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#1
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| Hallo liebe Forumsmitglieder, nun bin ich doch noch mal dabei... Zwei Fragen, um noch Erfahrungen zu kennen: 1. Ich dachte, ich würde eigentlich an diesem Punkt in Ruhe gelassen werden, aber nach einem Jahr habe ich nun nach den neuen Seanatsbeschöüssen über die Miethöhen den Beschied bekommen, dass meine Miete nicht mehr voll übernommen wird. Aus Kulanz erst in kommendem Jahr (ich habe eigentlich extra eine Handwerkerwohnung mit viel Materialkosten und Schweiß saniert und habe nicht vor an den Stadtrand zu ziehen) - Eigentlich wollte ich eine Umschulung beginnen, wozu ich aber eine dritte Sprache selbst zahlen müsste (wird auf Anfrage definitiv nicht vom JC übernommen), was nun in der Höhe der Mietdifferenz um die 40 Euro liegt. beides zusammen wäre nun bald 100 Euro weniger, was noch illusorischer ist. Kann es aber sein, dass ich in dem Fall, dass ich die Vollzeit Umschulung beginne wieder Voraussetzungen erfülle, dass die Miete doch in voller Höhe übernommen wird? 2. Obwohl ja im Amtsschreiben "vorgeschlagen" wird, dass ich die Mietdifferenz aus den Eigenmiteln/ ALG II-Satz bestreiten kann, wird mit drohendem Wortlaut festgehalten, dass "eine drohende Obdachlosigkeit nicht abgewendet werden kann", wenn es zu Nachzahlungen von z.B. Betriebskosten käme. Von einer Differenz zur regulär bewilligten Miethöhe/ Betriebskostenhöhe wird nicht geschrieben. Heißt das ich kann zwar unter Abstrichen von Hartz IV wohnen bleiben, aber es entfallen sämtliche Regelungen für den Normalbereich komplett (Messer auf die Brust)? Vielen Dank für Euer mögliches Feedback, Rotfuchs |
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#2
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| Ich versuche mal, die Frage wenigstens einigermassen zu beantworten. Wenn du ALG II beziehst, erhälst du "angemessene" Kosten der Unterkunft, also Miete mit Nebenkosten und Heizung. Was angemessen ist, wird örtlich geregelt und ist bundesweit nicht einheitlich. Bewohnst du unangemessenen Wohnraum, wird dieser max. 6 Monate lang voll bezahlt, du erhälst aber die Aufforderung, die Kosten der Unterkunft zu mindern, das bedeutet üblicherweise: -Ausziehen -Untervermieten -Selber zahlen Wenn du dich dazu entscheidest, nicht umzuziehen, erhälst du die KdU für den angemessenen Wohnraum, den Rest müsstest du selber zahlen. Wenn du dabei auf die Nase fällst: tja, PG [Pech gehabt] Wenn dich dann ggf. der Vermieter mit einer Räumungsklage beglückt hat, trritt die ARGE/Jobcenter nicht für dich ein, du sammelst Schulden an und das beste, was dich erwartet, ist dann eine Zuweisung in ein städtisches Obdachlosenasyl. Mit so einer Anschrift kannst du dann versuchen, HartzIV-angemessenen Wohnraum anzumieten Im übrigen würde ich mich an einen örtlichen Sozialverband wenden, der die örtlichen Verhältnisse kennt, z.B. Sozialverband Deutschland. Warnung: Wohnungsverlust ist bei Hilfeempfängern eine ernste Sache. Es könnte ein Gerangel um die örtliche Zuständigkeit der Leistungsträger kommen mit dem Endergebnis, dass du zumindest zeitweise aus Leistungen herausfällst (Erreichbarkeit, Vermittelbarkeit). Ich denke dabei auch an Lücken im Krankenversicherungsschutz.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo nontestatum, danke, den Standard-Schriftsatz kenne ich. Meine Fragen waren etwas konkreter. Für Frage 2 entnehme ich aber der Art der Formulierungen, dass zwar die freiwillige Übernahme (die ja auch als Option vom JC genannt wurde!) der Differenz von meinem Hartz IV-Satz tatsächlich gleichzeitig heisst, dass Übernahmen von Rückzahlungen, die bei einer Miete im erlaubten Rahmen übernommen werden in diesem Fall gar nicht mehr übernommen werden (auch nicht bis z.B. erlaubten 2,25/m² zu 2,45/m2). Es gibt ja auch immer noch das "Kann" -das wären dann mit kommenden Jahr 1,5-2 Jahre Übernahme. (Da ich noch Renovierungsverpflichtungen habe, käme es ohnehin wesentlich teurer mit dem Umzug). Ich bin mir wegen der Aussschlusskriterien wegen Entfernung vom Arbeitsort etc. wegen der Umschulung nicht ganz sicher, auch wenn ich auch noch im Berliner Mieterverein die Bestimmungen gelesen habe. Wollte mich einfach vor meinen Erkundungen bei der JC-Hotline etwas umlesen... aber es gibt ja noch die telefonsiche Sozialrechtsberatung. Ansonsten muss man das Schiksal wohl manchmal laufen lassen und nicht immer gleich das Schlimmste festlegen (aber Du scheinst ja dem Schreibstil nach gerne Szenarien zuzugucken...?) Danke jedoch für Deine Mühe Rotfuchs |
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#4
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| Zitat:
meistens scheint ALG II und das soziale Netz ja zu funktionieren. Es gibt aber glücklicherweise im Internet verschiedene Foren zum Thema ALG II/Hartz IV, und dort kann man durchaus nachlesen, dass man als Hilfebedürftiger sehr wohl die Chance hat, eine harte Bruchlandung zu machen, insbesondere dann, wenn man an gute und aufrichtige Beamte glaubt und wenn man sich nicht vorher selber sorgfältig kundig gemacht hat. Es hilft niemandem, etwas schönzureden. Ich vertrete ganz klar die Meinung, dass ein Anschlag auf die Staatskasse stattgefunden hat und dass der Bürger - auch der Hilfeempfänger - nach der Bundestagswahl die Rechnung präsentiert bekommt. Merke: Murphy's Gesetz: Der Toast fällt immer mit der Butterseite auf die Erde ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| ... glaub mir, die letzten 8 Jahre haben meine Zähne sich ganz schön an der Bordsteinkante abtrainiert. Nicht nur mit Einrichtungen wie das JC. Ich habe innerlich schon mal mit dem Gedanken gespielt, mich selber obdachlos zu machen. Nur die frage, ob ich damit auch "die Gesellschaft" los werde... Aber Staatsgewalt und kapitalistische Bürokratie, um es mal so zu nennen, sind mir in den letzten Jahren ein guter Begriff. Nicht nur für mich. Schönes Wochenende Rotfuchs |
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