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#1
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| Hallo Forum, eine Freundin von mir bekommt seit 2007 Hartz4 und hat damals auch die Nachweise über zwei Bausparverträge und ein Sparbuch eingereicht. Die Zinsen für den einen Bausparvertrag betrugen 60 bis 70€ jährlich und es wurden einige Einzahlungen von Ihrer Mutter getätigt. Wenn sie einen Fortzahlungsantrag stellen musste, hat sie diese Zinsen und Einzahlungen nicht angegeben. Den zweiten Vertrag hat sie letztes Jahr aufgelöst und die ca. 300€ auf ein Sparbuch und aufs Girokonto aufgeteilt. Ist man denn verpflichtet die Zinsen und Einzahlungen einer anderen Person auf einen Bausparvertrag jedes Mal wieder nachzuweisen? Man kommt ja an das Geld nicht so einfach ran, weil das 6 Monate dauern würde, wenn man den Vertrag auflösen würde. So gesehen ist das doch kein Einkommen, oder? Hätte sie es angeben müssen, dass sie den Vertrag mit 300€ aufgelöst hat? Ich denke, das ist Einkommen, aber doch wohl nur das was aufs Giro gekommen ist, oder? Wenn sie das jetzt alles rückwirkend angeben würde, müsste sie alles zurückzahlen und mit welchem Bußgeld müsste sie rechnen? Es geht um eine Summe von insgesamt ca. 1000€. Gruß Elly |
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#2
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| Ein Bausparvertrag ist kein Einkommen sondern eine Vermögensanlage. Bevor ich jetzt noch Anfange irgendwelche halbwissenden Beiträge zu schreiben, belasse ich es auf dieser Aussage. |
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#3
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| Ja, das stimmt. Ich habe mal eben allgemein beim JobCenter nachgefragt. Wenn man einen Bausparvertrag auflöst, ist es aber eine Einnahme. |
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#4
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| Es gibt einen Freibetrag, den sie behalten darf. Das müsste man sich aber nochmal genauer anschauen! |
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