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#1
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| Hallo an alle, wie oben schon im Titel steht ziehe ich aus dem Ausland wieder nach Deutschland, ohne Arbeit und ohne Wohnung... Was tun, erst Wohnung, dann ALG II, oder erst zu Freunden dort anmelden, dann ALG II... Suche gleichzeitig auch Jobs, aber muss aus meiner Wohnung im Ausland raus und will so schnell wie moeglich nach Deutschland... Zu Eltern habe ich kein Bock mehr, zu stressig in dem Alter... Hilft mir bitte mit Ratschlaegen. Danke!!! Gruss, Kalle |
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#2
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| Hilfe!!! Muss mitte Sept. aus der Wohnung und in die Heimat... was also zuerst machen, Whg finden odervzum Amt??? |
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#3
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| Wie alt bist du? Hast du eine abgeschlossene Berufsausbildung?
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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Kalle123 (12.09.2011) | ||
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#4
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| 32, und ja, ich habe zwei Uniabschlüsse, BA und Master. Eins in D gemacht, das andere im Ausland... |
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#5
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| Mein Rat wäre: Du kommst nach Deutschland, reist in die Stadt, in der du zukünftig wohnen möchtest, quartierst dich im Obdachlosenasyl ein, meldest dich auch dort an, und beantragst ALG II. Es gibt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht, deshab ist es wichtig, dass du dich sofort beim Jobcenter meldest und ALG II beantragst. Leistungen werden erst ab Datum Antrag gewährt. Über das ALG II ist die KV gesichert. Obdachlosenasyl deshalb, weil du für das ALG II eine Anschrift benötigst, bei der du täglich persönlich deine Post in Empfang nehmen kannst = erreichbar und vermittelbar. Du kannst dich auch bei Eltern oder Freunden einmieten, das gibt dann aber möglicherweise Probleme mit dem Konstrukt der Haushaltsgemeinschaft und dem § 9 SGB II /Unterstützungsvermutung, Anrechnung von elterlichem Einkommen/Vermögen bzw. bei Freunden mit dem KOnstrukt der Einstehensgemeinschaft - vereinfacht: wer verdient, zahlt. Btte informiere dich bereits im Ausland über die Einquartierungsmöglichkeit in Deutschland, hinsichtlich des Obdachlosenasyls/Wohnsitzlosigkeit erteilen Diakonie, Caritas, Kirchengemeinden Auskunft, was am Wohnort möglich ist.
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Kalle123 (12.09.2011) | ||
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#6
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| Und wenn das erstmal gemacht ist, dann kann ich mir auch eine Wohnung/Zimmer suchen, oder? Oder muss ich die ganze Zeit im Obdachlosenheim leben? |
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#7
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| Das Obdachlosenasyl, soziale Wohneinrichtung oder was immer man dir anbietet, wäre nur vorübergehend und wäre die Startbasis für eine sogenannte angemessene Wohnung. Was als angemessengilt, sagt dir dein Jobcenter. Achtung! Bitte den Mietvertrag nicht unterschreiben. Der Mietvertrag muss erst vom Jobcenter hinsichtich der Kosten der Unterkunft bewillgt werden. Den Mietvertrag darfst du erst nach ausdrücklicher Bewilligung vom Jobcenter unterschreiben.
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Kalle123 (12.09.2011) | ||
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#8
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| @Counselor, ich bin dir sehr dankbar!!! |
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