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#1
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| Hey ihr! Das am Freitag noch keine Zahlung von Alg II auf dem Konto war, hat mich schon stutzig gemacht. Als Montag immernoch kein Geld da war, rief ich die Arge an und die SB meinte, Systemfehler, passiert jeden Monat 10 % und die Zahlung würde am Donnerstag/Freitag da sein. Na gut, kann ja mal passieren obwohl - schon ärgerlich. Und heute ruft mich die SB an und meinte, das die Zahlung des ALG II eingestellt wurde, weil wohl ein Brief von der Arge an mich mit dem Vermerk "Empfänger nicht bekannt" zurückgekommen sei! Daraufhin habe die SB versucht mich anzurufen und auch keinen erreicht! Ich schwöre euch, es hat hier niemand angerufen außer heute!!!! Das Handy ist immer an und immer dabei, außerdem sieht man ja auch, wenn jemand angerufen hat! Ich bin so sauer! Dann haben sie beim Einwohnermeldamt eine Auskunft eingeholt und gesehen, das wir (Bedarfsgemeinschaft, Freund und Kind) noch unter der selben Adresse gemeldet sind! Ich dachte mich trifft gleich der Schlag und ich muss schreien! Noch nie ist in den 2 Jahren wo wir hier wohnen was gewesen, alle Briefe sind angekommen, selbst mit falsch geschriebenen Nachnamen! Name steht deutlich an Klingel und Briefkasten!!! Kann das sein, dürfen die denn einfach so die Zahlung einstellen???? Die SB gibt jetzt die Zahlung frei, aber es kann bis NÄCHSTE Woche dauern, da alles über Nürnberg läuft!!!! Ich muss die Bücher und Schulzeug kaufen, hab ich gesagt und da meinte sie ich könne mir 100 Euro da abholen! Ha ha, die Bücher kosten allein schon fast 70 Euro und was ist mit Heften, Umschlägen? Essen????? Hallo??? Klar, mein Mann hat Arbeit, aber davon hab ich jetzt Miete, Telefon und TV/Inet, Strom, Autorate bezahlt, damit nix gesperrt wird und ich noch irgendwelche Anschlussgebühren usw. bezahlen muss! Das Geld ist somit so gut wie weg! Soll ich das so auf mir sitzen lassen, bzw. ist die Reaktion der Arge ok so? Was meint ihr dazu? Bin sauer und verzweifelt! |
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#2
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| Wenn die Arge feststellt, dass verschickte Post unzustellbar zurückkommt, kann die Arge die Leistungen einstellen. Rechtsgrundlage wäre die Erreichbarkeitsanordnung und der § 7 SGB II. Du solltest jetzt noch feststellen, was das für ein Schreiben war und was man von dir/euch wollte und darauf entsprechend reagieren. Nicht dass man demnächst noch eine Sanktion wegen eines Meldeversäumnisses verhängt. Übrigens: die Arge muss beweisen, ob euch ein Schriftstück erreicht hat, nicht umgekehrt: ihr müsst nicht beweisen, dass euch ein Brief nicht erreicht hat. Die 100€ beziehen sich auf das Schulbedarfspaket. Bitte durchlesen: BMAS - Schulbedarfspaket
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Ja, das es 100 Euro gibt für die Schule das weiss ich. Aber ich hatte ja der SB mitgeteilt, das ich ohne Geld da stehe und die Bücher usw kaufen muss und ja auch noch irgendwas essen muss! Ich mein es kann bis nächsten Freitag dauern! Wie soll denn das gehen? Die SB meinte nur, das der Brief an mich adressiert war und von der Post zurück kam. Leider hab ich in meinem Ärger vergessen zu fragen, was drin stand! Aber sie wollte mir irgendwas zuschicken, weiss nicht mehr was, weil ich so sauer war. Nur weil 1 Brief zurückgegangen ist! Also echt mal, da kann man ja auch mal davon ausgehen, das die Post schlampt! Wir können ja nun nix dafür!!!! |
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#4
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| Umgehend morgen dahin,auf Barauszahlung bestehen..laut gesetz ist die Arge Verpflichtet den Lebensunterhalt bei Bedürftigen zu sichern.. SGBII § 1 Absatz2 Satz 2 Wie schon im oberen Beitrag erwähnt,ist die Arge in der Beweißpflicht..NICHT DU.. Und nicht Vorschuss,sondern den Kompletten Regelsatz..Hartz4 wird im Vorraus gezahlt.. Wenn der SB zu **** dazu,dann zum Teamleiter..wenn auch dieser das SGBII nicht kennt..Beschwerde über das Kundenreaktionsmanagemant..Das wirkt nach..100%...zwar wartest du dann halt eine Woche,auf das Geld,aber sei dir gewiss,die machen keine Zicken mehr in der Zukunft...und werden sich an die Gesetze halten..Ganz sicher..
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (04.08.2009 um 19:51 Uhr) |
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#5
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| Wie meint ihr das denn mit der Beweispflicht? Ich meine, der Brief ist ja zurück zur Arge, mit dem Vermerk "Empfänger nicht bekannt"? Ich geh mal davon aus, das das stimmt und hatte auch gefragt, ob der Name richtig geschrieben wurde, weil schonmal an meinen Lebensgefährten der Name falsch geschrieben war (Brief von Arge, obwohl er Arbeit hat - auch ein Versehen...) Da meinte die SB zu mir, ich wäre gleich immer so aufbrausend und mein Lebensgefährte würde ja nie Post von der Arge bekommen! Also echt, soll ich vielleicht erfreut sein? Und von wegen "immer aufbrausend"? Ich habe seit 2 Jahren keinen Kontakt zu dieser SB gehabt, also was erzählt sie da für Zeug? |
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