21 jahre und schom am Ende
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Ankündigungen > Allgemeine Fragen


Neuester Artikel bei Arbeits-abc.de
Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern

21 jahre und schom am Ende

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 11.07.2008, 18:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
oliver86 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard 21 jahre und schom am Ende


Danke ich liebe euch!

Geändert von oliver86 (12.07.2008 um 00:30 Uhr)
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 11.07.2008, 19:35
Benutzerbild von Shalea
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2008
Beiträge: 114
Bedankte sich: 7
12 Danksagungen in 11 Beiträgen
Shalea befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Huhu,

deine Situation ist nicht so prikelnd.. wenn du mal nach meinem ersten Beitrag suchst, wirst du feststellen, dass ich in ner ganz ähnlich miesen Situation stecke, nur mit dem Unterschied, dass ich theoretisch noch den Vorteil hätte, dass sich meine psychischen Qualen mittels diverser Akten belegen lassen würden (theoretisch ).

Ich weiß nicht, inwieweit es möglich ist, das Geld, das deine Mutter für dich bekommt, abzuzweigen. Beim Kindergeld ist es möglich, ob das beim ALG II auch geht, weiß ich nicht, kann dir aber sicherlich jemand hier sagen.

Hast du Freunde oder irgendwas was dir im Leben Halt gibt? Das mag dir erstmal für meine Antwort unwichtig erscheinen, aber das ist es nicht.

Es gibt theoretisch mehrere Möglichkeiten, praktisch ist das alles zwar schwierig, aber machbar.

Möglichkeit 1
Im absoluten Ausnahmefall und wenn du n soziales Jugendamt im Ort hast, ist es möglich, dich noch nach dem KJHG unterzubringen. Ab 21 ist das nicht einfach und sie werden nicht drum betteln, dich in ner Einrichtung unterzubringen, weil das natürlich ziemlich Asche kostet, aber im Zweifelsfall MÜSSEN sie dich unterbringen.

Möglichkeit 2
Über die Härtefallregelung ist es möglich, dass du auch vor dem 25. Lebensjahr ausziehst, allerdings musst du irgendwie nachweisen können, dass die Umstände zuhause unzumutbar sind.
Bist du zufällig in psychologischer Beratung oder in Therapie oder irgendwann mal beim Jugendamt aktenkundig geworden? Wenn ja, ist der Nachweis relativ einfach, wenn nein, wird's schwieriger.

Möglichkeit 3
Der Weg für den ich mich entschieden habe: selbst aktiv werden
Bewirb dich für jeden noch so miesen Job und beende deine Lage selbst! Klingt schwer und klingt als hätte ich keine Ahnung, ich weiß, aber glaub mir, ich hab Ahnung! Ich weiß, wie schwer es ist, sich zu überwinden, weil man so sehr in dieser Situation steckt, dass einem die Energie zum Kämpfen fehlt, aber es ist möglich!

Eins noch: Kämpfen musst du bei allen drei Wegen, bequem ist keiner davon, also steh auf und kämpfe für dein Leben!
__________________
http://i205.photobucket.com/albums/bb133/silverchen/Zwischenablage.jpg
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 11.07.2008, 19:40
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.474
Bedankte sich: 14
1.022 Danksagungen in 997 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Das Geld, das deine Mutter im Rahmen von ALG II für dich erhält, ist eine zweckgebundene Sozialleistung - mit anderen Worten: Staatsknete - und darf nicht zweckentfremdet werden.

Wenn das Geld nicht sachgerecht verwendet wird, gehst du zur ARGE/Jobcenter und machst dort eine entsprechende Mitteilung.

Ich gehe davon aus, dass deine Mutter dann ihre Kontoauszüge vorlegen darf und bei entsprechendem Nachweis dürfte es wohl so sein, dass du die dir zustehenden Leistungen auf dein Konto überwiesen bekommst. Vermutlich wird es dann auch so sein, dass eure Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird.

Ausziehen wirst du vermutlich aber nicht dürfen.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 11.07.2008, 20:04
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.474
Bedankte sich: 14
1.022 Danksagungen in 997 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Bewirb dich für jeden noch so miesen Job
Es ist natürlich richtig, dass man sich um Arbeit und Verdienst bemühen muss:

Nur sollte man dabei nicht aus dem Auge verlieren, dass sich die Zeiten geändert haben und der Bürger bis mindestens 67 erwerbs- und arbeitsfähig bleiben muss, weil erst dann die Rente greift.

Eine richtige Invalidenrente - wie früher - gibt es auch nicht mehr. Heute bleibt man der ARGE/Jobcenter solange erhalten, solange man noch drei Stunden einen Bleistift halten kann, wobei es keine Rolle spielt, ob ein derartiger Arbeitsplatz verfügbar ist. So steht's im § 8 SGB III und diesen Paragraphen sollte jeder junge Mensch auswendig kennen.

Eine Erwerbsminderungsrente ist kaum erreichbar, und bereits nach heutigem Stand nur mit rechtsanwaltlicher Hilfe durchzusetzen. Der Rechtsanwalt braucht dafür ungefähr drei Jahre (!). Und diese Rente wird auch nur für drei Jahre gewährt, dann geht der Tanz von vorne los.

Das bedeutet: man darf nicht JEDEN miesen Job annehmen, sondern man muss konsequent darauf achten, dass man seine Gesundheit nicht ruiniert.

So steht's übrigens auch im Gesetz: § 21 SGB VII

Zitat:
(3) Die Versicherten haben nach ihren Möglichkeiten alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen.
... nur für den Fall, dass eine ARGE dir mal so einen richtig netten Job aus dem Giftschrank andrehen will ...
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 11.07.2008, 20:15
Benutzerbild von Shalea
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2008
Beiträge: 114
Bedankte sich: 7
12 Danksagungen in 11 Beiträgen
Shalea befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Huhu,

gut, ich drück mich anders aus:
Ich z.B. bewerbe mich aktuell für Stellen, mit denen ich auf Dauer sicherlich nicht glücklich werden könnte und für die ich deutlich überqualifiziert bin - das meinte ich mit jedem noch so miesen Job. Damit meinte ich nicht, dass jemand für 3€ die Stunde Giftgas schnüffeln soll.
Es geht einfach drum, dem Teufelskreis erstmal zu entrinnen, wenn man dann erst in den eigenen vier Wänden lebt, kann man sich noch immer um nen neuen Job bemühen.
__________________
http://i205.photobucket.com/albums/bb133/silverchen/Zwischenablage.jpg
Mit Zitat antworten

Antwort


Konnten wir Ihr Problem nicht lösen?
Dann nutzen Sie den Service der günstigen Rechtsberatung von AnwaltOnline.
Durch die Anfrage entstehen Ihnen zunächst keine Kosten! Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung!

Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende des Kalenderquartals Heide Kündigung 2 16.03.2009 13:45
Ausbildung zu ende ohne Betrieb? shouw Ausbildung 3 07.10.2008 15:55
28 Jahre, 2tes Studium und Ende steht bevor. symbi Studium allgemein 3 24.09.2008 10:48
Nach Kündigung durch AG früher aus Vertrag? lempyk Kündigung 6 23.05.2008 17:20


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Ankündigungen > Allgemeine Fragen


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:54 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.