, welchen Tag man bei deiner Arge als Antragsdatum notiert hat. Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Vielen lieben Dank für eure Antworten! Sie haben mir schon ein Stück weitergeholfen! Ich habe am Montag einen Termin beim Jobcenter, hmm ich denke ich werd mal ein bisschen mehr hinterfragen! Danke nochmals! Was mir da noch in den Kopf kommt: Ich habe die Kündigung (aufgrund der offenstehenden Mieten) durch meinen Vermieter erhalten und ehrlich gesagt bin ich auch ein Stück weit froh drum, denn ich hatte eh vor um zu ziehen. Wie sieht es nun aus, kann die Arge mich dazu zwingen in dieser Wohnung zu bleiben? Angemerkt sei noch, das ich im Laufe der nächsten 2 Monate heiraten werde und in diesem Falle die Wohnung eh zu klein sein wird :( Danke schon mal im Voraus! |
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#7
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__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| Das ist noch nicht sicher, so wie es aussieht wird auch er bald Arbeitslos sein :( |
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#9
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| Jetzt wird es kompliziert. Wenn ihr verheiratet seid, bildet ihr eine Einstehungsgemeinschaft nach § 7 SGB II, das bedeutet sinngemäss, euer Einkommen wird in einen Topf geworfen, aus dem gemeinsam gewirtschaftet wird. Bezieht auch nur einer von euch ALG II, unterliegt auch der andere dem SGB II, also Zuständigkeitsbereich Arge/Jobcenter. Eure Wohnungsfrage sollte vor der Heirat geklärt sein und ausserdem den örtlichen Richtlinien der Arge entsprechen = sogenannter angemessener Wohnraum. Solltest du zu deinem Verlobten ziehen, greift die Einstehungsgemeinschaft sofort.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#10
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| Besten Dank!!!! Und wenn ich, nehmen wir mal an, dem Amt jetzt noch nicht sage das ich heiraten werde? Könnten sie mich dann trotzdem dazu "zwingen" in dieser Wohnung zu bleiben? Rein theoretisch? Ich meine, wir wollen für den Anfang eh nur eine kleine 2 Zimmerwohnung mit ca 40-45 qm. Also, wie würde es unverheiratet aussehen? GLG |
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